Rechtsprechung
OVG Sachsen, 06.10.2009 - 1 B 487/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
SGB VIII § 42
Inobhutnahme; Gefährdung des Kindeswohles; Schizophrenie - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Inobhutnahme eines Kindes bei Gefährdung des Wohles des Kindes aufgrund des gesundheitlichen Zustands der Mutter; Voraussetzungen der Inobhutnahme eines aufgeschlossen, altersgerecht entwickelten, in einem sauberen ...
- Judicialis
SGB VIII § 42
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Inobhutnahme eines Kindes bei Gefährdung des Wohles des Kindes aufgrund des gesundheitlichen Zustands der Mutter; Voraussetzungen der Inobhutnahme eines aufgeschlossen, altersgerecht entwickelten, in einem sauberen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 11.09.2009 - 1 L 521/09
- OVG Sachsen, 06.10.2009 - 1 B 487/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05
Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2009 - 1 B 487/09
Die Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht dürfen deshalb nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.6.2006, BayVBl. 2006, 677, und Beschl. v. 26.2.2007, NVwZ-RR 2007, 361). - BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06
Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage
Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2009 - 1 B 487/09
Die Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht dürfen deshalb nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.6.2006, BayVBl. 2006, 677, und Beschl. v. 26.2.2007, NVwZ-RR 2007, 361).
- VG Köln, 23.08.2019 - 26 L 1754/19 Nach den Maßstäben der Eignung und des Prinzips des mildesten Mittels ist danach zu fragen, ob gerade die Inobhutnahme erforderlich ist, um der Gefahrenlage adäquat zu begegnen, Sächsisches OVG, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 1 B 487/09 -, juris Rn. 8.
- VG Mainz, 24.11.2023 - 1 K 723/22
Jugendhilfe
Nach den Maßstäben der Eignung und des Prinzips des mildesten Mittels ist ferner danach zu fragen, ob gerade die Inobhutnahme erforderlich ist, um der Gefahrenlage adäquat zu begegnen (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 1 B 487/09 -, juris, Rn. 8).