Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2003 - 8 A 10814/03.OVG |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER)
Verhältnis Baurecht zum Luftverkehrsrecht; Konzentrationsflächenplanung bei gemeinsamem Flächennutzungsplan; Tabuzonen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauplanungsrecht; Luftverkehrsrecht - Baurecht; Flächennutzungsplan; Windenergie; Windkraft; Windenergieanlage; Windkraftanlage; Abwägung; Tabubereich; Tabuzone; Konzentrationszone; gemeinsame Konzentrationszone; Luftverkehr; Bauschutzbereich; Rücksichtnahme; Gebot der Rücksichtnahme; Vereinbarung; Flugplatz; Segelflugplatz; Segelfluggelände
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Öffentliches Baurecht - Rücksichtnahmegebot im Außenbereich
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Baurecht, Flächennutzungsplan, Windenergie, Windkraft, Windenergieanlage, Windkraftanlage, Abwägung, Tabubereich, Tabuzone, Konzentrationszone, gemeinsame Konzentrationszone, Luftverkehr, Bauschutzbereich, Rücksichtnahme, Gebot der Rücksichtnahme, Vereinbarung, Flugplatz, Segelflugplatz, Segelfluggelände
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltskanzlei-lankau.de (Kurzinformation)
Keine Windkraftanlagen neben Segelflugplatz
- lto.de (Kurzinformation)
Keine Windkraftanlagen neben Segelflugplatz - Das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme gilt auch, wenn sonstige nachteilige Wirkungen des Bauvorhabens in Rede stehen.
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz - 8 A 10814.03
- VG Neustadt, 13.11.2002 - 4 K 682/02
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2003 - 8 A 10814/03.OVG
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2003 - 8 A 10814/03
- BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04
Zeitschriftenfundstellen
- BauR 2004, 376
Wird zitiert von ... (13)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 3726/05
Optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage?
BVerwG, Urteil vom 21.1.1983 - 4 C 59.79 -, a.a.O.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 26.11.2003 - 8 A 10814/03 -, UPR 2004, 198. - BVerwG, 15.09.2009 - 4 BN 25.09
NZB: Verjährungsfrist im Normenkontrollverfahren
Sie sind in einem weiteren Arbeitsschritt zu den auf ihnen konkurrierenden Nutzungen in Beziehung zu setzen, d.h. die öffentlichen Belange, die gegen die Ausweisung eines Landschaftsraums als Konzentrationszone sprechen, sind mit dem Anliegen abzuwägen, der Windenergienutzung an geeigneten Standorten eine Chance zu geben, die ihrer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gerecht wird (OVG Koblenz, Urteil vom 26. November 2003 8 A 10814/03 ZNER 2004, 82 ). - OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2006 - 8 A 11271/05
Windenergieanlage neben Segelflugplatz zulässig
Zu den im Rahmen des Rücksichtnahmegebotes bauplanungsrechtlich schutzfähigen Individualinteressen gehört auch dasjenige am Betrieb eines luftverkehrsrechtlich genehmigten Segelflugplatzes ohne Bauschutzbereich (s. Senatsurteil vom 26. November 2003, UPR 2004, 198 und nachgehend BVerwG, Urteil vom 18. November 2004, NVwZ 2005, 328).Zwar mag in Fällen, in denen die Zulassung eines nicht standortgebundenen privilegierten Vorhabens die Fortsetzung einer vorhandenen, bestandsgeschützten Nutzung notwendig vereitelt, die fehlende Standortbindung neben dem Prioritätsaspekt zu einem Verzicht auf das privilegierte Vorhaben nötigen (in diesem Sinne das Senatsurteil vom 26. November 2003 - 8 A 10814/03.OVG -, aaO.).
- VG Neustadt, 11.04.2005 - 3 K 1624/04
Windenergieanlage in Schifferstadt darf errichtet werden
Gegen eine Planungsentscheidung, die allein auf nach abstrakten Maßstäben gebildeten Tabuzonen beruht, bestehen jedenfalls dann erhebliche Bedenken, wenn diese nahezu 100 % des Stadtgebietes umfassen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. November 2003 - 8 A 10814/03.OVG -, Fundstelle: ESOVGRP und UPR 2004, S. 198).Dieses Normverständnis trägt dem Gedanken Rechnung, dass die Aufzählung der öffentlichen Belange im Gesetz nur beispielhaft nicht aber erschöpfend ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. November 2003, a.a.O.).
Die Vorschriften der §§ 12 ff. LuftVG - hier § 14 LuftVG - verdrängen somit das allgemeine Baurecht nicht, sondern stellen insoweit zusätzliche Regeln auf (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. November 2003, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 12 LC 18/07
Verhältnis zwischen Regional- und Flächennutzungsplanung
Eine auf die konkreten örtlichen Verhältnisse der jeweiligen Vorsorgeflächen bezogene und insbesondere die Frage einer Beeinträchtigung der Erholungsfunktion durch Windenergieanlagen einbeziehende (vgl. zu diesem Erfordernis bei einer weiträumigen Ausweisung von Tabuzonen aus Gründen des Fremdenverkehrs: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.11.2003 - 8 A 10814/03 -, UPR 2004, 198) Begründung findet sich allerdings in den Erläuterungen des RROP 2000 und in den Aufstellungsunterlagen nicht. - OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08
Bebauungsplan zur Einschränkung von Tierhaltungsanlagen
Sie sind in einem weiteren Arbeitsschritt zu den auf ihnen konkurrierenden Nutzungen in Beziehung zu setzen, d.h. die öffentlichen Belange, die gegen die Ausweisung eines Landschaftsraums als Konzentrationszone sprechen, sind mit dem Anliegen abzuwägen, der Windenergienutzung an geeigneten Standorten eine Chance zu geben, die ihrer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gerecht wird (OVG Koblenz, Urteil vom 26. November 2003 - 8 A 10814/03 - ZNER 2004, 82 ). - VG Stuttgart, 03.08.2004 - 6 K 5484/02
Zulässigkeit einer Windenergieanlage neben einem Flugplatz
Ferner werde auf das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 26.11.2003 - 8 A 10814/03.OVG - verwiesen.Die Klägerin kann auch aus dem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 26.11.2003 - 8 A 10814/03.OVG - nichts zu ihren Gunsten herleiten.
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 6 A 11131/10
Zeitpunkt des Erledigungseintritts als maßgeblicher Zeitpunkt für ein …
Denn die Klägerin hat angekündigt, ihre Ersatzansprüche auf die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 68 Abs. 1 Satz 2 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (vgl. hierzu OVG RP, 8 A 10814/03.OVG, UPR 2004, 198, ESOVGRP) zu stützen. - OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2006 - 2 L 278/03
Privilegiertes Vorhaben contra Naturschutz
Auch dürfte es nicht ausgeschlossen sein, dass benachbarte Gemeinden auf dieser rechtlichen Grundlage eine Vereinbarung hinsichtlich der Planung von Windenergieflächen für ihre Gebiete treffen, die die Wirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB herbeiführen kann (vgl. OVG RP, Urt. v. 26.11.2003 - 8 A 10814/03 -, UPR 2004, 198; Söfker in: Ernst / Zinkahn / Bielenberg, BauGB, § 35 RdNr. 125). - VG München, 01.02.2012 - M 1 S 11.6013
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlage; Zurückstellung von …
Gegen eine Planungsentscheidung, die allein auf nach abstrakten Maßstäben gebildeten Tabuzonen beruht, ohne die konkreten örtlichen Gegebenheiten ins Auge zu nehmen, bestehen aber jedenfalls dann erhebliche Bedenken, wenn sie - wie hier - das gesamte Gebiet der Gemeinde umfasst (OVG Rheinland-Pfalz vom 26.11.2003 8 A 10814/03 juris RdNr. 32). - VG Neustadt, 20.12.2004 - 4 L 2450/04
- VG Hannover, 24.11.2011 - 4 A 4927/09
Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für die Errichtung und …
- VG Stuttgart, 08.03.2005 - 13 K 3565/04
Keine Windenergieanlagen im Sicherheitskorridor militärischer Tieffluggebiete
