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   OVG Sachsen, 14.10.2010 - 2 A 438/09   

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    Anspruch auf eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach § 14a Beamtengesetz (BeamtG); Ersetzung bisherigen Bundesrechts durch Erlass gleich lautenden Landesrechts

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2012 - 4 B 2.10  

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Polizeibeamter; besondere

    Bei einer dynamischen Verweisung wäre das Beamtenversorgungsgesetz, das allgemein bekannt ist, daher nur als solches mit der amtlichen Kurzbezeichnung - ohne Fundstelle - angeführt worden; bei Angabe der Fundstelle hätte der Zusatz, das Beamtenversorgungsgesetz sei in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden, aufgenommen werden müssen (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 14. Oktober 2010 - 2 A 438/09 -, juris Rn. 14 zu der vergleichbaren Gesetzeslage durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes vom 17. Januar 2008, SächsGVBl. S. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 6 N 12.11  

    Bundesbeamter; Ruhegehalt; vorübergehend erhöhter Ruhegehaltssatz;

    Dass der Gesetzgeber tatsächlich selbst von einer Änderung der materiellen Rechtslage ausgeht, lässt sich daraus schließen, dass anderenfalls das rückwirkende Inkrafttreten der Vorschrift "auf den Zeitpunkt der entgegenstehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung" (a.a.O.) nicht nachvollziehbar wäre (vgl. auch OVG Bautzen, Urteil vom 14. Oktober 2010 - 2 A 438/09 - und Urteil vom 19. Januar 2011 - 2 A 446/09 -, wonach der sächsische Landesgesetzgeber § 14a BeamtVG a.F. in Landesrecht überführt und damit zugleich dessen Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 23. Juni 2005 in seinen gesetzgeberischen Willen aufgenommen habe).
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