Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.1996 - 2 A 12622/95   

Kurzfassungen/Presse

  • DVBl (Leitsatz)

    Besoldungsstreitigkeiten ohne statusrechtliche...

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 1996, 1331 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 802



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Wird zitiert von ... (3)  

  • VG Darmstadt, 15.01.2004 - 1 E 540/99  

    Kirchliches Besoldungsrecht ist von staatlichen Gerichten nur in eingeschränktem

    Andererseits ist aus der dem Staat obliegenden allgemeinen Justizgewährleistungspflicht (Art. 20 Abs. 3 GG) abzuleiten, dass das vorstehend beschriebene Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nur dann uneingeschränkte Geltung beanspruchen kann, wenn es um die geistlichen Aufgaben, das kirchliche Selbstverständnis sowie um statusrechtliche Streitigkeiten der kirchlichen Amtsträger geht (so zutreffend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.07.1996 - 2 A 12622/95 -, abgedruckt in NVwZ 1997, S. 802).

    Demgemäß entspricht es gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, dass Besoldungsstreitigkeiten ohne statusrechtliche Vorfragen zwischen einem kirchlichen Dienstherrn und einem Beamten im Kirchendienst nicht dem verfassungsrechtlich geschützten Autonomiebereich der Kirchen unterfallen; allerdings gebietet es die von Verfassungs wegen geschuldete Rücksichtnahme gegenüber dem kirchlichen Selbstverständnis, dass über derartige Streitigkeiten die staatlichen Gericht jedenfalls nicht vor Ausschöpfung eines insoweit vorhandenen kirchlichen Rechtsweges entscheiden (vgl. auch hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.07.1996 - 2 A 12622/95 - a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.07.2001 - 5 A 1516/00 -, abgedruckt in NVwZ 2002, S. 1527 - Hess.VGH, Beschluss vom 06.11.2002 - 10 UZ 2439/00 - siehe in diesem Zusammenhang auch BGH, Urteil vom 28.03.2003 - V ZR 261/02 -, abgedruckt in NJW 2003, S. 2097).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2001 - 5 A 1516/00  
    OVG NRW a.a.O., S. 3370; vgl. auch OVG Rh.- Pf., Urteil vom 5. Juli 1996 - 2 A 12622/95 -, NVwZ 1997, 802, 803.
  • VG Düsseldorf, 19.04.2002 - 1 K 8559/99  
    1998, S. 454 (455); dem OVG NRW folgend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Juli 1996 - 2 A 12622/95 -, NVwZ 1997, S. 802, dem aber ebenfalls ein abweichender Sachverhalt zugrunde lag (Besoldungsstreitigkeit einer Professorin, die an einer in kirchlicher Trägerschaft stehenden Fachhochschule tätig war).
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