Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - 8 A 10927/10.OVG |
Volltextveröffentlichungen
- Rechtsprechung Rheinland-Pfalz
Weinrecht
Kurzfassungen/Presse (3)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Winzer und Kellereien müssen Abgabe für Weinwerbung zahlen
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Der Deutsche Weinfonds darf von Winzern und Kellereien Abgabe für Weinwerbung kassieren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfassungsmäßigkeit der Abgabe an den Deutschen Weinfonds nach § 43 Abs. 1 Weingesetz ( WeinG ); Finanzierungsverantwortung der deutschen Weinwirtschaft für die Aufgaben des Deutschen Weinfonds; Ausgleich der von den einzelnen Gruppenangehörigen nicht gleich erfolgreich kompensierbaren speziellen Nachteile der deutschen Weinwirtschaft im transnationalen Wettbewerb als Gruppennutzen; Verhältnismäßigkeit der durch die Abgabe an den Deutschen Weinfonds bewirkten Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit; Vereinbarkeit der mit der Sonderabgabe finanzierten Absatzförderung für deutschen Wein mit europarechtlichen Anforderungen an die Warenverkehrsfreiheit und mit dem europäischen Beihilfenrecht
Verfahrensgang
- OVG Koblenz OVG - 8 A 10927/10
- VG Mainz, 24.06.2010 - 1 K 533/09
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - 8 A 10927/10.OVG
- BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 3.11
