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   OVG Saarland, 11.04.2002 - 9 R 3/01   

Volltextveröffentlichungen

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    Polizei- und Ordnungsrecht: Sicherstellung bzw. Beschlagnahme eines Pressefilms wegen Enttarnung eines Zivilfahnders

Verfahrensgang

  • VG Saarlouis, 16.09.1999 - 6 K 48/98
  • OVG Saarland, 11.04.2002 - 9 R 3/01

Zeitschriftenfundstellen

  • afp 2002, 545



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Wird zitiert von ... (2)  

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 1 S 2266/09  

    Erstellung von Lichtbildern eines SEK-Einsatzes

    Vielmehr muss im Hinblick auf die zivil- und strafrechtlichen Sanktionen einer unrechtmäßigen Veröffentlichung grundsätzlich von der Rechtstreue des Fotografen ausgegangen werden (Senatsurteil vom 22.02.1995 - 1 S 3184/94 - VBlBW 1995, 282 = NVwZ-RR 1995, 527; OVG Rheinl.-Pf., Urt. v. 30.04.1997 - 11 A 11657/96 - NVwZ-RR 1998, 237; OVG NRW, Beschl. v. 30.10 2000 - 5 A 291/00 - DÖV 2001, 476; SaarlOVG, Urt. v. 11.04.2002 - 9 R 3/01 - juris; Rachor in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl., F 752; v. Olenhusen, MR-Int 2009, 23 ).

    Die Gefahren für die Funktionsfähigkeit des SEK sind indes nicht von größerem Gewicht als die Gefahren für Leben und Gesundheit der Beamten und ihrer Familienangehörigen, so dass die Abwägung mit dem Grundrecht der Pressefreiheit insoweit nicht zu einem anderen Ergebnis führen kann (im Ergebnis ebenso SaarlOVG, Urt. v. 11.04.2002 - 9 R 3/01 - juris).

  • OVG Sachsen, 19.11.2007 - 3 B 665/05  

    polizeirechtlicher Gefahrenbegriff; Gefährdung der Festnahme eines Straftäters;

    Denn auch die Pressefreiheit hat die Rechtsgüter anderer, die der Pressefreiheit im Rang mindestens gleichkommen, zu achten, was in der Verweisung auf die allgemeine Rechtsordnung in Art. 5 Abs. 2 GG zum Ausdruck kommt (vgl. BVerfG, Urt. v. 5.8.1966, BVerfGE 20, 162 [176] m.w.N.) und auch die Vorschriften über die Gefahrenabwehr nach dem allgemeinen Polizeirecht einschließt (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 11.4.2002 - 9 R 3/01 - zitiert nach Juris; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 30.4.1997, DÖV 1997, 1011 f.).

    Um solche handelt es sich hier aber nicht, weil selbst die auf den Speicherkarten in digitaler Form befindlichen Bilder ebenso wie unbelichtete Negative auf einem herkömmlichen Film - noch - nicht zur Verbreitung bestimmt sind (ebenso für unbelichtete Negative: OVG Saarland, Urt. v. 11.4.2002 - 9 R 3/01 - zitiert nach Juris; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 30.4.1997, DÖV 1997, 1011 f.).

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