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   OVG Sachsen, 13.06.2001 - 1 B 163/01   

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OVG Sachsen, 13.06.2001 - 1 B 163/01 (https://dejure.org/2001,3379)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.06.2001 - 1 B 163/01 (https://dejure.org/2001,3379)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. Juni 2001 - 1 B 163/01 (https://dejure.org/2001,3379)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 35; VwGO § 108, § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtungsklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Schweinemastanlage; Voraussetzungen des nachbarrechtlichen Abwehranspruchs gegen Erteilung einer immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Zu den Begriffen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 20
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2001 - 1 B 163/01
    Aus dem vom Kläger in diesem Zusammenhang zitierten Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23.6.2000 (NVwZ 2000, 1163) folgt keine andere Beurteilung.

    An dieser Auslegung des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist der Senat durch den vom Kläger mehrfach zitierten Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.6.2000 (NVwZ 2000, 1163; vgl. dazu Kuhla, DVBl. 2001, 172 [173]) nicht gehindert.

    Die Rechtssache ist - auch unter Berücksichtigung des Kammerbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23.6.2000 (aaO) - weder tatsächlich noch rechtlich besonders schwierig.

  • BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 7.90

    Gaststättenerlaubnis, Auflage, schädliche Umwelteinwirkungen, Lärmschutz für zu

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2001 - 1 B 163/01
    Insoweit ist mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon auszugehen, dass ein Abwehranspruch gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nicht schon ausgeschlossen ist, wenn der Nachbarselbst eine formell rechtswidrige Nutzung ausübt, sondern erst dann, wenn diese Nutzung auch materiell rechtswidrig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.2.1992, NVwZ 1992, 886 [887]; Urt. v. 24.9.1992, NVwZ 1994, 164 [165 f.]; SächsOVG, NK-Beschl. v. 15.5.2000, SächsVBl. 2000, 276 [LS]).

    Ausschlaggebend ist dabei, was "aufgrund der materiell-baurechtlichen Situation billigerweise an Schutz erwartet werden darf" (so die prägnante Formulierung von BVerwG, Urt. v. 25.2.1992, aaO; Hervorhebung im Original).

    Die Auslegung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG und des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots, das insoweit keine höheren Anforderungen stellt, zu der Frage, welche Luftverunreinigungen (hier: Geruchsstoffe) ein in der Nachbarschaft gelegener landwirtschaftlicher Betrieb mit ungenehmigter Getreidelagerung hinnehmen muss, richtet sichauch bei besonders "störenden" immissionsrechtlichen Anlagen nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zum Verhältnis von Immissionsschutzrecht und Baurecht (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.2.1992, NVwZ 1992, 886 [887]; Urt. v. 24.9.1992, NVwZ 1994, 164 [165 f.]; BVerwG, Beschl. v. 2.2.2000, VBlBW 2000, 355 jeweils mwN), wie sie der beschließende Senat in seinen zahlreichen - vom Verwaltungsgericht zutreffend zitierten - Entscheidungen in den seit 1998 geführten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (§§ 80, 80a, § 80 Abs. 7 VwGO, § 146 VwGO) dargelegt hat.

  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92

    Immissionsschutz bei baurechtswidriger Wohnnutzung?

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2001 - 1 B 163/01
    Insoweit ist mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon auszugehen, dass ein Abwehranspruch gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nicht schon ausgeschlossen ist, wenn der Nachbarselbst eine formell rechtswidrige Nutzung ausübt, sondern erst dann, wenn diese Nutzung auch materiell rechtswidrig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.2.1992, NVwZ 1992, 886 [887]; Urt. v. 24.9.1992, NVwZ 1994, 164 [165 f.]; SächsOVG, NK-Beschl. v. 15.5.2000, SächsVBl. 2000, 276 [LS]).

    Die Auslegung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG und des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots, das insoweit keine höheren Anforderungen stellt, zu der Frage, welche Luftverunreinigungen (hier: Geruchsstoffe) ein in der Nachbarschaft gelegener landwirtschaftlicher Betrieb mit ungenehmigter Getreidelagerung hinnehmen muss, richtet sichauch bei besonders "störenden" immissionsrechtlichen Anlagen nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zum Verhältnis von Immissionsschutzrecht und Baurecht (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.2.1992, NVwZ 1992, 886 [887]; Urt. v. 24.9.1992, NVwZ 1994, 164 [165 f.]; BVerwG, Beschl. v. 2.2.2000, VBlBW 2000, 355 jeweils mwN), wie sie der beschließende Senat in seinen zahlreichen - vom Verwaltungsgericht zutreffend zitierten - Entscheidungen in den seit 1998 geführten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (§§ 80, 80a, § 80 Abs. 7 VwGO, § 146 VwGO) dargelegt hat.

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2001 - 1 B 163/01
    Das ist - so die Formulierung des Bundesverwaltungsgerichts - "in aller Regel nur dann der Fall, wenn das bereits vorliegende Gutachten auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel aufweist" (BVerwG, Beschl. v. 2.3.1995, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 267 m.w.N.), d.h. wenn das Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare Widersprüche aufweist, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht, wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder wenn es sich um besonders schwierige Fragen handelt, die in einschlägigen Fachkreisen umstritten sind (so die Aufzählung bei BVerwG, Urt. v. 6.2.1985, BVerwGE 71, 38 [45]; i.E. auch BGH, Urt. v. 17.2.1970, BGHZ 53, 245 [258] = NJW 1970, 946 unter Hinweis auf § 244 Abs. 4 StPO).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2001 - 1 B 163/01
    Das ist - so die Formulierung des Bundesverwaltungsgerichts - "in aller Regel nur dann der Fall, wenn das bereits vorliegende Gutachten auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel aufweist" (BVerwG, Beschl. v. 2.3.1995, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 267 m.w.N.), d.h. wenn das Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare Widersprüche aufweist, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht, wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder wenn es sich um besonders schwierige Fragen handelt, die in einschlägigen Fachkreisen umstritten sind (so die Aufzählung bei BVerwG, Urt. v. 6.2.1985, BVerwGE 71, 38 [45]; i.E. auch BGH, Urt. v. 17.2.1970, BGHZ 53, 245 [258] = NJW 1970, 946 unter Hinweis auf § 244 Abs. 4 StPO).
  • BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97

    Lagerung von CASTOR-Behältern im Brennelement-Zwischenlager Ahaus

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2001 - 1 B 163/01
    Nach ständiger Rechtsprechung (auch) des Bundesverwaltungsgerichts, ist die Frage, ob sich weitere Ermittlungen aufdrängen mussten, vom materiellrechtlichen Standpunkt des jeweiligen Tatsachengerichts zu beurteilen, selbst wenn dieser verfehlt sein sollte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.7.1998, NVwZ 1999, 654 [655] mwN).
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2001 - 1 B 163/01
    Ein irreführender gerichtlicher Hinweis, der als Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, vgl. BVerfG, [Kammer-]Beschl. v. 15.8.1996, NJW 1996, 3202; insoweit inhaltsgleich Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf ["Anspruch auf ein gerechtes ... Verfahren"]) oder des Anspruchs auf rechtliches Gehör gewertet werden könnte (zu den Anforderungen s. BVerfG, aaO), scheidet im Übrigen auch deshalb aus, weil die Verfahrensbeteiligten in der mehr als 7-stündigen mündlichen Verhandlung, die durchumfangreiche Schriftsätze vorbereitet wurde, ausreichend Gelegenheit hatten, sich zu allen entscheidungserheblichen Fragen ausführlich zu äußern.
  • OVG Sachsen, 31.01.2001 - 1 B 478/99

    Zulassung der Berufung; Zulassung eines Sonderbetriebsplan im Bergbau;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2001 - 1 B 163/01
    Damit handelt es sich um eine typische Einzelfallentscheidung, die auf einer umfassenden Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse (zu diesem Kriterium vgl. SächsOVG, Beschl. v. 31.1.2001, SächsVBl. 2001, 145 [147]; Seibert, aaO, RdNr. 94) zu treffen und einer Verallgemeinerung deshalb nicht zugänglich ist.
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2001 - 1 B 163/01
    Ob die jeweilige Nutzung auch materiell (bau-)rechtswidrig ist, lässt sich - zumal angesichts der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur bauplanungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit bei Vorliegen konfligierender Nutzungen (vgl. Urt. v. 23.9.1999, BVerwGE 109, 314) - anhand der vorliegenden Akten nicht ohne weiteres beurteilen und ist für das vom Verwaltungsgericht zutreffend gefundene Ergebnis rechtlich unerheblich.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.1997 - 1 S 200/97
    Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2001 - 1 B 163/01
    Solche Zweifel sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats regelmäßig nur dann gegeben, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass das vom Verwaltungsgericht gefundene Ergebnis einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten wird, ein Erfolg im angestrebten Berufungsverfahren also wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22.4.1997, SächsVBl. 1998, 29; Beschl. v. 16.10.2000, SächsVBl. 2001, 40).
  • OVG Sachsen, 15.05.2000 - 1 BS 91/00

    Voraussetzungen der Antragsbefugnis; Drittschützender Charakter des baulichen

  • OVG Sachsen, 03.04.2023 - 1 A 111/22

    Nutzungsuntersagung; formelle Baurechtswidrigkeit; Bestandsschutz; Störerauswahl;

    Die im Schriftsatz vom 22. Februar 2022 darüber hinaus angesprochenen landesrechtlichen Voraussetzungen für eine vorbeugende Nutzungsuntersagung nach § Satz 1 SächsBO sind entgegen der Annahme der Klägerin in der Rechtsprechung des Senats geklärt (s. o.), weshalb eine Zulassung der Berufung im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts (vgl. Senatsbeschl. v. 13. Juni 2001 - 1 B 163/01 -, juris Rn. 14) nicht veranlasst ist.

    Dass zwischen der Urteilsfindung des Verwaltungsgerichts und der Niederlegung des vollständigen Urteils auf der Geschäftsstelle nahezu fünf Monate verstrichen sind, wie es die Klägerin zur weiteren Darlegung des Zulassungsgrunds nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ausführt, mag ebenso wie der Begründungsaufwand des Urteils die Anforderungen an die Darlegungslast im Zulassungsverfahren verringern (vgl. Senatsbeschl. v. 13. Juni 2001 - 1 B 163/01 -, juris Rn. 13 m. w. N.), führt für sich genommen aber nicht dazu, dass das erstinstanzliche Klageverfahren als überdurchschnittlich schwierig einzustufen ist (zu diesem Erfordernis vgl. Senatsbeschl. v. 26. November - 1 A 476/13 -, juris Rn. 10).

  • OVG Sachsen, 20.11.2023 - 1 A 552/21

    Öffentliche Straße; Interessentenweg; Sachverhalts- und Beweiswürdigung;

    Nach ständiger Rechtsprechung (auch) des Bundesverwaltungsgerichts, ist die Frage, ob sich weitere Ermittlungen aufdrängen mussten, vom materiellrechtlichen Standpunkt des jeweiligen Tatsachengerichts zu beurteilen, selbst wenn dieser verfehlt sein sollte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. Juli 1998 - 11 B 30.97 -, juris Rn. 3 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 13. Juni 2001 - 1 B 163/01 -, juris Rn. 19).
  • VG Hannover, 03.05.2021 - 12 A 462/18

    Baugenehmigung; Bestandsschutz; Beweislast; feststellungsfähiges

    Soweit im Rahmen der Geltendmachung nachbarlicher Abwehrrechte die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit einer Wohnnutzung danach zu beurteilen ist, was aufgrund der materiell-baurechtlichen Situation billigerweise an Schutz erwartet werden darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1992 - 7 C 6/92 -, juris Rn. 14; BVerwG, Urt. v. 25.02.1992 - 1 C 7/90 -, juris Rn. 16; OVG MV, Beschl. v. 04.04.2013 - 3 M 183/12 -, juris Rn. 6; Nds. OVG, Beschl. v. 06.03.2013 - 1 ME 205/12 -, juris Rn. 42; OVG NRW, Urt. v. 30.10.2009 - 7 A 2658/07 -, juris Rn. 39; Sächs. OVG, Beschl. v. 13.06.2001 - 1 B 163/01 -, juris Rn. 5), kann eine solche Prüfung - bei Entscheidungserheblichkeit - auch inzident im Rahmen einer diesbezüglich anhängigen nachbarrechtlichen Anfechtungsklage, wie in dem vom Kläger zuletzt angestrengten Verfahren 12 A 6530/20, erfolgen.
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