Rechtsprechung
| OVG Saarland, 29.05.2008 - 2 C 149/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Veränderungssperre
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Veränderungssperre; Festlegung von Standorten für Rohstoffgewinnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Öffentliches Baurecht - Festlegung von Standorten für Rohstoffgewinnung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Veränderungssperre; Festlegung von Standorten für Rohstoffgewinnung
Kurzfassungen/Presse
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Normenkontrollverfahren gegen Veränderungssperren im Bereich Dillingen-Diefflen erfolglos
Zeitschriftenfundstellen
- BauR 2009, 546
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Saarland, 29.05.2008 - 2 C 153/07
Veränderungssperre
(Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 70 "Fürstenwald/Schlungenflur" ist Gegenstand des Verfahrens 2 C 149/07.) Die Satzungen über die Veränderungssperren wurden durch Veröffentlichung in der Saarbrücker Zeitung vom 05.03.2007 bekannt gemacht.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten und die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 2 C 149/07 Bezug genommen; ihr Inhalt war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
- OVG Saarland, 20.10.2011 - 2 C 510/09
Ausweisung von Ausgleichsflächen: Verhinderungsplanung?
Wegen des Sachverhaltes im Einzelnen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten 2 C 510/09, der Unterlagen des Aufstellungsverfahrens betreffend den Bebauungsplan Nr. 69 "Kappesheck/ Großgarten" der Antragsgegnerin, einer Kopie des Bebauungsplans Nr. 70 "Fürstenwald/ Schlungenflur" der Antragsgegnerin, die Gerichtsakten 2 C 153/07 und 2 C 149/07 und die weiteren Gerichtsakten 5 K 391/10 sowie die Unterlagen des Oberbergamtes betreffend das Planfeststellungsverfahren für den Quarzsandtagebau "Großgarten/Kappesheck", der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war. - OVG Saarland, 25.10.2012 - 2 B 217/12
Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre
Zum anderen geht selbst der in § 38 BauGB zum Ausdruck kommende so genannte Vorrang der Fachplanung nicht so weit, dass eine Bauleitplanung, deren Ziele einem "Fachplanungsvorhaben" entgegenstehen, schon deswegen unterbleiben bzw. eingestellt werden muss, weil ein Planfeststellungsverfahren für ein unter die genannte Vorschrift fallendes Vorhaben anhängig ist oder wird.(Vgl. OVG des Saarlandes, Urteile vom 20.10.2011 - 2 C 510/09 -, BauR 2012, 540, und vom 29.5.2008 - 2 C 153/07 -, LKRZ 2008, 316, m.w.N.) Es ist zudem jedenfalls nicht offensichtlich, dass der beabsichtigte Bebauungsplan, dessen Festsetzungen nach Maßgabe des § 9 II 1 Nr. 2 BauGB bedingt erfolgen können, auf lange Jahre weitgehend nicht realisierbar sein könnte.
