Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2010 - 6 A 2055/09   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Entlassung eines Polizeibeamten bei außerhalb des Dienstes begangener Straftaten gerechtfertigt




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Wird zitiert von ... (4)  

  • VG Düsseldorf, 19.04.2011 - 2 K 2677/10  

    Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Zulässigkeit materielle Rechtskraft

    Den Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Beschluss vom 30. April 2010 - 6 A 2055/09 - ab und führte im Wesentlichen aus: Eine weitere Aufklärung der Vorfälle, die der Entlassung zu Grunde gelegen hätten, erübrige sich.

    Dem dürfte entgegenstehen, dass die Entlassungsverfügung vom 26. Januar 2009 nach der Entscheidung des OVG NRW vom 30. April 2010 - 6 A 2055/09 - bestandskräftig ist, sodass seinem Begehren die Grundlage fehlt.

    Insoweit dürfte es schon an der für eine Verbeamtung erforderliche, charakterlichen Eignung (vgl. § 9 BeamtStG) fehlen, da der Kläger durch das Verhalten, das zu seiner Entlassung geführt hat, nach den Feststellungen des OVG NRW im Beschluss vom 30. April 2010 - 6 A 2055/09 - gezeigt hat, dass er sich schon in Anwesenheit von Polizeibeamten unbeherrscht und gegenüber Unbeteiligten und sogar Hilfspersonen aggressiv verhält.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2010 - 6 B 118/10  

    Polizeimeister Prozesskostenhilfe Änderungsantrag

    Für ihn ist der Senat gemäß § 80 Abs. 7 Satz 2 i.V.m. Satz 1 VwGO als Gericht der Hauptsache zuständig, nachdem das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 4. August 2009 die Klage gegen die Entlassungsverfügung abgewiesen und der Kläger hiergegen einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt hat (6 A 2055/09).

    Hierzu kann auf die Gründe des Beschlusses im Verfahren 6 A 2055/09 vom heutigen Tage, mit dem der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das klageabweisende Urteil abgelehnt worden ist, verwiesen werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2010 - 1 E 1060/10  

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten

    vgl. allgemein BVerwG, Urteil vom 13. Juli 2000 - 2 C 26.99 -, ZBR 2001, 45 = juris, Rn. 18, m.w.N., und OVG NRW, Beschluss vom 30. April 2010 - 6 A 2055/09 -, IÖD 2010, 161 = juris, Rn. 45; vgl. ferner Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand: Juli 2010, BBG a.F. § 31 Rn. 25, sowie (zu der entsprechenden landesrechtlichen Vorschrift) Brockhaus, in: Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand: August 2010, § 34 LBG a.F. Rn. 162.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2011 - 3d E 974/11  

    Antrag eines Polizeimeisters auf Probe auf Bestimmung einer Frist zum Abschluss

    Den Antrag des Antragstellers auf Zulassung der Berufung lehnte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen durch Beschluss vom 30. April 2010 - 6 A 2055/09 - ab.
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