Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 06.06.2011 - 2 E 36/11   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GKG § 52 Abs. 5 S. 1 Nr. 1
    Streitwert, Versetzung in den Ruhestand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert einer Klage gegen die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand beträgt den 13fachen Betrag des Endgrundgehalts; Streitwertfestsetzung i.R.e. Klage gegen die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

Verfahrensgang

  • VG Chemnitz, 04.03.2011 - 3 K 1148/09
  • OVG Sachsen, 06.06.2011 - 2 E 36/11
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