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   OVG Sachsen, 17.06.2013 - 3 B 316/12   

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OVG Sachsen, 17.06.2013 - 3 B 316/12 (https://dejure.org/2013,16976)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.06.2013 - 3 B 316/12 (https://dejure.org/2013,16976)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. Juni 2013 - 3 B 316/12 (https://dejure.org/2013,16976)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 25 Abs. 5, § 60a Abs. 2 S. 1
    Familiäre Lebensgemeinschaft mit erwachsenem Kind, Schutz des Privatlebens gemäß Art 8 EMRK bei nicht rechtmäßigem Aufenthalt wegen Scheinehe

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 6 Abs. 1, EMRK Art. 8, AufenthG § 95 Abs. 2 Nr. 2
    Familiäre Lebensgemeinschaft, erwachsene Kinder, volljährige Kinder, erwachsenes Kind, volljähriges Kind, Kind, Kinder, Begegnungsgemeinschaft, Verwurzelung, Vertrauensschutz, Integration, Scheinehe, Zweckehe, Schutz von Ehe und Familie, Aufenthaltserlaubnis, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • EGMR, 20.09.2011 - 25021/08

    LUKIC c. ALLEMAGNE

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2013 - 3 B 316/12
    Hierzu ist auf möglicherweise begangene Straftaten, die Dauer des Aufenthalts, die Familiensituation des Ausländers sowie die Erheblichkeit der Schwierigkeiten abzustellen, mit denen er und sein Ehepartner voraussichtlich im Herkunftsland konfrontiert würden (zusammenfassend EGMR, Urt. v. 20. September 2011 - 25021/08 - , juris Rn. 57 ff. in Bezug auf junge Erwachsene).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2013 - 3 B 316/12
    Dies ergibt sich aus Folgendem: Ein Privatleben i. S. d. Art. 8 Abs. 1 EMRK, das den Schutzbereich dieser Vorschrift 10 eröffnet und eine Verwurzelung i. S. der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begründet, kommt grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand dieses Aufenthalts in Betracht (vgl. zuletzt BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2010 - 1 C 18.09 -, juris Rn. 14 m. w. N.; BayVGH a. a. O.).
  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 10 B 09.731

    Kein de-fakto-Inländer bei unberechtigtem Aufenthalt im Bundesgebiet

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2013 - 3 B 316/12
    In diesen Fällen ist die Beziehung zwischen Eltern und erwachsenen Kindern aufenthaltsrechtlich ähnlich zu bewerten wie die Ehe eines deutsch verheirateten Ausländers (BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1995 - 2 BvR 201/95 -, juris Rn. 8; BayVGH, Urt. v. 23. November 2010 - 10 B 09.731 -, juris Rn. 43; VGH BW; Beschl. v. 9. Febuar 2004 - 11 S 1131/03 -, juris Rn. 8 m. w. N.; OVG LSA, Beschl. v. 8. September 2010 - 2 M 91/10 -, juris Rn. 22 m. w. N.; Funke- Kaiser, in: Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, Loseblattsammlung Stand: März 2013, § 60a Rn. 165 m. w. N.).
  • EGMR, 12.01.2010 - 47486/06

    KHAN A.W. v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2013 - 3 B 316/12
    Erforderlich ist daher der Nachweis zusätzlicher Elemente der Abhängigkeit insbesondere zwischen Eltern und ihren erwachsenen Kindern (so ausdrücklich EGMR, Urt. v. 12. Januar 2010 - 47486/06, Khan gegen das Vereinigte Königreich -).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2004 - 11 S 1131/03

    Betreuungsbedarf eines Familienmitgliedes eines abzuschiebenden Ausländers als

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2013 - 3 B 316/12
    In diesen Fällen ist die Beziehung zwischen Eltern und erwachsenen Kindern aufenthaltsrechtlich ähnlich zu bewerten wie die Ehe eines deutsch verheirateten Ausländers (BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1995 - 2 BvR 201/95 -, juris Rn. 8; BayVGH, Urt. v. 23. November 2010 - 10 B 09.731 -, juris Rn. 43; VGH BW; Beschl. v. 9. Febuar 2004 - 11 S 1131/03 -, juris Rn. 8 m. w. N.; OVG LSA, Beschl. v. 8. September 2010 - 2 M 91/10 -, juris Rn. 22 m. w. N.; Funke- Kaiser, in: Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, Loseblattsammlung Stand: März 2013, § 60a Rn. 165 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 11 S 2359/10

    Zum Anspruch auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25 Abs 5

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2013 - 3 B 316/12
    Selbst dann, wenn nach Teilen der Rechtsprechung auch ein solcher Aufenthalt geeignet wäre, den Schutz von Art. 8 EMRK zu vermitteln, würde die Erschleichung eines Aufenthaltstitels im Rahmen der Prüfung, ob der in der drohenden Abschiebung liegende Eingriff gemäß Art. 8 Abs. 2 EMRK verhältnismäßig wäre, zu einer "Aussonderung" eines solchen Falls führen (vgl. hierzu VGH BW, Urt. v. 13. Dezember 2010 - 11 S 2359/10 -, juris Rn. 33 m. w. N.; i. d. S. auch EGMR, Urt. v. 8. April 2008 - 1878/06, Nnyanzi gegen das Vereinigte Königreich -, ZAR 2010, 189).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - 2 M 91/10

    Aufenthalt von Ausländern: Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2013 - 3 B 316/12
    In diesen Fällen ist die Beziehung zwischen Eltern und erwachsenen Kindern aufenthaltsrechtlich ähnlich zu bewerten wie die Ehe eines deutsch verheirateten Ausländers (BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1995 - 2 BvR 201/95 -, juris Rn. 8; BayVGH, Urt. v. 23. November 2010 - 10 B 09.731 -, juris Rn. 43; VGH BW; Beschl. v. 9. Febuar 2004 - 11 S 1131/03 -, juris Rn. 8 m. w. N.; OVG LSA, Beschl. v. 8. September 2010 - 2 M 91/10 -, juris Rn. 22 m. w. N.; Funke- Kaiser, in: Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, Loseblattsammlung Stand: März 2013, § 60a Rn. 165 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 17.05.2017 - 19 CS 17.37

    Versagung einer Niederlassungserlaubnis

    Nur im Falle einer besonderen Lebenshilfe zwischen erwachsenen Familienangehörigen im Sinne einer Beistandsgemeinschaft ist die Beziehung zwischen Eltern und erwachsenen Kindern aufenthaltsrechtlich ähnlich zu bewerten wie die Ehe eines deutsch verheirateten Ausländers (BVerfG, B.v. 25.10.1995 - 2 BvR 201/95 -, juris Rn. 8; SächsOVG, B.v. 17.6.2013 - 3 B 316/12 - juris Rn. 6; BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 -, juris Rn. 43; VGH BW; B.v. 9.2.2004 - 11 S 1131/03 -, juris Rn. 8; OVG LSA, B.v. 8.9.2010 - 2 M 91/10 -, juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen, 06.09.2021 - 3 A 419/18

    Zum Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen bei langjährigem Aufenthalt;

    Soweit der Kläger die bloße Länge seines Aufenthalts im Bundesgebiet anführt, ist darauf zu verweisen, dass allein die Aufenthaltsdauer jedenfalls dann nicht zu einer faktischen Verwurzelung im Bundesgebiet führt, wenn - wie hier - der Betroffene als Erwachsener eingereist ist (SächsOVG, Beschl. v. 17. Juni 2013 - 3 B 316/12 -, juris Rn. f. m. w. N., und Beschl. v. 23. März 2020, a. a. O. Rn. 10).

    Da der Kläger somit mit seinem Zulassungsvorbringen schon nicht substantiiert in Frage gestellt hat, dass das Verwaltungsgericht zu Unrecht einen Anspruch aus § 25 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Art. 8 EMRK mangels seiner Stellung als "faktischer Inländer" verneint hat, kommt es schon nicht darauf an, ob ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG auch daran scheitert, dass der Kläger möglicherweise kein Vertrauen auf den Fortbestand eines Aufenthaltstitels, was nach ständiger Rechtsprechung des Senats weitere Anspruchsvoraussetzung ist (SächsOVG, Urt. v. 7. Mai 2015 - 3 A 210/13 -, juris Rn. 43; Urt. v. 3. Juli 2014 - 3 A 28/13 -, juris Rn. 28; Beschl. v. 17. Juni 2013 - 3 B 316/12 -, juris Rn. 10), entwickeln habe können.

  • OVG Sachsen, 27.10.2021 - 3 B 276/20

    Verlängerung Aufenthaltstitel; humanitäre Gründe bei eigenmächtigem Schulabbruch;

    Es bedarf vielmehr des Nachweises zusätzlicher Elemente der Abhängigkeit insbesondere zwischen Eltern und ihren erwachsenen Kindern (vgl. dazu Wittmann, in: Berlit [Hrsg.], GK Aufenthaltsgesetz, a. a. O. § 25 AufenthG Rn. 387; SächsOVG, Beschl. v. 17. Juni 2013 - 3 B 316/12 -, juris Rn. 6 m. w. N.).

    Danach kommt es nicht mehr darauf an, dass ein Privatleben i. S. d. Art. 8 Abs. 1 EMRK, das den Schutzbereich dieser Vorschrift eröffnet und eine Verwurzelung i. S. der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begründet, grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand dieses Aufenthaltstitels in Betracht kommt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. SächsOVG, Urt. v. 7. Mai 2015 - 3 A 210/13 -, juris Rn. 43; Urt. v. 3. Juli 2014 - 3 A 28/13 -, juris Rn. 28; Beschl. v. 17. Juni 2013 a. a. O. juris Rn. 10).

  • VG Stuttgart, 10.07.2018 - 11 K 1672/18

    Sprachkenntnisse des nachziehenden Ehegatten; Zumutbarkeit der Fortführung einer

    Nur im Falle einer besonderen Lebenshilfe zwischen erwachsenen Familienangehörigen ist die Beziehung zwischen den Ehepaaren als schützenswerte familiäre Lebensgemeinschaft anzusehen (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 17.06.2013 - 3 B 316/12 - juris - VGH München, Urt. v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 - juris - Beschl. v. 17.05.2017 - 19 CS 17.37 - juris - VGH Mannheim, Beschl. v. 09.02.2004 - 11 S 1131/03 - VBlBW 2004, 312; OVG Magdeburg, Beschl. v. 08.09.2010 - 2 M 91/10 - juris - OVG Weimar, Beschl. v. 15.11.2002 - 3 EO 438/02 - InfAuslR 2003, 144).
  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 10 ZB 18.2195

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Entscheidend ist, ob sich der Ausländer erfolgreich in dem betreffenden Vertragsstaat persönlich, wirtschaftlich und sozial integriert hat und aufgrund seiner Entwicklung und des Hineinwachsens in die hiesigen Lebensverhältnisse die Merkmale eines sog. "faktischen Inländers" ohne deutsche Staatsangehörigkeit aufweist ("Verwurzelung") und ihm wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug hat, nicht zugemutet werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 17.6.2013 - 3 B 316/12 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 3.7.2017 - 19 CS 17.551 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 29.01.2014 - 10 ZB 13.1137

    Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren wegen zweifacher

    Diese sog. Entwurzelung setzt voraus, dass er zu seinem Heimatstaat keinen Bezug mehr hat (SächsOVG, B.v. 17.6.2013 - 3 B 316/12 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 16.09.2013 - 3 B 389/13

    Faktischer Inländer, Schutz des Privatlebens

    Dabei trifft zwar zu, dass ein Privatleben i. S. v. Art. 8 Abs. 1 EMRK, das den Schutzbereich dieser Vorschrift eröffnet und eine Verwurzelung i. S. der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begründet, grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand dieses Aufenthalts in Betracht kommt (vgl. hierzu jüngst SächsOVG, Beschl. v. 17. Juni 2013 - 3 B 316/12 -, juris Rn. 10; BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2010 - 1 C 18.09 - juris Rn. 14 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 23.03.2020 - 3 B 48/20

    Verwurzelung; wirtschaftliche Integration; Länge des Aufenthalts

    10 Soweit der Antragsteller die bloße Länge seines Aufenthalts im Bundesgebiet anführt, ist darauf zu verweisen, dass allein die Aufenthaltsdauer jedenfalls dann nicht zu einer faktischen Verwurzelung im Bundesgebiet führt, wenn - wie hier - der Betroffene als Erwachsener eingereist ist (SächsOVG, Beschl. v. 17. Juni 2013 - 3 B 316/12 -, juris Rn. 10 f. m. w. N.).
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