Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2006 - 1 C 10901/06.OVG   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechung Rheinland-Pfalz

    Bauplanungsrecht, Normenkontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutz eines Kulturdenkmals vor optischen Beeinträchtigungen; Verstoß der Festsetzung eines Werbemastes gegen das Anpassungsgebot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - Schutz landschaftsprägender Kulturdenkmäler

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Normenkontrolle, Bebauungsplan, Änderungsbebauungsplan, vereinfachtes Verfahren; Nebenanlage, Einrichtung, untergeordnete Nebenanlage, untergeordnete Einrichtung; Werbung, Werbeanlage, Werbemast, Werbeturm, Werbepylon, Gewerbegebiet, Stätte der Leistung; Raumordnung, Raumordnungsplan, regionaler Raumordnungsplan, Ziel, Anpassung, Anpassungsgebot, Anpassungspflicht; Denkmal, Baudenkmal, Kulturdenkmal, technisches Denkmal, Förderturm, Beeinträchtigung, optische Beeinträchtigung, Fernwirkung, landschaftsprägend

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Werbemast in der Nähe eines technischen Denkmals unzulässig

  • Entscheidungssammlung Denkmalrecht , S. 855 (Leitsatz)

    (Hinweis: Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbemast: In der Nähe eines technischen Denkmals unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • hoai-gutachter.de , S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Fernwirkung eines Industrie-Denkmals ist schützenswert

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 2007, 327 (Ls.)
  • BauR 2007, 597
  • BauR 2007, 665



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Wird zitiert von ...  

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.2008 - 8 C 11217/07  

    Widerspruch zwischen Bebauungsplan und Raumordnungsplan

    Vielmehr sind die örtlichen Planungsträger an die Ziele als verbindliche Vorgaben strikt gebunden und haben Planungen, die einem geltenden Ziel der Raumordnung widersprechen, zu unterlassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.8.1992, BVerwGE 90, 329 und juris, Rn. 16; Beschluss vom 7.2.2005, NVwZ 2005, 584 und juris, Rn. 7; 1. Senat des OVG RP, Urteil vom 7.12.2006, BauR 2007, 665 und juris, Rn. 27 m.w.N.).
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