Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2007 - 7 A 11084/06.OVG   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Keine Eichgebühr für Radargerät

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Gemeinde muss der Eichbehörde keine Eichgebühr für Radargeräte zahlen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 703



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Wird zitiert von ... (4)  

  • VG Greifswald, 30.03.2012 - 3 A 1510/10  

    Verwaltungsgebühren

    Eine nur mittelbare Belastung Dritter über sonstige öffentliche Abgaben, etwa in der Weise, dass die Verwaltungsgebühr in die Kostenkalkulation dieser Abgabe eingeht, reicht hingegen nicht (vgl. Praxis des Kommunalrechtes, Landesausgabe M-V, E 4, Stand 12.2009, § 8 VwKostG M-V Anm. 3.1 m.w.N.; vgl. zur gleichlautenden Vorschrift des Bundes § 8 Abs. 2 VwKostG: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.01.2007 - 7 A 11084/06, zit. nach juris, Rn. 19 m.w.N.).

    Diese Gesetzesänderung erfolgte vor dem Hintergrund, dass nach der Rechtssprechung zur bundesrechtlichen und vergleichbaren landesrechtlichen Regelungen eine Abwälzung auf Dritte nur möglich ist, wenn die Gebühr hierdurch nicht wesentlich in ihrer Identität verändert wird (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urt v. 25.01.2007, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 13.02.2009 - 1 KO 896/07  

    Wasserrecht; Keine persönliche Gebührenfreiheit von Eigenbetrieben der

    Die Gebühr muss im Wesentlichen unverändert dem Dritten auferlegt werden, ohne vorher in die "Gemeinkosten" einzugehen und darin "unterzugehen" (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.01.2007 - 7 A 11084/06 - zit. nach Juris, zu § 8 Abs. 2 VwKostG).
  • VG Meiningen, 14.11.2007 - 2 K 435/07  

    Wasserrecht; Wasserrecht; Betrieb; Dritter; Freiheit; Gebühr; Kalkulation;

    Die Gebühr muss im Wesentlichen unverändert dem Dritten auferlegt werden, ohne vorher in die "Gemeinkosten" einzugehen und darin "unterzugehen" (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.01.2007, 7 A 11084/06, juris, zu § 8 Abs. 1 VwKostG).
  • VG Frankfurt/Oder, 02.12.2010 - 5 K 1923/07  
    Ein bloßes Umlegen der Gebühren durch Aufnahme in die Kostenkalkulation reicht daher - entgegen der Meinung des Beklagten - nicht aus (BVerwG, Urteil vom 29. August 2007 - a.a.O. - juris Rn. 22 f.; vgl. auch OVG Rheinland Pfalz, Urteil vom 25. Januar 2007 - 7 A 11084/06 - juris Rn. 19; Thüringer OVG, Urteil vom 13. Februar 2009 - 1 KO 896/07 - juris Rn. 42 ff.).
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