Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.1993 - 2 B 11438/93   

Nur intern

Verfahrensgang

  • VG Neustadt, 17.05.1993 - 6 L 870/93
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.1993 - 2 B 11438/93



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Wird zitiert von ...  

  • VG Neustadt, 26.08.2011 - 1 L 590/11  

    Beamtenrecht

    Besondere Eignungsanforderungen bestehen insbesondere dann, wenn der Inhalt der dienstlichen Beurteilung sich nicht zu dem besonderen Anforderungsprofil verhält (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. April 2004 - 2 A 10013/04.OVG, esovgrp, Urteil vom 22. März 2002, a.a.O.; Beschluss vom 30. Juni 1997, a.a.O. und Beschluss vom 12. Juli 1993 - 2 B 11438/93.OVG, esovgrp).

    Die Überprüfung konkretisiert insoweit das besondere Anforderungsprofil der zu besetzenden Funktionsstelle (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Juli 1993, a.a.O.).

    Die Ausformulierung spezieller Eignungsanforderungen, soweit sie auf speziellen Anforderungen der Funktionsstelle beruhen, und deren Bewertung im Beförderungsgeschehen verdrängen zugleich den Inhalt der dienstlichen Beurteilung (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. April 1993 - 2 B 10788/93.OVG, esovgrp und Beschluss vom 12. Juli 1993, a.a.O.).

    Denn der Antragsgegner muss in der letzten Phase seiner Entscheidungsfindung eine rationale Abwägung zwischen allen maßgeblichen Gesichtspunkten, insbesondere der dienstlichen Beurteilung und dem Ergebnis der funktionsbezogenen Überprüfung, vornehmen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Juli 1993 - 2 B 11438/93.OVG).

    Diese ist mit Blick auf die umfangreiche Rechtsprechung zu dem grundsätzlichen Vorrang der dienstlichen Beurteilung von erheblich höherem Gewicht, als die nur eine punktuelle Einzelleistung wiedergebende funktionsbezogene Überprüfung (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Juli 1993, a.a.O.), die - wie auch ein Auswahlgespräch (vgl. zum Auswahlgespräch: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. Juni 1997, a.a.O.) - lediglich eine situationsabhängige Momentaufnahme von dem Leistungsvermögen des Beamten wiedergibt.

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