Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.2011 - 7 A 10405/11.OVG |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Rechtsprechung Rheinland-Pfalz
Schwerbehindertenrecht
- IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Bundesagentur für Arbeit muss Kosten für einen Gebärdendolmetscher tragen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB IX § 6; SGB IX § 14; SGB IX § 33 Abs. 8 S. 1; SGB IX § 102 Abs. 4
Anspruch gegen Bundesagentur für Arbeit als zuständigen Rehabilitationsträger zur Tragung der notwendigen Aufwendungen für einen Gebärdendolmetscher i.R. des Besuchs einer Berufsschule
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gebärdendolmetscher für einen Auszubildenden
- lto.de (Kurzinformation)
Bundesagentur für Arbeit muss Gebärdendolmetscher für Azubi bezahlen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bundesagentur für Arbeit muss Kosten für Gebärdendolmetscher tragen - Bereitstellung eines Gebärdendolmetschers stellt Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation im Rahmen der Arbeitsförderung dar
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 23.02.2011 - 5 K 1319/10
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.2011 - 7 A 10405/11.OVG
- BVerwG, 10.01.2013 - 5 C 24.11
Wird zitiert von ...
- LSG Hamburg, 15.02.2012 - L 2 AL 6/10 Sie wiederholt im Wesentlichen die bereits im Klageverfahren und vorgerichtlich geäußerten Rechtsansichten und sieht sich in ihrer Auffassung durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz vom 27.10.2011 - 7 A 10405/11 - bestätigt, gegen das die ihre dortige Begründung zum Gegenstand ihres hiesigen Vortrags machende Beklagte Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt hat (5 C 24.11).
