Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2010 - 7 A 11230/09.OVG   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechung Rheinland-Pfalz

    Ausländerrecht

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 53 Nr. 2, AufenthG § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, AufenthG § 81 Abs. 4, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 6, EMRK Art. 8, AufenthG § 72 Abs. 3 S. 1
    Ausweisung, Serbien, rechtmäßiger Aufenthalt, Fiktionswirkung, Straftat, Drogendelikt, zwingende Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Achtung des Familienlebens, Achtung des Privatlebens, Verhältnismäßigkeit, notwendig in einer demokratischen Gesellschaft, Bewährung, Generalpräventiver Zweck, Verwurzelung, faktischer Inländer, Integration, Zumutbarkeit, Sperrwirkung, Vorabzustimmung

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (4)  

  • VG Saarlouis, 28.10.2010 - 10 K 616/10  

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Straftaten; häusliche Gemeinschaft;

    Auch wenn die das klageabweisende Urteil des VG ... gegen die Ausweisung des Ehemannes bestätigende Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 30.07.2010, 7 A 11230/09.OVG, nach den Erklärungen des Prozeßbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung noch nicht rechtskräftig sein dürfte, ist nicht ersichtlich, dass dem Ehemann jedenfalls eine freiwillige Rückkehr in sein Heimatland oder gegebenenfalls in das Kosovo unzumutbar ist.

    Ständige Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte: vgl. z.B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.04.2008, 2 B 214/08 m.w.N.; andere Auffassung OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.07.2010, 7 A 11230/09.OVG, Seite 17 ff. d. amtl.

  • VGH Bayern, 31.01.2011 - 10 ZB 10.2868  

    Ausweisung wegen Betäubungsmittelstraftaten - Ausnahme von der gesetzlichen

    Dass eine Straftat als Ausweisungsgrund im Sinne von § 56 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AufenthG auch aus generalpräventiven Erwägungen als besonders schwerwiegend bewertet werden und ein öffentliches Interesse an der Ausweisung des Ausländers (mit-)begründen kann, ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. z.B. BVerwG vom 31.8.2004 InfAuslR 2005, 49/51 unter Hinweis auf seine st. Rspr.; BayVGH vom 25.5.2010 Az. 19 ZB 09.1988 RdNr. 11; OVG RhPf vom 30.7.2010 Az. 7 A 11230/09 RdNrn. 35 ff.; OVG Lüneburg vom 2.11.2009 Az. 11 ME 408/09 RdNr. 10; vgl. auch Hailbronner, a.a.O., RdNrn. 19 ff. zu § 56 mit weiteren Rspr.-nachweisen; a.A. allerdings mit nicht überzeugender Begründung Mayer, Verwaltungsarchiv, 101. Bd., 4/2010, 482/514 unter Berufung auf einen "Systemwechsel im Ausweisungsrecht").
  • OVG Bremen, 10.05.2011 - 1 A 306/10  

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen; Besonderer

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird überwiegend die Ansicht vertreten, dass eine zwingende Ausweisung, die in den Schutzbereich von Art. 8 Abs. 1 EMRK eingreift, in jedem Fall einer ergänzenden Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Maßgabe des Schrankenvorbehalts in Art. 8 Abs. 2 EMRK zu unterziehen ist, und zwar auch dann, wenn die Voraussetzungen des § 56 Abs. 1 AufenthG für einen besonderen Ausweisungsschutz nicht erfüllt sind (OVG Hamburg, U. v. 24.03.2009 - 3 Bf. 166/04 -InfAuslR 2009, 279; OVG Münster, B. v. 26.05.2009 - 18 E 1230/08 - NWVBl 2009, 435; OVG Koblenz, U. v. 04.12.2009 - 7 A 10881/09 - InfAuslR 2010, 144 und U. v. 30.07.2010 - 7 A 11230/09 - [...]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.2012 - 7 A 11425/11  

    Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers der zweiten Generation

    Damit wird die entscheidungstragende - in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats stehende (vgl. Urteil des Senats vom 30. Juli 2010 - 7 A 11230/09.OVG -, juris, Rn. 28 m. w. N.) - Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass die Fort­bestandsfiktion des § 81 Abs. 4 AufenthG dem Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nicht gleichstehe, nicht in Zweifel gezogen.
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