Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 10.06.2009 - 3 BS 179/07   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GlüStV § 1 ff; SächsGlüStVAG § 3 ff; GG Art 12 Abs. 1; EG Art 43, Art 49

  • aufrecht.de

    Sachsen bestätigt staatliches Sportwettmonopol

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sportwetten; Staatliches Veranstaltungsmonopol

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Sportwetten; Staatliches Veranstaltungsmonopol

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Glückspielmonopol in Sachsen

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Staatliches Sportwettenmonopol im Freistaat Sachsen rechtmäßig

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Das staatliche Sportwettenmonopol im Freistaat Sachsen ist rechtmäßig.

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Staatliches Sportwettenmonopol im Freistaat Sachsen ist rechtmäßig - Sportwetten dürfen zur Eindämmung von Spielsucht nur durch das Land selbst vergeben werden

Besprechungen u.ä.

  • isa-casinos.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sächsisches Oberverwaltungsgericht hält an Rechtsprechung zu DDR-Erlaubnissen fest (RA Dr. Ronald Reichert)

Verfahrensgang

  • VG Dresden, 04.05.2007 - 14 K 2082/06
  • OVG Sachsen, 10.06.2009 - 3 BS 179/07



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)  

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07  

    Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem

    Dass diese Untersuchung erst nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages vorgenommen wurde, ist - entgegen der vom Verwaltungsgericht Stuttgart im Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof vom 24.07.2007 (juris, Rdnr. 5; ebenso Koenig/Ciszewski, ZfWG 2008, 397, 399) vertretenen Ansicht - insoweit unerheblich, als für die Rechtfertigung innerstaatlicher Maßnahmen zur Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit allein der Zeitpunkt der gerichtlichen Beurteilung und nicht der ihres Erlasses maßgeblich sein kann (so auch die EU-Kommission, Schriftsatz vom 10.12.2007, a.a.O., Rdnr. 44, mit zust. Anm. Stein, ZfWG 2008, 102, 103; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 09.07.2009 - 6 B 10323/09.OVG - Sächs. OVG, Beschl. vom 10.06.2009 - 3 BS 179/07 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 08.05.2009 - OVG 1 S 70.08 -).

    Deren Tätigkeit fußt - ebenso wie die hoheitliche Tätigkeit der Glücksspielaufsicht - auf der legislativen Entscheidung des Landesgesetzgebers, die gemäß § 1 Nr. 1 bis 4 GlüStV allein ordnungspolitischen Zwecken dient, und entspricht - wie dargelegt - diesen gesetzlichen, dem Verbraucherschutz und der Betrugsbekämpfung dienenden Vorgaben (ebenso BayVGH, Urt. vom 18.12.2008, a.a.O., Rdnr. 123; Sächs. OVG, Beschl. vom 10.06.2009 - 3 BS 179/07 - Riestelhuber/Schmitt, in: Dietlein/Hecker/Ruttig, a.a.O., KartellR Rdnr. 10 f.; a.A. Ennuschat, in: Gebhardt/Grüsser-Sinopoli, Glücksspiel in Deutschland, 2008, S. 221).

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2010 - 11 MC 429/10  

    Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter mit einer EU-Konzession

    Im Übrigen hat die Aufsichtsbehörde gegen die Veranstaltung unerlaubter vergleichbarer Glücksspiele ohnehin auch dann zwingend einzuschreiten, wenn dies nicht - wie in Niedersachsen nach § 22 Abs. 4 Satz 2 NGlüSpG - ausdrücklich vorgeschrieben ist, sondern "nur" in ihrem pflichtgemäßen Ermessen steht (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 10.6.2009 - 3 Bs 179/07 -, juris, Rn. 37, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 04.01.2011 - 3 B 507/09  

    Anwendbarkeit des Erlaubnisvorbehalts aus § 4 Abs. 1 S. 1

    Hinsichtlich der Vereinbarkeit des Monopols mit Art. 12 Abs. 1 GG hält der Senat seinen bisherigen Standpunkt aufrecht und verweist zur Begründung auf seine den Beteiligten bekannte Rechtsprechung, insbesondere den die Beteiligten betreffenden Beschluss vom 10. Juni 2009 (3 BS 179/07 -, juris Rn. 6 ff.).

    Das änderte aber nichts daran, dass im Streitfall eine Erlaubnis aus den vorstehenden anderen Gründen nicht erteilt werden kann, solange das Geschäftsmodell von Veranstalterin und Antragsteller nicht den gesetzlichen Vorgaben angepasst und auf im Freistaat Sachsen erlaubnisfähige Glücksspiele beschränkt wird, und demgemäß das nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV auszuübende Ermessen wegen der Strafbarkeit verbotenen Glücksspiels (§ 284 StGB) regelmäßig zu Lasten des Sportwettenvermittlers auf Null reduziert ist (vgl. Senatsbeschl. v. 10. Juni 2009 a. a. O. Rn. 37 m. w. N.).

mehr
  • VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08  

    Verbot der Vermittlung von Sportwetten an inländische Kunden über das Ausland

    Sie befindet sich damit im Ergebnis im Einklang mit der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 10.6.2009 - 3 BS 179/07 -, und vom 11.6.2009 - 3 BS 156/07 -, nicht veröff.) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. vom 20.3.2009 - 1 BvR 2410/08 - zit. nach juris, ergangen zu den vergleichbaren Regelungen im Land Niedersachsen).

    So geht das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit nachvollziehbarer Begründung davon aus, dass aus (verfassungs- und) europarechtlicher Sicht nur eine konsequente und konsistente Ausgestaltung des aus ordnungsrechtlichen Gründen beim Staat monopolisierten Sportwettangebots verlangt wird (vgl. Beschl.v. 10.6.2009, a.a.O.).

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 10.6.2009, a.a.O., hierzu folgendes ausgeführt: "Zum Einen können aus dem Gemeinschaftsrecht keine Anforderungen an die Begründung einer nationalen Regelung in dem Sinne hergeleitet werden, dass der Gesetzgeber stets eine entsprechende Vorabprüfung vorzunehmen habe (vgl. EU-Kommission, Schriftsatz v. 10.12.2007 an den EuGH, ZfWG, 2008, 94 unter Bezug auf EuGH, Urt.v. 17.6.1997 - Sodemare SA u.a., Slg. 1997, I-3395).

  • VG München, 07.09.2009 - M 22 S 09.3403  

    Untersagung der Werbung mit dem Schriftzug "free-bwin.com"

    Das Gemeinschaftsrecht sieht keine generelle Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur Anerkennung von Erlaubnissen vor, die von einem anderen Mitgliedsstaat erteilt wurden (z.B. OVG Bautzen v. 10.6.2009 Az.: 3 BS 179/07; BayVGH v. 18.12.2008 Az.: 10 BV 07.558); bereits in ihrer Stellungnahme an den EuGH vom 10.12.2007 in den Rechtssachen C-316/07 u.a. - Marcus Stoss u.a. - hat die EU-Kommission festgestellt, dass Regelungen zur Veranstaltung von Glücksspielen, Sportwetten und ähnlichem auf Gemeinschaftsebene nicht harmonisiert wurden (Rn 59, Rn 64 der Stellungnahme).

    Im vorliegenden Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO ist von der Anwendbarkeit des § 9 Abs. 1 GlüStV auch unter dem Blickwinkel der damit verbundenen Durchsetzung eines Staatsmonopols im Sportwettbereich auszugehen; das Gericht folgt insoweit der Rechtsprechung des BayVGH im Urteil vom 18.12.2008 (Az. 10 BV 07.558), wonach das in Bayern geltende Veranstaltungsmonopol für Sportwetten nach § 10 Abs. 1, 2 und 5 GlüStV mit Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht vereinbar ist; diese Einschätzung steht in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Verwaltungsrechtsprechung in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen Verfügungen auf der Grundlage des GlüStV, wonach der GlüStV und die hierzu ergangenen Landesausführungsgesetze keinen durchgreifenden verfassungs- oder gemeinschaftsrechtlichen Bedenken begegnen (zuletzt OVG Rheinland-Pfalz in dem - nach Antragsrücknahme für gegenstandslos erklärten - Beschluss vom 9. Juli 2009 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung; OVG Bautzen vom 10.6.2009 Az. 3 BS 179/07; VGH Baden-Württemberg vom 9.6.2009 Az. 6 S 3205.08; OVG Berlin-Brandenburg vom 8.4.2009 Az. OVG 1 S 212.08; OVG Hamburg vom 27.2.2009 Az. 4 Bs 235/08; OVG NRW vom 18.2.2009 Az. 4 B 298/08).

  • VG München, 27.07.2009 - M 22 S 09.1735  

    Untersagung der Sportwettvermittlung an in Bayern nicht zugelassenen Veranstalter

    Abgesehen davon könnte sich der Veranstalter auf diese Erlaubnis im Bundesgebiet nicht berufen, da das Gemeinschaftsrecht keine generelle Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Anerkennung von Erlaubnissen vorsieht, die von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurden (z.B. OVG Bautzen vom 10.6.2009 Az. 3 BS 179/07; BayVGH vom 18.12.2008 Az. 10 BV 07.558).

    Diese Einschätzung steht in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Verwaltungsrechtsprechung in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen vergleichbare Untersagungsverfügungen, wonach der GlüStV und die hierzu ergangenen Landesausführungsgesetze keinen durchgreifenden verfassungs- oder gemeinschaftsrechtlichen Bedenken begegnen (zuletzt OVG Rheinland-Pfalz in dem - nach Antragsrücknahme für gegenstandslos erklärten - Beschluss vom 9. Juli 2009 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung; OVG Bautzen vom 10.6.2009 Az. 3 BS 179/07; VGH Baden-Württemberg vom 9.6.2009 Az. 6 S 3205.08; OVG Berlin-Brandenburg vom 8.4.2009 Az. OVG 1 S 212.08; OVG Hamburg vom 27.2.2009 Az. 4 Bs 235/08; OVG NRW vom 18.2.2009 Az. 4 B 298/08).

    Sofern Einzelfälle diesen Vorgaben nicht gerecht werden sollten, könnte die Verfassungswidrigkeit des GlüStV insgesamt erst begründet werden, wenn sich hieraus ein normatives Regelungsdefizit ableiten ließe (z.B. BayVGH vom 18.12.2008 a.a.O. Rn 77, 79; OVG Bautzen vom 10.6.2009 a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 04.10.2011 - 3 B 288/10  

    Glücksspielstaatsvertrag, Sportwetten, Gewerbeerlaubnis DDR

    Hinsichtlich der Vereinbarkeit des Monopols mit Art. 12 Abs. 1 GG hält der Senat seinen bisherigen Standpunkt aufrecht und verweist zur Begründung auf seine den Beteiligten bekannte Rechtsprechung, insbesondere den die Beteiligten betreffenden Beschluss vom 10. Juni 2009 (3 BS 179/07 -, juris Rn. 6 ff.).

    Das änderte aber nichts daran, dass im Streitfall eine Erlaubnis aus den vorstehenden anderen Gründen nicht erteilt werden kann, solange das Geschäftsmodell von Veranstalterin und Antragsteller nicht den gesetzlichen Vorgaben angepasst und auf im Freistaat Sachsen erlaubnisfähige Glücksspiele beschränkt wird, und demgemäß das nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV auszuübende Ermessen wegen der Strafbarkeit verbotenen Glücksspiels (§ 284 StGB) regelmäßig zu Lasten des Sportwettenvermittlers auf Null reduziert ist (vgl. Senatsbeschl. v. 10. Juni 2009 a. a. O. Rn. 37 m. w. N.).

  • VG München, 24.07.2009 - M 22 S 09.3295  

    Fußballturnier in einem Stadion im Stadtgebiet der Antragsgegnerin

    Das Gemeinschaftsrecht sieht keine generelle Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Anerkennung von Erlaubnissen vor, die von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurden (z.B. OVG Bautzen vom 10.6.2009 Az. 3 BS 179/07; BayVGH vom 18.12.2008 Az. 10 BV 07.558); bereits in ihrer Stellungnahme an den EuGH vom 10.12.2007 in den Rechtssachen C-316/07 u.a. - Marcus Stoss u.a. - hat die EU-Kommission festgestellt, dass Regelungen zur Veranstaltung von Glücksspielen, Sportwetten und ähnlichem auf Gemeinschaftsebene nicht harmonisiert wurden (Rn 59, Rn 64 der Stellungnahme).

    Im vorliegenden Eilverfahren ist von der Anwendbarkeit des § 9 Abs. 1 GlüStV auch unter dem Blickwinkel der damit verbundenen Durchsetzung eines Staatsmonopols im Sportwettbereich auszugehen; das Gericht folgt insoweit der Rechtsprechung des BayVGH im Urteil vom 18.12.2008 (Az. 10 BV 07.558), wonach das in Bayern geltende Veranstaltungsmonopol für Sportwetten nach § 10 Abs. 1, 2 und 5 GlüStV mit Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht vereinbar ist; diese Einschätzung steht in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Verwaltungsrechtsprechung in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen Verfügungen auf der Grundlage des GlüStV, wonach der GlüStV und die hierzu ergangenen Landesausführungsgesetze keinen durchgreifenden verfassungs- oder gemeinschaftsrechtlichen Bedenken begegnen (zuletzt OVG Rheinland-Pfalz in dem - nach Antragsrücknahme für gegenstandslos erklärten - Beschluss vom 9. Juli 2009 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung; OVG Bautzen vom 10.6.2009 Az. 3 BS 179/07; VGH Baden-Württemberg vom 9.6.2009 Az. 6 S 3205.08; OVG Berlin-Brandenburg vom 8.4.2009 Az. OVG 1 S 212.08; OVG Hamburg vom 27.2.2009 Az. 4 Bs 235/08; OVG NRW vom 18.2.2009 Az. 4 B 298/08).

  • VG Düsseldorf, 17.07.2009 - 27 L 990/09  

    Datenschutz: IP-Adressen als personenbezogene Daten

    Auch soweit das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 10. Juni 2009 - 3 BS 179/07 -, juris, im Rahmen der Prüfung der verfassungsrechtlich und europarechtlich gebotenen Kohärenz der Regelungen zum Glücksspielbereich unter Bezugnahme auf den oben genannten Beschluss vom 12. Dezember 2006 auf "die speziellen Ausnahmefälle einer im Gebiet der ehemaligen DDR fortgeltenden Genehmigung zur Eröffnung eines Wettbüros" verweist, lässt dies nicht erkennen, ob das Gericht von einer Erstreckung der Genehmigung auf die Glücksspielveranstaltung oder -vermittlung im Internet ausgeht oder diese nur auf den terrestrischen Vertriebsweg bezieht.
  • OVG Thüringen, 08.12.2009 - 3 EO 593/09  

    Lotterierecht; Lotterierecht; Sportwetten; Sportwettenmonopol;

    Er teilt die Ansicht des Verwaltungsgerichts, wonach in Thüringen - ebenso wie in anderen Bundesländern (vgl. etwa OVG Rh-Pf, Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 6 B 10998/09 - , OVG Saarl., Beschluss vom 5. Oktober 2009 - 3 B 321/09 - , BayVGH, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 10 CS 08.1364- , SächsOVG, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 3 BS 179/07-, OVG Bln-Bbg, Beschlüsse vom 8. Mai 2009 - 1 S 70/08- und vom 8. April 2009 - 1 S 212.08 - , HambOVG, Beschluss vom 27. Februar 2009 - 4 Bs 235/08- , OVG NRW, Beschluss vom 18. Februar 2009 -4 B 298/08-, NdsOVG, Beschluss vom 16. Februar 2009 - 11 ME 367/08-, VGH BW, Beschluss vom 11. Februar 2009 - 6 S 3328/08 - , HessVGH, Beschluss vom 28. Januar 2009 - 7 B 2539/08 - , alle zitiert nach Juris) - die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts (vgl. dessen sog. Sportwettenurteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - ; BVerfGE 115, 276; Juris) erfüllt sind, unter denen das Sportwettenmonopol in Deutschland aufrechterhalten werden darf.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 6 S 1997/09  

    Summarische Prüfung der Vereinbarkeit des GlüStVtrG BW mit Europa- und

  • OVG Thüringen, 18.06.2010 - 3 EO 126/10  

    Lotterierecht; Lotterierecht; Sportwetten; Sportwettenmonopol;

  • OVG Sachsen, 07.12.2009 - 3 B 401/09  

    Untersagung von gewerblicher Vermittlungstätigkeit von Sportwetten;

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht