Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2008 - 12 E 115/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2008 - 12 E 115/08
- VG Aachen, 09.09.2008 - 2 K 213/06
Wird zitiert von ... (5)
- VG Karlsruhe, 10.10.2012 - 4 K 2344/12
Das Jugendamt und die Akteneinsicht
Das besondere Weitergabeverbot des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII überlagert für seinen Regelungsbereich die allgemeinen Regelungen über die Akteneinsicht und den Schutz bzw. die Weitergabe von Sozialdaten u.a. aus § 25 SGB X (vgl. BayVGH, Beschl. v. 01.06.2011 - 12 C 10.1510 -, ; OVG NW, Beschl. v. 26.03.2008 - 12 E 115/08 -, m.w.N.).Halbsatz VwGO für Fälle eines Auskunftsbegehrens und Akteneinsichtsgesuchs gerechtfertigt hält, weil sie objektiv als Nebenverfahren der "Jugendhilfe" anzusehen und dieser zuzuordnen sind (OVG NW, Beschl. v. 26.03.2008 - 12 E 115/08 -, für ein Auskunftsbegehren und einen Akteneinsichtsanspruch des nicht sorgeberechtigten Elternteils; ähnlich OVG Hamburg, Beschl. v. 04.10.2011 - 4 So 82/11 -, wenn das isolierte Einsichts- oder Auskunftsbegehren auf Akten oder Daten gerichtet wäre, die der Jugendhilfeträger im Rahmen des jugendhilferechtlichen Verwaltungsverfahrens angelegt bzw. gespeichert hat).
- VG Aachen, 09.09.2008 - 2 K 213/06 Die Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Beschluss vom 26. März 2008 - 12 E 115/08 - als unbegründet zurückgewiesen.
Im Übrigen schließt sich das Gericht der ausführlich begründeten Auffassung des OVG NRW im Beschluss vom 26. März 2008 - 12 E 115/08 - bezüglich der Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren an.
- VG Aachen, 27.06.2012 - 8 K 1026/08 Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat hierzu in einem ähnlichen Fall in seinem Beschluss vom 26. März 2008 im Verfahren 12 E 115/08, JAmt 2008, 389, ausgeführt:.
- VG München, 13.10.2010 - M 18 K 08.1595
Kostenbeitrag des nicht sorgeberechtigten Vaters; Rechtmäßigkeit der …
Dieses Interesse ist regelmäßig deutlich höher zu veranschlagen, als das Informationsbedürfnis des leiblichen, nicht sorgeberechtigten Elternteils (so auch OVG Nordrhein-Westfalen vom 26.3.2008, 12 E 115/08, recherchiert in Juris). - VG Düsseldorf, 08.09.2008 - 19 K 2663/08 Vgl.OVGNW,Beschlussvom 26. März2008- 12 E 115/08-,JAmt2008,S. 389ff. Soweitder Klägerbeklagt,dass er über seineKinderkeinerleiInformationenmehr bekommtund ihmdas Umgangsrechtverweigertwird,ist er auf die Akteneinsichtin die die VergangenheitbetreffendenJugendamtsaktennichtangewiesen.DerKlägeristzur AnderungdiesesZustandsaufden diesbezüglichgegebenenfamiliengerichtlichenbzw.,soweit es dieAnsprücheaus$ 18 Abs. 3 SGBVlll betrift,den venrualtungsgerichtlichenRechtsschutzzu verweisen,innerhalbdessenseinemRechtauf Informationund Begegnungmit denKindernRechnunggetragenwerdenkann.
