Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.2012 - 10 A 11083/11.OVG |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
§§ 11 Abs. 2 Satz 1, 38 Abs. 1 JAPO
Keine Aufhebung der Bewertung und Wiederholung der mündlichen Prüfung im zweiten juristischen Staatsexamen, wenn der Prüfling "wahrscheinlich" getäuscht hat - Rechtsprechung Rheinland-Pfalz
Prüfungsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JAPO § 11 Abs. 2 S. 1; JAPO § 38 Abs. 1
Nachweis der Täuschung mittels Anscheinsbeweises in einer mündlichen Prüfung bei Bestehen von markanten Übereinstimmungen der Prüfungsleistung mit dem Lösungsmuster
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Juristenpfusch im Staatsexamen ?
- lto.de (Kurzinformation)
Zur juristischen Staatsprüfung: Bloßer Täuschungsverdacht rechtfertigt keine Wiederholung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vermutung einer Täuschung für Aberkennung der zweiten juristischen Staatsprüfung nicht ausreichend - Gutes Prüfungsergebnis kann auch auf herausragende Einzelleistung zurückzuführen sein
- lto.de (Kurzinformation)
Nachweis der Täuschung bei mündlicher Prüfung durch Anscheinsbeweis erfordert richterliche Überzeugung vom Vorliegen der Täuschungshandlung
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2012, 3117
- NVwZ-RR 2012, 476
- DÖV 2012, 443
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