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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2011 - 1 A 1987/09   

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    Vereinbarkeit der Regelungen in § 22 Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) mit Art. 3 Abs. 1 GG bei Nichteinbeziehung eines Angehörigen der Mobilen Fahndungseinheit der Bundespolizei (MFE) in den zulageberechtigten Personenkreis; Rechtfertigung ungleicher Besoldungen von Polizeivollzugsbeamten in dem Mobilen Einsatzkommando des Bundeskriminalamtes (MEK BKA) und der Observationseinheiten Zoll (OEZ) und der Mobilen Fahndungseinheit der Bundespolizei (MFE); Einschränkung des Regelungsspielraums und Typisierungsspielraums des Besoldungsgesetzgebers über die Grenzen des in Art. 3 Abs. 1 GG durch das in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten Alimentationsprinzips

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