Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.1990 - 10 C 10230/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3275
OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.1990 - 10 C 10230/90 (https://dejure.org/1990,3275)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.10.1990 - 10 C 10230/90 (https://dejure.org/1990,3275)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Oktober 1990 - 10 C 10230/90 (https://dejure.org/1990,3275)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,3275) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bebauungsplan; Gebiet; Überschwemmung; Hochwasser; Wohnverhältnisse; Wohngebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 1, 2

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Normenkontrollantrag eines außerhalb des Planungsgebiets wohnenden Eigentümers (IBR 1991, 187)

Papierfundstellen

  • BauR 1991, 45
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.1989 - 10 C 36/88
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.1990 - 10 C 10230/90
    Dieses verlangt, daß das Ausfertigungsorgan durch die Ausfertigung der Rechtsnorm die Übereinstimmung des textlichen und gegebenenfalls zeichnerischen Inhalts der Normurkunde mit dem Willen des Rechtssetzungsberechtigten ("Authentizität") sowie die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens (Legalität) bezeugt (vgl. Urteile des Senats vom 27. Juli 1988 - 10 C 6/87 - und vom 09. August 1989 - 10 C 36/88 - sowie VGH Bad.-Württ., NVwZ 1985, 206; Brügelmann/Grauvogel, BBauG-Kommentar, § 12 Rdnr. 36; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB-Kommentar, § 12 Rdnr. 15; Ziegler, DVBl 1987, 280).

    Da die durch eine solche Ausfertigung entstehende Originalurkunde der Rechtsnorm Grundlage und Voraussetzung für deren Verkündung ist, muß die Ausfertigung nach Abschluß aller für die Verkündung der Rechtsnorm erforderlichen Verfahrensabschnitte und unmittelbar vor ihrer Verkündung erfolgen (so noch ausdrücklich § 16 Abs. 2 Satz 2 GemO-DVO vom 03. Dezember 1964 - GVBl S. 251 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09. August 1989, BauR 1989, 693 m.w.N.).

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.1990 - 10 C 10230/90
    Offensichtlichkeit nach dieser Vorschrift liegt vor, wenn Fehler und Irrtümer aufgetreten sind, die z.B. die Zusammenstellung und Aufbereitung des Abwägungsmaterials, die Erkenntnis und Einstellung aller wesentlichen Belange in die Abwägung oder die Gewichtung der Belange betreffen und die sich etwa aus Ratsprotokollen, aus der Entwurfs- oder Planbegründung oder aus sonstigen Unterlagen ergeben (vgl. BVerwGE 64, 33).

    Das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmals ist dann zu bejahen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwGE 64, 33, 39 f.).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.1990 - 10 C 10230/90
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet." (vgl. BVerwGE 34, 301; Urteil vom 01. November 1974, Buchholz 406.11 § 1 Nr. 10, BVerwGE 45, 310 f.).
  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.1990 - 10 C 10230/90
    Anderes könnte nur dann gelten, wenn besondere Umstände hinzugetreten wären, die die verspätete Geltendmachung des Normenkontrollantrags als rechtsmißbräuchlich und damit als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen könnten (vgl. BVerwGE 44, 339 f.; Urteil des Senats vom 07. Juni 1983 - 10 C 26/82 -).
  • BVerwG, 24.05.1989 - 4 NB 10.89

    Fehlende Ausfertigung eines Bebauungsplans; Nachträgliche Inkraftsetzung nach

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.1990 - 10 C 10230/90
    Das Erfordernis der Ausfertigung auch für Bebauungspläne folgt letztlich aus dem Rechtsstaatsprinzip (BVerwG, Beschluß vom 24. Mai 1989, BauR 1989, 692 = DVBl 1989, 1092).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.1990 - 10 C 10230/90
    Ein die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens begründender Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist nämlich dann gegeben, wenn der Antragsteller durch die zu kontrollierende Rechtsvorschrift oder durch deren Anwendung negativ, d.h. verletzend in einem Interesse betroffen wird bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieser Rechtsvorschrift als privates Interesse des Antragstellers berücksichtigt werden mußte (vgl. BVerwGE 59, 87, 99).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.1984 - 5 S 3119/83

    Ausfertigung von Bebauungsplänen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.1990 - 10 C 10230/90
    Dieses verlangt, daß das Ausfertigungsorgan durch die Ausfertigung der Rechtsnorm die Übereinstimmung des textlichen und gegebenenfalls zeichnerischen Inhalts der Normurkunde mit dem Willen des Rechtssetzungsberechtigten ("Authentizität") sowie die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens (Legalität) bezeugt (vgl. Urteile des Senats vom 27. Juli 1988 - 10 C 6/87 - und vom 09. August 1989 - 10 C 36/88 - sowie VGH Bad.-Württ., NVwZ 1985, 206; Brügelmann/Grauvogel, BBauG-Kommentar, § 12 Rdnr. 36; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB-Kommentar, § 12 Rdnr. 15; Ziegler, DVBl 1987, 280).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.1983 - 10 C 26/82
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.1990 - 10 C 10230/90
    Anderes könnte nur dann gelten, wenn besondere Umstände hinzugetreten wären, die die verspätete Geltendmachung des Normenkontrollantrags als rechtsmißbräuchlich und damit als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen könnten (vgl. BVerwGE 44, 339 f.; Urteil des Senats vom 07. Juni 1983 - 10 C 26/82 -).
  • OVG Niedersachsen, 04.05.2000 - 1 L 2995/98

    Baufläche; Bauleitplanung; Bauverbotszone; Befreiung; Darstellung; Deich;

    Dazu gehört, dass bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials gegebenenfalls unter Beteiligung von Sachverständigen ermittelt wird, welche Maßnahmen insoweit notwendig sind (Lüers, UPR 1996, 241, 242; BVerwG, Beschl. v. 14.8.1989 - 4 NB 24.88 -, BRS 49 Nr. 22; OVG Rhl.-Pf., Urt. v. 17.10.1990 - 10 C 10230/90 -, BRS 50 Nr. 40).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht