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   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2003 - 12 B 957/03   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz/Kurzinformation)

    Rechtsschutzbedürfnis - aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung des Arbeitsverhältnissens eines Schwerbehinderten

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 17 L 1237/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2003 - 12 B 957/03



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Wird zitiert von ... (13)  

  • VG Düsseldorf, 11.01.2006 - 19 L 2289/05  
    vgl. OVG NW, Beschluss vom 29. Dezember 2003 - 12 B 957/03 - VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 27. Februar 2002 - 17 L 613/02 - und vom 14. April 2003 - 17 L 1237/03 - VG Aachen, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 2 L 523/03 -, www.

    vgl. insoweit OVG NW, Beschluss vom 29. Dezember 2003 - 12 B 957/03 - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

  • VG Aachen, 21.02.2006 - 2 L 64/06  
    Das beschließende Gericht hält aber mit dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - OVG NRW -, Beschluss vom 29. Dezember 2003 - 12 B 957/03 -, auch nach nochmaliger Überprüfung an seiner Auffassung, vgl. Beschluss vom 2. Juni 2003 - 2 L 523/03 -, Behindertenrecht - br - 2003, 194 f., und der des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Beschlüsse vom 11. Januar 2006 - 19 L 2289/05 - und 14. April 2003 - 17L 1237/03 -, fest, dass für den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kein Rechtsschutzbedürfnis besteht, da der Rechtsbehelf die Rechtsstellung des Antragstellers nicht verbessern kann.

    Der nicht auszuschließende Umstand, dass die Begründung einer für den Antragsteller positiven Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts rein faktisch die Entscheidungsbildung des Arbeitsgerichts in einem auf Weiterbeschäftigung abzielenden Rechtsschutzverfahren beeinflussen könnte, kann, wie das OVG NRW, Beschluss vom 29. Dezember 2003 - 12 B 957/03 -, zutreffend dargelegt hat, ein Rechtsschutzbedürfnis für die Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes nach §§ 80 Abs. 5 VwGO i.V.m. § 80 a Abs. 3 VwGO nicht begründen.

  • VG Aachen, 06.09.2010 - 2 L 287/10  
    Das beschließende Gericht hält aber mit dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - OVG NRW -, Beschluss vom 29. Dezember 2003 - 12 B 957/03 -, auch nach nochmaliger Überprüfung an seiner Auffassung, vgl. Beschluss vom 2. Juni 2003 - 2 L 523/03 -, Behindertenrecht - br - 2003, 194 f., gestützt durch diejenige des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Beschlüsse vom 11. Januar 2006 - 19 L 2289/05 - und 14. April 2003 - 17 L 1237/03 -, fest, dass für den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kein Rechtsschutzbedürfnis besteht, da dieser Rechtsbehelf die Rechtsstellung des Antragstellers nicht verbessern kann.

    Der nicht auszuschließende Umstand, dass die Begründung einer für den Antragsteller positiven Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts rein faktisch die Entscheidungsbildung des Arbeitsgerichts in einem auf Weiterbeschäftigung abzielenden Rechtsschutzverfahren beeinflussen könnte, kann, wie das OVG NRW, Beschluss vom 29. Dezember 2003 - 12 B 957/03 -, zutreffend dargelegt hat, ein Rechtsschutzbedürfnis für die Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes nach §§ 80 Abs. 5 VwGO i.V.m. § 80 a Abs. 3 VwGO nicht begründen.

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  • VG Aachen, 24.11.2011 - 2 L 73/11  
    Das beschließende Gericht hält aber mit dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - OVG NRW -, Beschluss vom 29. Dezember 2003 - 12 B 957/03 -, auch nach nochmaliger Überprüfung an seiner Auffassung, vgl. Beschluss vom 6. September 2010 - 2 L 287/10; Beschluss vom 21. Februar 2006 - 2 L 64/06; Beschluss vom 2. Juni 2003 - 2 L 523/03 -, Behindertenrecht - br - 2003, 194 f., gestützt durch diejenige des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Beschlüsse vom 11. Januar 2006 - 19 L 2289/05 - und 14. April 2003 - 17 L 1237/03 -, fest, dass für den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kein Rechtsschutzbedürfnis besteht, da dieser Rechtsbehelf die Rechtsstellung des Antragstellers nicht verbessern kann.

    Der nicht auszuschließende Umstand, dass die Begründung einer für den Antragsteller positiven Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts rein faktisch die Entscheidungsbildung des Arbeitsgerichts in einem auf Weiterbeschäftigung abzielenden Rechtsschutzverfahren beeinflussen könnte, kann, wie das OVG NRW, Beschluss vom 29. Dezember 2003 - 12 B 957/03 -, zutreffend dargelegt hat, ein Rechtsschutzbedürfnis für die Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes nach §§ 80 Abs. 5 VwGO i.V.m. § 80 a Abs. 3 VwGO nicht begründen.

  • OVG Hamburg, 07.04.2008 - 4 Bs 208/07  

    Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung - Beiladung des Rechtsträgers -

    Daran hält der Senat trotz gegenläufiger Stimmen in Rechtsprechung und Literatur (OVG Münster, Beschl. v. 29.12.2003, 12 B 957/03, www.nrwe.de; VG Aachen, Beschl. v. 2.6.2003, 2 L 523/03, Behindertenrecht 2003, 194, und v. 21.2.2006, 2 L 64/06, juris; VG Düsseldorf, Beschl. v. 11.1.2006, Behindertenrecht 2007, 114; wohl auch VG München, Beschl. v. 20.11.2006, 1115 S 06.3910, juris; Christoph Beyer, Behindertenrecht 2007, 117; Seidel, Der Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben, 2. Aufl. 2001, S. 196; Neumann in: Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, 11. Aufl. 2005, § 88 Rn. 16 m.w.N.) fest.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2012 - 12 S 3214/11  

    Kein Rechtsschutzbedürfnis eines Schwerbehinderten für Eilantrag gegen die

    Nach Auffassung des Senats folgt aber aus einer ganzen Reihe von Erwägungen, dass der vom Verwaltungsgericht vertretene Standpunkt zutrifft (ebenso: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 31.01.1984 - 6 S 12/84 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 29.12.2003 - 12 B 957/03 - juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2006 - 19 L 2289/05 - juris; VG Aachen, Beschluss vom 21.02.2006 - 2 L 64/06 - juris; VG Hannover, Beschluss vom 07.05.2008 - 3 B 1777/08 - juris; VG Göttingen, Beschluss vom 18.12.2008 - 2 B 236/08 - juris; VG München, Beschluss vom 07.10.2009 - M 15 SN 09.4536 - juris).
  • VGH Bayern, 17.12.2009 - 12 CS 09.2691  

    Schwerbehindertenrecht

    Für ein Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers genügt es, dass sich seine Rechtsstellung in dem von ihm geführten Kündigungsschutzprozess durch die in diesem Verfahren begehrte Anordnung verbessern kann (so auch SächsOVG a.a.O; OVG Hamburg vom 11.2.1997 DVBl 1997, 1446; ablehnend OVG NRW vom 29.12.2003 Az. 12 B 957/03; VGH BW vom 31.1.1984 Az. 6 S 12/84).
  • VG Hannover, 07.05.2008 - 3 B 1777/08  

    Kein vorläufiger Rechtsschutz bei Widerspruch und Anfechtungsklage gegen

    Jedenfalls wenn - wie hier - die Kündigung durch den Arbeitgeber bereits vor Einlegung des Widerspruches ausgesprochen wurde, hat der Arbeitnehmer kein rechtlich geschütztes Interesse an der Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage durch das Verwaltungsgericht (im Ergebnis ebenso: OVG für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Beschl. v. 26.02.1987, Az. 12 OVG B 165/86 (vom Nds. OVG in einer späteren Entscheidung offen gelassen: Beschl. v. 29.12.1994, Az. 4 M 5959/93); OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 29.12.2003, Az. 12 B 957/03 veröffentlicht in juris; ständige Rechtsprechung des VG Hannover, zuletzt Beschl. v. 08.02.2005, Az. 3 B 525/05).
  • VG Göttingen, 18.12.2008 - 2 B 236/08  

    Rechtsschutz, vorläufiger; Schwerbehinderter: Kündigung; Zustimmung

    Jedenfalls wenn - wie hier - die Kündigung durch den Arbeitgeber bereits vor Einlegung des Widerspruches ausgesprochen wurde, hat der Arbeitnehmer kein rechtlich geschütztes Interesse an der Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage durch das Verwaltungsgericht (im Ergebnis ebenso: OVG für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Beschl. v. 26.02.1987, Az. 12 OVG B 165/86 (vom Nds. OVG in einer späteren Entscheidung offen gelassen: Beschl. v. 29.12.1994, Az. 4 M 5959/93); OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 29.12.2003, Az. 12 B 957/03 veröffentlicht in juris; ständige Rechtsprechung des VG Hannover, zuletzt Beschl. v. 08.02.2005, Az. 3 B 525/05).
  • VG München, 07.10.2009 - M 15 SN 09.4536  

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Damit kann der Antragsteller unter keinem denkbaren Blickwinkel seine Rechtsposition verbessern, weil die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gem. § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung keine rechtlichen Auswirkungen auf den arbeitsgerichtlichen Rechtsschutz hat (ebenso OVG NRW, Beschl. v. 29.12.2003, Az. 12 B 957/03 ; VG Göttingen, Beschl. v. 18.12.2008, Az. 2 B 236/08 ; VG Düsseldorf, Beschl. v. 11.01.2006, Az. 19 L 2289/05 ; VG Hannover, Beschl. v. 07.05.2008, Az. 3 B 1777/08 ; VG Aachen, Beschl. v. 02.06.2003, Az. 2 L 523/03 ).
  • VG Aachen, 21.09.2006 - 2 L 449/06  
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2012 - 12 B 1531/11  

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs oder einer Anfechtungsklage gegen einen

  • VG Frankfurt/Oder, 27.06.2012 - 6 L 200/12  

    Schwerbehindertenrecht

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