Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 10 A 11410/11.OVG   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechung Rheinland-Pfalz

    Beamtenrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der Ruhensregelung des § 53 BeamtVG für Sonderzahlungen privater Dritter im Jahr 2009 auf das Witwengeld; Voraussetzungen für die Anrechnung einer jährlichen Sonderzuwendung auf gezahlte Versorgungsbezüge (Witwengeld)




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Wird zitiert von ...  

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 10 A 10330/12  

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

    Hierfür kommt es - was auch die Vorinstanz aufgrund einer umfänglichen Nachzeichnung der Gesetzgebungsgeschichte erkannt hat - auf die mit der Zuwendung erkennbar gewollte Zweckbestimmung an (vgl. dazu die den ähnlich liegenden Sachverhalt betreffende Ruhensregelung des § 50 Abs. 5 Satz 1 BeamtVG a.F., wonach die Sonderzahlung "entsprechend der gesetzlich bestimmten Zahlungsweise" anzurechnen ist, s. dazu auch das Urteil des Senats vom 2. März 2012 [10 A 11410/11.OVG], rechtskräftig, sowie Plog/Wiedow, BBG, Loseblattkommentar [Stand Januar 2012], § 53 BeamtVG, Rdnr. 46a mit Hinweis auf das Urteil des BVerwG vom 12. Juni 1975, DÖD 1976, S. 114).
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