Rechtsprechung
| OVG Saarland, 15.01.2009 - 2 B 376/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Nachbarschutz gegen Leergutlager; Streitwert
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Nachbarschutz gegen Leergutlager
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachbarschutz gegen Leergutlager; Streitwert
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Öffentliches Baurecht - Nachbarschutz gegen Leergutlager
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Nachbarschutz gegen Leergutlager; Streitwert
Kurzfassungen/Presse
- anwaltskanzlei-lankau.de
, S. 5 (Kurzinformation)
Baurechtlicher Nachbarschutz
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 01.10.2008 - 5 L 682/08
- OVG Saarland, 15.01.2009 - 2 B 376/08
Zeitschriftenfundstellen
- BauR 2009, 1186
Wird zitiert von ... (14)
- OVG Saarland, 12.10.2009 - 2 B 440/09
Baunachbarliche Eilrechtsschutzverfahren
(vgl. zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 - (Leergutlager Karlsberg), vom 31.10.2008 - 2 B 347/08 -, SKZ 2009, 121 Leitsatz Nr. 30, …und vom 3.1.2008 - 2 Q 44/06 -, SKZ 2008, 207, Leitsatz Nr. 23, dazu auch Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp XI. Rn. 95, 96).(ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94 Leitsatz Nr. 35 (PKW-Lackiererei mit Karosseriebauwerkstatt, Aussetzungsantrag)) Die sich aus der Genehmigungsfreistellung (§ 63 LBO 2004) und dem damit verbundenen Verzicht auf eine präventive Prüfung von - auch umfangreichen - Anlagen durch die Untere Bauaufsichtsbehörde ergebenden Nachteile für den Nachbarn, aber auch die damit einhergehenden wirtschaftlichen Risiken für den Bauherrn angesichts der Möglichkeit eines späteren Erfolgs von Nachbarrechtsbehelfen in der Hauptsache hat der Gesetzgeber zur Stärkung von Eigenverantwortlichkeiten bei der Verwirklichung von Bauvorhaben bewusst in Kauf genommen.
- OVG Saarland, 09.09.2009 - 2 B 398/09
Eilverfahren: Nachbarrechtsschutz gegen Außengastronomie
(vgl. etwa OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 - a.a.O., m.w.N.) Lassen sich die Erfolgsaussichten im Aussetzungsverfahren aufgrund der verfahrensformbedingt eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten nicht abschließend positiv beurteilen, so ist für eine Anordnung der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§§ 80 II 1 Nr. 3 VwGO, 212a I BauGB) ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung nur Raum, wenn die überschlägige Rechtskontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung ergibt, (vgl. hierzu im Einzelnen etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, st. Rspr.) weil der Bundesgesetzgeber in den erwähnten Vorschriften der von einem Nachbarrechtsbehelf ungehinderten Vollziehung einer Baugenehmigung den Vorrang vor den Nachbarinteressen eingeräumt hat.Nach der Rechtsprechung des Senats (Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 - und vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, jeweils m.w.N.) ist für baunachbarliche Eilrechtsschutzverfahren, und zwar sowohl für Anträge auf Verpflichtung der Bauaufsichtsbehörden zum sofortigen Einschreiten (§§ 80a I Nr. 2, III, 123 I VwGO) als auch für die im Falle des Vorliegens einer die Nutzung legitimierenden bauaufsichtsbehördlichen Genehmigungsentscheidung im Einzelfall notwendig "vorgeschalteten" Aussetzungsanträge von Nachbarn ein überwiegendes Nachbarinteresse an der in beiden Fällen intendierten sofortigen Unterbindung von Beeinträchtigungen, die durch die Nutzung einer bereits vorhandenen baulichen Anlage verursacht werden, nur dann anzuerkennen, wenn die Einwirkungen auf den Nachbarn ganz wesentlich über das im Sinne von § 5 I Nr. 1 BImSchG Erhebliche hinausgehen, so dass ihm die Hinnahme nicht einmal vorübergehend bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache in zumutbarer Weise angesonnen werden kann.
- OVG Saarland, 02.02.2009 - 2 B 439/08
Nutzungsuntersagung für private Pferdehaltung
(dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 6.9.2004 - 2 W 26/04 -, SKZ 2005, 94, Leitsatz Nr. 94 (Nachbarschutz), vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 -, SKZ 2007, 135 ff. (Nachbarschutz), vom 29.3.2007 - 2 B 7/07 -, NVwZ-RR 2007, 581 (Baueinstellung), BRS 71 Nr. 185, Beschluss vom 19.9.2007 - 2 B 355/07 -, SKZ 2008, 78, Leitsatz Nr. 27 (Nutzungsverbot), vom 31.10.2008 - 2 B 347/08 - und vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -).
- OVG Saarland, 04.04.2011 - 2 B 20/11
Nachbareinwendungen gegen großflächigen Einzelhandel
Das verfassungsrechtliche Effektivitätsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG gebietet auch insoweit im konkreten Fall keine verfahrensmäßige "Vorwegnahme" des Hauptsacheverfahrens, insbesondere hinsichtlich der Tatsachenermittlung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.(ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -, vom 12.10.2009 - 2 B 440/09 - SKZ 2010, 49, Leitsatz Nr. 23 (Sportanlage in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung), vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, SKZ 2009, 240, Leitsatz Nr. 31 (Leergutlager einer Großbrauerei), und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94 Leitsatz Nr. 35 (PKW-Lackiererei mit Karosseriebauwerkstatt)). - OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10
Gewährung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre
Für die Rechtsstellung der Antragstellerin ist dabei von vorneherein nicht von Bedeutung, ob der Antragsgegner zutreffend davon ausgegangen ist, dass die streitige Einrichtung zur Bestimmung der Windhöffigkeit - anders als die in Ziffer 1.6 (Spalte 2) des Anhangs zur 4. BimSchV aufgeführten Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m - auch nach den Maßstäben des § 1 Abs. 2 der 4. BImschV nicht dem (vereinfachten) immissionsschutzrechtlichen Zulassungserfordernis (§ 19 BImschG) unterliegt (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, SKZ 2009, 240, Leitsatz Nr. 31). - VG Gießen, 25.03.2011 - 8 L 50/11
Planungshoheit schützt nicht vor Windkraftanlage
Diese können Dritte nur dann mit Erfolg angreifen, wenn eine Änderungsgenehmigung erforderlich gewesen wäre (…Jarass, BImSchG, 8. Aufl. 2010, Rdnr. 30 zu § 15) und diese rechtmäßigerweise Auflagen zum Schutz des Nachbarn hätte enthalten müssen (Fluck, VerwArch 88 [1997], 265, 293) bzw. sich auf seine materiell-rechtliche Position hätte auswirken können (vgl. OVG Saarl., B. v. 15.01.2009 - 2 B 376/08 -, juris, Rdnr. 13;… Nds. OVG, B. v. 22.05.2008 - 12 MS 16/07 -, juris, Rdnr. 85;… Rebentisch, in: Feldhaus, BImSchG, Stand 2010, Rdnr. 89 zu § 15; Zöttl, NVwZ 1998, 234, 238 r.Sp.). - OVG Saarland, 27.08.2010 - 2 B 235/10
Bestehen ehelichen Lebensgemeinschaft
(vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, SKZ 2009, 240, Leitsatz Nr. 31). - OVG Saarland, 26.11.2010 - 2 B 275/10
Verfahrensrecht - Nachbarschutz gegen Verbrauchermarkt
(ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.10.2009 - 2 B 440/09 - SKZ 2010, 49, Leitsatz Nr. 23 (Sportanlage in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung), vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, SKZ 2009, 240, Leitsatz Nr. 31 (Leergutlager einer Großbrauerei), und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94 Leitsatz Nr. 35 (PKW-Lackiererei mit Karosseriebauwerkstatt)). - OVG Saarland, 22.08.2011 - 2 B 318/11
Eigenes Aufenthaltsrecht geschiedener Ehegatten
Für eine Beweisaufnahme im Rahmen des Aussetzungsverfahrens ist auch mit Blick auf das verfassungsrechtliche Effektivitätsgebot (Art. 19 Abs. 4 GG) regelmäßig kein Raum.(vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, SKZ 2009, 240, Leitsatz Nr. 31) Der Antragstellerin bleibt im Übrigen unbenommen, von ihrer Heimat aus, wo auch ihr derzeitiger Ehemann G lebt, die von ihr gegen die Rücknahme der Niederlassungserlaubnis beziehungsweise gegen die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage des § 31 AufenthG eingeleiteten Rechtsbehelfsverfahren in der Hauptsache mit dem Ziel der Erlangung eines im Erfolgsfall realisierbaren Aufenthaltsrechts für die Bundesrepublik fortzuführen. - OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11
Rechtsschutz von Gemeinden gegen Ersetzung ihres Einvernehmens
Soweit die Beigeladene die Nichtvornahme einer Ortsbesichtigung im erstinstanzlichen Verfahren beanstandet, bleibt zu ergänzen, dass auch das verfassungsrechtliche Effektivitätsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes keine verfahrensmäßige "Vorwegnahme" des Verfahrens in der Hauptsache, insbesondere hinsichtlich der Tatsachenermittlung, gebietet.(ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.4.2011 - 2 B 20/11 -, BauR 2011, 1373, vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -, SKZ 2011, 45, Leitsatz Nr. 30, vom 12.10.2009 - 2 B 440/09 - SKZ 2010, 49, Leitsatz Nr. 23 (Sportanlage in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung), vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, SKZ 2009, 240, Leitsatz Nr. 31 (Leergutlager einer Großbrauerei), und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94 Leitsatz Nr. 35 (PKW-Lackiererei mit Karosseriebauwerkstatt)) Entgegen der Ansicht der Beigeladenen lässt das von der Antragstellerin erstinstanzlich vorgelegte Luftbild keine abschließende Beurteilung des Gebietscharakters in der einen oder anderen Richtung zu. - VG Saarlouis, 03.06.2009 - 5 K 1767/08
Zur Widerruflichkeit einer Baugenehmigung
- OVG Saarland, 30.05.2011 - 2 B 241/11
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten
- VG Saarlouis, 23.08.2010 - 5 L 589/10
Erfolgloses Eilrechtsschutzverfahren gegen einen Bolzplatz
- VG Würzburg, 25.08.2011 - W 5 E 11.576
Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Nutzungsuntersagung auf Antrag des …
