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   OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2010 - 1 L 95/09   

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    Bindung des Rechtsmittelgerichts an Beschlüsse nach § 6 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ); Ablehnung eines Terminverlegungsantrages durch prozessleitende Verfügung; Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines Antrages auf Vertagung eines Termins; Rechtsmittel gegen ein Ablehnungsgesuch; Entlassung eines Beamten auf Lebenszeit aus dem Dienst im förmlichen Disziplinarverfahren




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Wird zitiert von ... (3)  

  • OVG Sachsen, 21.09.2010 - 5 A 398/08  

    Terminierung auf einen anderen Termin als den zwischen Rechtsanwalt und Richter

    Dies setzt voraus, dass für die Entscheidung über den Antrag willkürliche oder manipulative Erwägungen maßgeblich waren (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 10.5.2010 - 4 La 296/09 -, OVG LSA, Beschl. v. 3.2.2010 - 1 L 95/09 -, OVG Berlin, Beschl.v. 13.4.2000 - 1 N 25.97 -, OVG NRW, Beschl. v. 2.9.2008 - 23 A 58/98.A -, BayVGH, Beschl. v. 6.3.2008 - 15 ZB 07.429 -, jeweils zitiert nach juris; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 54 Rn. 22; BVerwG, Beschl. v. 15.5.2008 - 2 B 77/07 -, juris, unter Bezugnahme auf § 173 VwGO i. V. m. § 548 ZPO a. F., jetzt § 557 Abs. 2 ZPO, für das Revisionsverfahren; anders noch SächsOVG, Beschl. v. 1.8.2000 - 1 B 58/99 -).
  • OVG Saarland, 21.12.2010 - 3 D 91/10  

    Angemessenheit der Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag im

    OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3.2.2010 - 1 L 95/09 -, entsprechend für das Revisionsverfahren BVerwG Beschlüsse vom 16.2.1988 - 5 B 13/88 - und vom 24.4.1990 - 7 B 20/90 - jeweils zitiert nach Juris.
  • VGH Bayern, 23.01.2012 - 20 ZB 12.40  

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für beabsichtigtes Antragsverfahren

    Weiter ist die Frage, ob das Verwaltungsgericht ein Ablehnungsgesuch zu Recht abgelehnt hat, vom Berufungsgericht nicht zu beantworten, weil diese Entscheidung nach § 146 Abs. 2 VwGO nicht mit der Beschwerde angefochten werden kann und darum gemäß § 173 VwGO i. V. m. §§ 512, 557 Abs. 2 ZPO auch der Überprüfung in einem Rechtsmittelverfahren entzogen ist (vgl. BVerwG vom 2.4.2007 Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 67; OVG Sachsen-Anhalt vom 2.2.2010 Az.: 1 L 95/09 - Juris).
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