Rechtsprechung
| OVG Saarland, 16.02.2010 - 2 A 390/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Nachbarliches Einschreitensbegehren hinsichtlich eines genehmigten Gewerbebetriebs.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Persönliche Erstreckung der Bindungswirkung des Verzichts eines Nachbarn auf nachbarliche Abwehrrechte bei mehreren Miteigentümern eines Nachbargrundstücks; Wirksamkeit von nachbarrechtlichen Verzichtserklärungen im Falle von Gefahr für Leib und Leben; Konsequenzen von Auflagen zur Baugenehmigung für Ansprüche des Nachbarn auf ausschließliche Akzeptanz einer genehmigungskonformen Ausführung durch die Bauaufsichtsbehörde; Auswirkungen eines vollstreckbaren zivilgerichtlichen Titels des Nachbarn auf seinen Anspruch auf zusätzliches Tätigwerden der Bauaufsicht; Erstreckung der öffentlich-rechtlichen Wirkung einer gegenüber der Genehmigungsbehörde abgegebenen nachbarlichen Verzichtserklärung auf ein genehmigungsabweichend ausgeführtes Vorhaben; Zeitliche Beschränkungen für die Geltendmachung von Ansprüchen auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten wegen Nichteinhaltung von Bedingungen für die Nachbarzustimmung; Prozessrechtliche Folgen des Unterlassens der Stellung konkreter Beweisanträge in der mündlichen Verhandlung durch einen rechtskundig vertrenen Beteiligten; Erheblichkeit der gesundheitlichen Situation des konkreten Nachbarn i.R.e. baurechtlichen Nachbarstreits für die Beurteilung von Lärm- und Geruchsimmissionen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Öffentliches Baurecht - Nachbarbegehren gegen genehmigten Gewerbebetrieb
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Verzicht des Nachbarn auf seine nachbarrechtlichen Abwehrrechte bindet nur den jeweils verzichtenden Miteigentümer des Nachbargrundstücks
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 22.04.2009 - 5 K 700/07
- OVG Saarland, 16.02.2010 - 2 A 390/09
Wird zitiert von ... (9)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2012 - 2 B 1090/12
Anspruchsverwirkung auf bauaufsichtliches Einschreiten
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. August 1997 - 7 A 150/96 -, BRS 59 Nr. 193 = juris Rn. 15 ff. (zum Ausschluss von Nachbarrechten wegen widersprüchlichen Verhaltens); OVG Saarl., Beschlüsse vom 16. Februar 2010 - 2 A 390/09 -, juris Rn. 17, und vom 5. Oktober 1990 - 2 R 397/87 -, juris Rn. 23 (Zum Verzicht und zur Verwirkung); VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25 September 1991 - 3 S 2000/91 -, VBlBW 1992, 103 = juris Rn. 26 ff. (zur Verwirkung bei einem Verstoß gegen das Öffnungsverbot). - OVG Saarland, 17.06.2010 - 2 A 425/08
Nachbarrecht - Anspruch auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten
(vgl. insoweit zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.2.2010 - 2 A 390/09 - mit weiteren Nachweisen, wonach das auch im Hinblick auf die aus Sicht des Nachbarn einfachere und vor allem "kostengünstigere" Vollstreckung einer behördlichen Anordnung im Vergleich zur Durchsetzung eines Zivilurteils gilt) Das gilt hier indes nicht. - OVG Saarland, 27.07.2010 - 2 A 105/10
Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten
(vgl. zuletzt OVG des Saarlandes Beschlüsse vom 8.1.2010 - 2 A 447/09 - und vom 16.2.2010 - 2 A 390/09 -) Im konkreten Fall bestand aus Sicht des Verwaltungsgerichts keinerlei nachvollziehbare Veranlassung, die Richtigkeit seiner Feststellung zur Nichtüberschreitung des in § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 LBO 2004 zugelassenen Neigungsverhältnisses von 1 zu 1, 5 für die Böschung von Aufschüttungen im Grenzbereich ernsthaft in Zweifel zu ziehen.
- OVG Saarland, 21.08.2012 - 2 B 178/12
Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung
Ausweislich des insoweit nicht substantiiert in Abrede gestellten Vorbringens des Antragsgegners haben sie im Januar 2012 gebeten, "abzuwarten, was von Gerichtsseite veranlasst" werde, und waren im Zeitpunkt der Anordnung der Sicherungsmaßnahmen auf ihrem Grundstück beziehungsweise deren Duldung durch sie im Besitz eines nach Maßgabe des § 708 Nr. 2 ZPO für vorläufig vollstreckbar erklärten und am Tag vor Erlass der Sicherungs- und Duldungsanordnung zugestellten Titels in Form des im schriftlichen Vorverfahren (§ 331 Abs. 3 ZPO) erlassenen Versäumnisurteils des Amtsgerichts A-Stadt vom 6.3.2012.(vgl. zu einem ungeachtet der objektiven Pflicht zum Tätigwerden in Ausnahmefällen in Betracht kommenden Ausschluss subjektiver Einschreitensansprüche der Nachbarn bei Vorliegen eines von ihnen erstrittenen vollstreckbaren zivilgerichtlichen Titels gegen den Bauunterhaltungspflichtigen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.2.2010 - 2 A 390/09 -, SKZ 2010, 210, Leitsatz Nr. 14, Beschluss vom 10.8.1994 - 2 R 19/93 -, n.v., zu den für den Ausschluss des Nachbaranspruchs geltenden Anforderungen an die Durchsetzbarkeit des Titels Urteil vom 17.6.2010 - 2 A 425/08 -, SKZ 2010, 213, Leitsatz Nr. 20) Spätestens nach dem bereits erwähnten Einspruch der Nachbarin und dortigen Beklagten gegen dieses Urteil bereits Ende März 2012(vgl. den Schriftsatz vom 27.3.2012 - 2 C 10/12 (81) -) durfte der Antragsgegner die Antragsteller ungeachtet der Frage der vollstreckungsrechtlichen Wirkungen dieses Rechtsbehelfs(…vgl. dazu etwa Czub in Prütting/Gehrlein, ZPO, 4. Auflage 2012, Rn 2 zu § 342) indes nicht mehr auf eine im Sinne der vorerwähnten Senatsrechtsprechung dadurch eröffnete Möglichkeit, sich durch Vollstreckung des zivilrechtlichen Titels "selbst zum Recht zu verhelfen", verweisen. - VG Saarlouis, 17.02.2010 - 5 K 1903/08
Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung gegen ein …
OVG des Saarlandes, Urteile 25.01.1994 - 2 R 12/93 - BRS 56 Nr. 183 und vom 30.09.1997 - 2 R 1/97 - sowie Beschluss vom 16.02.2010 - 2 A 390/09 - zit. nach juris; Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, a.a.O., Kap. XI, Rdnrn. 79 f., 86. - VG Saarlouis, 17.08.2011 - 5 K 41/11
Erfolglose Nachbarklage gegen die Nutzung eines Grundstücks als …
OVG des Saarlandes, Urteile 25.01.1994 - 2 R 12/93 - BRS 56 Nr. 183 und vom 30.09.1997 - 2 R 1/97 - sowie Beschluss vom 16.02.2010 - 2 A 390/09 - zit. nach juris; Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Aufl. 2005, Kap. XI, Rdnrn. 79 f., 86. - OVG Saarland, 24.01.2011 - 2 A 82/10
Ausweisung von Straftätern
(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.2.2010 - 2 A 390/09 -, vom 18.3.2003 - 1 Q 9/03 -, SKZ 2003, 194, Leitsatz Nr. 7, und vom 20.3.2008 - 2 A 33/08 -, SKZ 2008, 203, Leitsatz Nr. 5) Ansonsten hätte es besonderer Normierungen für die einzelfallbezogene Zulassung der generell unter diesen Vorbehalt gestellten Berufung nicht bedurft. - OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2012 - 2 L 56/11
Verwirkung von Anspruch auf behördliches Einschreiten?
- VG Saarlouis, 23.08.2010 - 5 L 589/10
Erfolgloses Eilrechtsschutzverfahren gegen einen Bolzplatz
So Beschluss vom 16.02.2010 - 2 A 390/09 - juris.
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