Rechtsprechung
   OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06; 3 W 15/06   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, eine Apotheke als Filialapotheke zu betreiben - keine Vorlagepflicht an den EuGH im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - Fragen der Antragsbefugnis von Verbänden und Kammern - zur Niederlassungsfreiheit von Apotheken unter Berücksichtigung des nationalen Rechts und des Gemeinschaftsrechts

  • it-recht-kanzlei

    EU-Recht: Vorlagepflicht, Kollision mit nationalem Recht, Niederlassungsfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 43; EG-Vertrag Art. 48; ApoG § 7
    Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, eine Apotheke als Filialapotheke zu betreiben - keine Vorlagepflicht an den EuGH im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - Fragen der Antragsbefugnis von Verbänden und Kammern - zur Niederlassungsfreiheit von Apotheken unter Berücksichtigung des nationalen Rechts und des Gemeinschaftsrechts

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • 123recht.net (Pressemeldung, 22.1.2007)

    DocMorris darf Apotheke in Saarbrücken vorläufig wieder öffnen

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    DocMorris-Apotheke kann vorläufig bis zur Hauptsacheentscheidung weiterbetrieben werden

  • messner-buscher.de , S. 9 (Kurzinformation)

    Wiedereröffnung der DocMorris-Apotheke

  • marktplatz-recht.de (Pressemitteilung)

    Niederlassungserlaubnis für DocMorris vorläufig bejaht

Besprechungen u.ä. (2)

  • info-medizinrecht.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ist das apothekenrechtliche Fremdbesitzverbot vor dem Ende? (RA Dr. Valentin Saalfrank, Dr. Sabine Wesser)

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Filialapotheke der DocMorris NV hat wieder geöffnet (RA Thomas J. Diekmann / RA Fabienne Reinhardt; WRP 2007, S. 407)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die Filialapotheke der DocMorris N.V. hat wieder geöffnet" von Rechtsanwalt Thomas Diekamann/ Rechtsanwältin Fabienne Reinhardt, original erschienen in: WRP 2007, 407 - 416.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 95
  • EuZW 2007, 351 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (11)  

  • OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 W 18/06  

    Interessenabwägung im vorläufigen Rechtsschutz - Private Vermittlung

    g) Der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs lässt sich nichts dahin entnehmen, dass nationales Recht oder die Gefahr von Gesetzeslücken im nationalen Recht die Befugnis nationaler Behörden oder Gerichte begründen können, Gemeinschaftsrecht - hier immerhin eine der Grund-freiheiten des EG-Vertrages - vorübergehend außer Kraft zu setzen (im Anschluss an OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 -).

    Das gilt auch in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes vgl. ausführlich OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 -, wobei der Senat - wie in den zuletzt zitierten Entscheidungen im Einzelnen dargelegt - davon ausgeht, dass in derartigen Verfahren keine Verpflichtung der nationalen Gerichte besteht, im Falle der Überprüfung europarechtlicher Fragestellungen in gegebenenfalls Kollision mit nationalem Recht eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs einzuholen.

    Der Senat hat zur Frage der zeitlich begrenzten Fortgeltung nationaler Vorschriften trotz ihrer Unvereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht bereits in seinen Beschlüssen vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 - Stellung genommen, sich hierbei mit den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster Beschlüsse vom 28.6.2006 - 4 B 961/06 - DVBl. 2006, 1462, und vom 9.10.2006 - 4 B 898/06 - zitiert nach Juris, und des VGH Kassel Beschluss vom 25.7.2006 - TG 1465/06 - zitiert nach Juris auseinandergesetzt, die unter strengen Voraussetzungen - inakzeptable Gesetzeslücke beziehungsweise Schutz wichtiger Allgemeininteressen - die vorübergehende Weitergeltung auch gemeinschaftsrechtswidriger Normen angenommen und die auf nationales Recht gestützten Untersagungsbescheide in jenen Verfahren bestätigt haben, und darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtsprechung prinzipiell von der aktuellen Anwendungspflicht unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechts durch alle staatlichen Träger ausgeht und nur in Ausnahmefällen, etwa aus Gründen des Vertrauensschutzes bei in die Vergangenheit fallenden Tatbeständen und aus Gründen der Rechtssicherheit, eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht allein mit Blick auf die zeitliche Begrenzung der Wirkung seiner Urteile vornimmt.

  • VG Saarlouis, 20.06.2008 - 1 K 1135/07  

    Eine juristische Person hat keinen Anspruch auf Aufnahme in die Apothekenkammer

    Diese Auffassung habe das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Beschluss vom 22.01.2007 - 3 W 14/06 - bestätigt.

    Entsprechend habe das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Beschluss vom 22.01.2007 im Beschwerdeverfahren 3 W 14/06 (S. 7, 8) ausgeführt:.

    so OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.01.2007 - 3 W 14/06, juris,.

    so OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.01.2007 - 3 W 14/06, juris,.

  • OVG Saarland, 25.04.2007 - 3 W 24/06  

    Ordnungspolizeiliches Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten durch

    Das gilt auch in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes vgl. ausführlich OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 -, wobei der Senat - wie in den zuletzt zitierten Entscheidungen im Einzelnen dargelegt - davon ausgeht, dass in derartigen Verfahren keine Verpflichtung der nationalen Gerichte besteht, im Falle der Überprüfung europarechtlicher Fragestellungen in gegebenenfalls Kollision mit nationalem Recht eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs einzuholen.

    Der Senat hat zur Frage der zeitlich begrenzten Fortgeltung nationaler Vorschriften trotz ihrer Unvereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht bereits in seinen Beschlüssen vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 - Stellung genommen, sich hierbei mit den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster Beschlüsse vom 28.6.2006 - 4 B 961/06 - DVBl. 2006, 1462, und vom 9.10.2006 - 4 B 898/06 - zitiert nach Juris, und des VGH Kassel Beschluss vom 25.7.2006 - TG 1465/06 - zitiert nach Juris auseinandergesetzt, die unter strengen Voraussetzungen - inakzeptable Gesetzeslücke beziehungsweise Schutz wichtiger Allgemeininteressen - die vorübergehende Weitergeltung auch gemeinschaftsrechtswidriger Normen angenommen und die auf nationales Recht gestützten Untersagungsbescheide in jenen Verfahren bestätigt haben, und darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtsprechung prinzipiell von der aktuellen Anwendungspflicht unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechts durch alle staatlichen Träger ausgeht und nur in Ausnahmefällen, etwa aus Gründen des Vertrauensschutzes bei in die Vergangenheit fallenden Tatbeständen und aus Gründen der Rechtssicherheit, eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht allein mit Blick auf die zeitliche Begrenzung der Wirkung seiner Urteile vornimmt.

mehr
  • OVG Saarland, 30.04.2007 - 3 W 30/06  

    Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten an nach DDR-Recht konzessionierten

    Das gilt auch in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes vgl. ausführlich OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 -, wobei der Senat - wie in den zuletzt zitierten Entscheidungen im Einzelnen dargelegt - davon ausgeht, dass in derartigen Verfahren keine Verpflichtung der nationalen Gerichte besteht, im Falle der Überprüfung europarechtlicher Fragestellungen in gegebenenfalls Kollision mit nationalem Recht eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs einzuholen.

    Der Senat hat zur Frage der zeitlich begrenzten Fortgeltung nationaler Vorschriften trotz ihrer Unvereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht bereits in seinen Beschlüssen vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 - Stellung genommen, sich hierbei mit den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster Beschlüsse vom 28.6.2006 - 4 B 961/06 - DVBl. 2006, 1462, und vom 9.10.2006 - 4 B 898/06 - zitiert nach Juris, und des VGH Kassel Beschluss vom 25.7.2006 - TG 1465/06 - zitiert nach Juris auseinandergesetzt, die unter strengen Voraussetzungen - inakzeptable Gesetzeslücke beziehungsweise Schutz wichtiger Allgemeininteressen - die vorübergehende Weitergeltung auch gemeinschaftsrechtswidriger Normen angenommen und die auf nationales Recht gestützten Untersagungsbescheide in jenen Verfahren bestätigt haben, und darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtsprechung prinzipiell von der aktuellen Anwendungspflicht unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechts durch alle staatlichen Träger ausgeht und nur in Ausnahmefällen, etwa aus Gründen des Vertrauensschutzes bei in die Vergangenheit fallenden Tatbeständen und aus Gründen der Rechtssicherheit, eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht allein mit Blick auf die zeitliche Begrenzung der Wirkung seiner Urteile vornimmt.

  • OVG Saarland, 25.04.2007 - 3 W 17/06  

    Ordnungspolizeiliches Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten durch

    Das gilt auch in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes vgl. ausführlich OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 -, wobei der Senat - wie in den zuletzt zitierten Entscheidungen im Einzelnen dargelegt - davon ausgeht, dass in derartigen Verfahren keine Verpflichtung der nationalen Gerichte besteht, im Falle der Überprüfung europarechtlicher Fragestellungen in gegebenenfalls Kollision mit nationalem Recht eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs einzuholen.

    Der Senat hat zur Frage der zeitlich begrenzten Fortgeltung nationaler Vorschriften trotz ihrer Unvereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht bereits in seinen Beschlüssen vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 - Stellung genommen, sich hierbei mit den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster Beschlüsse vom 28.6.2006 - 4 B 961/06 - DVBl. 2006, 1462, und vom 9.10.2006 - 4 B 898/06 - zitiert nach Juris, und des VGH Kassel Beschluss vom 25.7.2006 - TG 1465/06 - zitiert nach Juris auseinandergesetzt, die unter strengen Voraussetzungen - inakzeptable Gesetzeslücke beziehungsweise Schutz wichtiger Allgemeininteressen - die vorübergehende Weitergeltung auch gemeinschaftsrechtswidriger Normen angenommen und die auf nationales Recht gestützten Untersagungsbescheide in jenen Verfahren bestätigt haben, und darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtsprechung prinzipiell von der aktuellen Anwendungspflicht unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechts durch alle staatlichen Träger ausgeht und nur in Ausnahmefällen, etwa aus Gründen des Vertrauensschutzes bei in die Vergangenheit fallenden Tatbeständen und aus Gründen der Rechtssicherheit, eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht allein mit Blick auf die zeitliche Begrenzung der Wirkung seiner Urteile vornimmt.

  • OVG Saarland, 25.04.2007 - 3 W 22/06  

    Ordnungspolizeiliches Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten durch

    Das gilt auch in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes vgl. ausführlich OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 -, wobei der Senat - wie in den zuletzt zitierten Entscheidungen im Einzelnen dargelegt - davon ausgeht, dass in derartigen Verfahren keine Verpflichtung der nationalen Gerichte besteht, im Falle der Überprüfung europarechtlicher Fragestellungen in gegebenenfalls Kollision mit nationalem Recht eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs einzuholen.

    Der Senat hat zur Frage der zeitlich begrenzten Fortgeltung nationaler Vorschriften trotz ihrer Unvereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht bereits in seinen Beschlüssen vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 - Stellung genommen, sich hierbei mit den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster Beschlüsse vom 28.6.2006 - 4 B 961/06 - DVBl. 2006, 1462, und vom 9.10.2006 - 4 B 898/06 - zitiert nach Juris, und des VGH Kassel Beschluss vom 25.7.2006 - TG 1465/06 - zitiert nach Juris auseinandergesetzt, die unter strengen Voraussetzungen - inakzeptable Gesetzeslücke beziehungsweise Schutz wichtiger Allgemeininteressen - die vorübergehende Weitergeltung auch gemeinschaftsrechtswidriger Normen angenommen und die auf nationales Recht gestützten Untersagungsbescheide in jenen Verfahren bestätigt haben, und darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtsprechung prinzipiell von der aktuellen Anwendungspflicht unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechts durch alle staatlichen Träger ausgeht und nur in Ausnahmefällen, etwa aus Gründen des Vertrauensschutzes bei in die Vergangenheit fallenden Tatbeständen und aus Gründen der Rechtssicherheit, eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht allein mit Blick auf die zeitliche Begrenzung der Wirkung seiner Urteile vornimmt.

  • BPatG, 02.07.2009 - 35 W (pat) 17/06  
    Weder die nationalen Gerichte noch die Exekutive dürfen eine nach ihrer Auffassung gegen Gemeinschaftsrecht verstoßende Norm wegen des Vorrangs europäischen Rechts anwenden (vgl. Krimphove, Europarecht, Basiswissen, 2003, S. 11; Middeke in Handbuch des Rechtsschutzes in der Europäischen Union, 2. Aufl. 2003, § 10, Rn. 9, 10; Geiger, EUV/EGV, 4. Auf. 2004, Art. 10 EGV, Rn. 31; OVG Saarland NVwZ-RR 2008, 95 ff.; vgl. auch Kahl in Callies/Ruffert, EUV/EGV, 3. Aufl. 2007, Art. 10 EGV, Rn. 60; Streinz/Herrmann, BayVBl 2008, 1 ff., 7 f.; Everling, DVBl 1985, 1201 ff.).

    Sie müssen die nationale Vorschrift unangewendet lassen, wenn eine gemeinschaftskonforme Auslegung oder Fortbildung - wie im hier zu entscheidenden Fall - nicht möglich ist (vgl. OVG Saarland, NVwZ-RR 2008, 95 ff.).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2008 - L 5 KR 3869/05  

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Verfassungsmäßigkeit des Herstellerrabatts -

    Hier ist indessen nicht darüber zu befinden, ob der Klägerin als Aktiengesellschaft niederländischen Rechts eine Betriebserlaubnis für eine in Deutschland zu betreibende Apotheke im Hinblick auf das apothekenrechtliche Fremdbesitzverbot (das Leitbild des "Apothekers in seiner Apotheke" - BVerwG, Urt. v. 11.3.1993, - 3 C 90/90 -) erteilt werden könnte (dazu VG des Saarlandes, Beschl. v. 12.9.2005, - 3 F 38/06 - aufgehoben durch Beschluss des OVG des Saarlandes v. 22.1.2007, - 3 W 14/06 - und nunmehr Vorlagebeschluss des VG des Saarlandes v. 20.3.2007, - 3 K 361/06 -, Vorlage an den EuGH).
  • LSG Sachsen, 10.07.2008 - L 1 KR 16/05  
    Hingegen kommt es zur Entscheidung des geltend gemachten Erstattungsanspruchs nicht darauf an, ob der Klägerin als Kapitalgesellschaft unter Berufung auf die Niederlassungsfreiheit in Art. 48 EGV eine Erlaubnis zum Betrieb einer Filialapotheke in Deutschland erteilt werden darf (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.01.2007 - 3 W 14/06 - NVwZ-RR 2007, 95 und den Vorlagebeschluss des VG des Saarlandes vom 20.03.2007 - 3 K 361/06).
  • BPatG, 06.09.2012 - 36 W (pat) 1/10  
    (vgl. Röhl/Röhl, Allgemeine Rechtslehre, 3. Auflage 2008, S. 532 ff; 594 f; Krimphove, Europarecht, Basiswissen, 2003, S. 11; Middeke in Handbuch des Rechtsschutzes in der Europäischen Union, 2. Aufl. 2003, § 10, Rn. 9, 10; Geiger, EUV/EGV, 4. Auf. 2004, Art. 10 EGV, Rn. 31; OVG Saarland NVwZ-RR 2008, 95 ff.; vgl. auch Kahl in Callies/Ruffert, EUV/EGV, 3. Aufl. 2007, Art. 10 EGV, Rn. 60; Streinz/Herrmann, BayVBl 2008, 1 ff., 7 f.; Everling, DVBl 1985, 1201 ff.).
  • VG Saarlouis, 18.08.2010 - 5 L 562/10  

    Kein einstweiliger Rechtsschutz für Widerspruch eines Nutzschutzverbandes

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