Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2011 - 12 A 2768/10 |
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SGB IX § 14 Abs. 1 S. 2; SGB X § 104
Begründung der Zuständigkeit eines zweiten Rehabilitationsträgers durch Weiterleitung des Leistungsantrags nach Ablauf der Frist im Innenverhältnis
Wird zitiert von ...
- VG Augsburg, 09.10.2012 - Au 3 K 12.740
Erstattungsanspruch; Umfang des Erstattungsanspruchs; Eingliederungshilfe; …
Der Erstattungsanspruch des Klägers scheitert nicht daran, dass er den bei ihm eingegangenen Leistungsantrag nicht unverzüglich nach Ablauf der zweiwöchigen Prüfungsfrist gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 SGB IX an den Beklagten weiterleitete, denn nach dieser Vorschrift soll nur im Außenverhältnis - also zwischen behinderten Menschen und Rehabilitationsträgern - die möglichst schnelle Leistungserbringung gesichert werden (vgl. BSG vom 26.6.2007 BSGE 98, 267; OVG NRW vom 31.5.2011 Az. 12 A 2768/10; BayVGH vom 8.2.1010 Az. 12 ZB 09.831 zur Feststellung, dass § 14 SGB IX nur das Außenverhältnis gegenüber dem Leistungsberechtigten regelt ).Ungeachtet dieser Zuständigkeitsverteilung gelten im Innenverhältnis zwischen den als zuständig in Betracht kommenden Rehabilitationsträgern untereinander die Erstattungsregeln der §§ 102 ff. SGB X (vgl. OVG NRW vom 31.5.2011 a.a.O unter Verweis auf die gefestigte Rechtsprechung im Sozialrecht z.B. BSG vom 26.6.2007 a.a.O).
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