Rechtsprechung
   OVG Saarland, 18.05.2006 - 2 N 3/05   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Normenkontrollantrag gegen Festlegung von Windenergievorranggebieten im Landesentwicklungsplan

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Normenkontrollantrag gegen Festlegung von Windenergievorranggebieten im Landesentwicklungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrollantrag gegen Festlegung von Windenergievorranggebieten im Landesentwicklungsplan

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Normenkontrollantrag gegen Festlegung von Windenergievorranggebieten im Landesentwicklungsplan

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Normenkontrollanträge gegen Festlegung von Windenergievorranggebieten zurückgewiesen - Bürger haben nicht die Befugnis zur Stellung eines solchen Antrages

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 771 (Ls.)



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)  

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07  

    Zur Normenkontrollfähigkeit von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 Satz

    Daraus ist geschlossen worden, dass die Antragsbefugnis zur Kontrolle derartiger Flächennutzungspläne auf Anträge von Vorhabenträgern beschränkt sei (restriktiv insoweit OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 18.10.2007 - 1 C 10138/07 -, ZfBR 2008, 67-70; ferner OVG Saarland, Urt. v. 18.5.2006 - 2 N 3/05 -, BRS 70 Nr. 56, nachgehend BVerwG, Beschl. v. 31.8.2006 - 4 BN 24.06 -, juris).

    Für den Grundstücksnachbarn, der sich gegen die erstmalige Ausweisung von Vorrangstandorten für Windkraftanlagen in seiner unmittelbaren Nachbarschaft wendet, ergeben sich im Falle ihrer Unwirksamkeit daher in der Regel keine Vorteile (zu dieser Konstellation vgl. OVG Saarland, Urt. v. 18.5.2006 - 2 N 3/05 -, a.a.O).

  • OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10  

    Gewährung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre

    Durch diese vom Plangeber unter Verweis auf das bundesrechtliche Darstellungsprivileg mit Ausschlusswirkung für andere Bereiche des Landesgebiets versehenen Festlegungen sollten nach den formulierten räumlichen Leitvorstellungen Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen gesichert werden (vgl. hierzu insgesamt etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 18.5.2006 - 2 N 3/05, 2 N 4/05 und 2 N 3/06 -, BRS 70 Nr. 56).

    Bestehen also bereits insofern nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand keine Bedenken gegen die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Windmessrades am Maßstab des § 35 BauGB, so bedarf es, da es sich um ein raumordnerisch am Maßstab des einschlägigen Teilabschnitts Umwelt des Landesentwicklungsplans (LEP Umwelt 2004) (vgl. hierzu insgesamt etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 15.5.2006 - 2 N 3/05, 2 N 4/05 und 2 N 3/06 -, BRS 70 Nr. 56) "plankonform" innerhalb eines darin festgelegten Vorranggebiets für Windenergie (VE) zu verwirklichendes Vorhaben handelt, das von daher von vorneherein keiner Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in Verbindung mit der Ziffer 69 im Textteil ("A") des LEP Umwelt 2004 (vgl. dazu Amtsblatt des Saarlandes 2004, 1574, 1587) nach dem so genannten Darstellungsprivileg unterliegt, keiner Auseinandersetzung mit den Fragen, ob es sich zum einen bei dem Windmessmast um eine am Maßstab des § 3 Nr. 6 ROG "raumbedeutsame" Anlage im Verständnis des § 35 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB handelt und ob zum anderen die Vorranggebietsfestlegung (VE) im zeichnerischen Teil ("B") des LEP Umwelt 2004 überhaupt rechtsverbindlich ist und - gegenüber nicht planungskonformen Vorhaben mit Standorten außerhalb des Vorranggebiets - eine Ausschlusswirkung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erzeugen kann.

  • OVG Saarland, 29.05.2008 - 2 C 149/07  

    Festlegung von Standorten für Rohstoffgewinnung

    (Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 18.05.2006 - 2 N 3/05 -, BRS 70 Nr. 56) Ob eine Festlegung in einem Raumordnungsplan Ziel oder Grundsatz der Raumordnung ist, hängt maßgeblich von dem materiellen Gehalt der Planaussage ab.
mehr
  • OVG Saarland, 29.05.2008 - 2 C 153/07  

    Veränderungssperre

    (Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 18.05.2006 - 2 N 3/05 -, BRS 70 Nr. 56) Ob eine Festlegung in einem Raumordnungsplan Ziel oder Grundsatz der Raumordnung ist, hängt maßgeblich von dem materiellen Gehalt der Planaussage ab.
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07  

    Konzentrationszonen für Windenergieanlagen

    Dabei braucht weiteren Zweifeln an der Zulässigkeit des Antrages nicht nachgegangen zu werden, die im Hinblick auf die nach § 47 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 VwGO erforderliche Antragsbefugnis der Antragsteller bestehen könnten, weil für die vergleichbare Konstellation der indirekten Wirkung von raumordnerisch festgelegten Zielen über § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwar eine Antragsbefugnis potentieller Windenergieanlagenbetreiber, deren Grundstücke von der Ausschlusswirkung der Festlegungen erfasst waren, bejaht (1. Senat des beschließenden Gerichts, Beschluss vom 28.10.2004 - 1 KN 155/03 -, NVwZ-RR 2005, 162 f), für Grundstücksnachbarn, die sich gegen Vorrangflächen für Windenergieanlagen wandten, jedoch verneint (OVG des Saarlandes, Urteil vom 18.5.2006 - 2 N 3/05 -, juris; restriktiv wohl auch: BVerwG, Beschluss vom 13.11.2006 - BVerwG 4 BN 18.06 -, NVwZ 2007, 229, 230) worden ist.
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 12 KN 11/07  

    Zur Antragsbefugnis eines Plannachbarn im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens

    Ob wegen der fehlenden "Vorwirkung" regionalplanerischer Zielausweisungen zu Lasten von Dritten, die sich gegen die Errichtung von Windkraftanlagen wenden, die Möglichkeit einer Verletzung des Rechts auf ordnungsgemäße Abwägung im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO generell nur auf diejenigen Antragsteller eines Normenkontrollverfahrens beschränkt ist, die selbst Windenergieanlagen errichten wollen und für die die hierfür erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung an der mit dem Normenkontrollantrag angegriffenen Zielfestlegung scheitert (in diesem Sinn vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.2006 - 4 BN 18.06 -, a.a.O.; OVG Saarland, Urt. v. 18.5.2006 - 2 N 3/05 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 18.10.2007 - 1 C 10138/07 -, ZfBR 2008, 67-70) kann dahinstehen.
  • OVG Saarland, 27.11.2008 - 2 C 120/07  

    Normenkontrolle eines Landesentwicklungsplanes

    (vgl. zur Statthaftigkeit von Normenkontrollanträgen gegen den auf der Grundlage des Überleitungsrechts in § 15 Abs. 2 SLPG lediglich "bekannt gemachten" Teilabschnitt Umwelt des LEP OVG des Saarlandes, Urteile vom 18.5.2006 - 2 N 3/05, 2 N 4/05 und 2 N 3/06 -, SKZ 2006, 218, Leitsatz Nr. 35 und 2006, 179) Die Teilbarkeit des LEP Siedlung 2006 im Sinne der Antragstellung unterliegt keinen durchgreifenden Bedenken.
  • OVG Saarland, 20.10.2011 - 2 C 510/09  

    Ausweisung von Ausgleichsflächen: Verhinderungsplanung?

    Sie sind als räumliche und sachliche Konkretisierung der Entwicklung und Sicherung des Planungsraums das Ergebnis landesplanerischer Abwägung und somit landesplanerischer Letztentscheidung.(Vgl. von der Heide, in: Cholewa/Dyong/von der Heide/Arenz, Raumordnung in Bund und Ländern, Band 1, 4. Aufl., April 1998, § 3 Rdnr. 15) Kennzeichnend für die Ziele der Raumordnung im Sinne von § 3 Nr. 2 ROG ist demnach, dass sie "Letztentscheidungscharakter" haben und nicht im Wege (späterer) Abwägung von Planungsträgern überwunden werden können.(Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 18.05.2006 - 2 N 3/05 -, BRS 70 Nr. 56) Ob eine Festlegung in einem Raumordnungsplan Ziel oder Grundsatz der Raumordnung ist, hängt maßgeblich von dem materiellen Gehalt der Planaussage ab.(Vgl. Gaentzsch in Berliner Kommentar zum BauGB, 2005, § 1 Rdnr. 31) Weist die Planaussage nicht die Merkmale einer verbindlichen Vorgabe in Form einer räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Planungsträger abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegung auf, so ist sie nicht geeignet, normative Bindungen zu erzeugen.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.07.2005 - 4 BN 26/05 -, BRS 69 Nr. 50) Fehlt es - trotz der Kennzeichnung einer Planaussage als Ziel der Raumordnung - an der notwendigen räumlichen Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit oder an der abschließenden Abwägung, so liegt ein Ziel der Raumordnung nicht vor.(Vgl. Gaentzsch a.a.O., § 1 Rdnr. 31).
  • VGH Hessen, 10.05.2012 - 4 C 841/11  

    Unwirksame Windenergie-Zielfestlegung

    Als Grundsatz fehlt es dieser Festlegung aber an der (für Rechtsvorschriften) erforderlichen Verbindlichkeit, denn raumordnerische Grundsätze dürfen im Rahmen einer Abwägungs- oder Ermessensentscheidung - anders als Ziele der Raumordnung - durch öffentliche oder private Belange von höherem Gewicht überwunden werden (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2009 - BVerwG 4 BN 10.09 - m.w.N., BRS 74 Nr. 44 sowie OVG Saarland, Urteil vom 18. Mai 2006 - 2 N 3/05 - BRS 70 Nr. 56).
  • VG Saarlouis, 27.09.2006 - 5 K 106/04  

    Bauvorbescheid für Windkraftanlage nach dem 1. Juli 2005

    Soweit der Kläger geltend macht, der Plan enthalte keinen zeitlichen Rahmen für die Verwirklichung seiner Ziele, hat bereits das OVG des Saarlandes in seinen Urteilen vom 18.05.2006 - 2 N 3/05, 2 N 4/05 und 2 N 3/06 (Die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision hat das BVerwG mit Beschlüssen vom 31.08.2006 - 4 BN 23.06, 4 BN 24.06 und 4 BN 25.06 - zurückgewiesen.) - jeweils darauf hingewiesen, dass sich der Planungszeitraum von 10 Jahren aus § 2 Abs. 3 SLPG 2002 (vgl. Art. 1 des Gesetzes Nr. 1502 zur Neuordnung des Landesplanungsrechts vom 12.06.2002, ABl. S. 1506 ff.) ergibt.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht