Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - 8 A 10927/10.OVG   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Winzer und Kellereien müssen Abgabe für Weinwerbung zahlen

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Der Deutsche Weinfonds darf von Winzern und Kellereien Abgabe für Weinwerbung kassieren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Abgabe an den Deutschen Weinfonds nach § 43 Abs. 1 Weingesetz ( WeinG ); Finanzierungsverantwortung der deutschen Weinwirtschaft für die Aufgaben des Deutschen Weinfonds; Ausgleich der von den einzelnen Gruppenangehörigen nicht gleich erfolgreich kompensierbaren speziellen Nachteile der deutschen Weinwirtschaft im transnationalen Wettbewerb als Gruppennutzen; Verhältnismäßigkeit der durch die Abgabe an den Deutschen Weinfonds bewirkten Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit; Vereinbarkeit der mit der Sonderabgabe finanzierten Absatzförderung für deutschen Wein mit europarechtlichen Anforderungen an die Warenverkehrsfreiheit und mit dem europäischen Beihilfenrecht

Verfahrensgang

  • OVG Koblenz OVG - 8 A 10927/10
  • VG Mainz, 24.06.2010 - 1 K 533/09
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - 8 A 10927/10.OVG
  • BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 3.11
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