Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2011 - 2 L 112/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
BauGB §§ 145 Abs. 2, 172 Abs. 3; VwGO § 108 Abs. 2; GG § 103 Abs. 1
Gemeindliche Sanierungssatzung: Zeitliche Beschränkung für Realisierung der Ziele und deren Konkretisierung - ax-schneider-gruppe.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schutz des Eigentums durch Beschränkung des Zeitraums für die Realisierung der in der Sanierungssatzung formulierten Ziele und deren Konkretisierung durch die Gemeinde; Erfordernis der Feststellbarkeit des planerischen Verwendungszwecks eines Grundstücks und der voraussichtlich in Betracht kommenden Maßnahmen auf dem Grundstück ab einem gewissen Zeitpunkt; Beschließung oder Billigung des Sanierungskonzepts sowie seiner konkretisierten Ziele von der Gemeindevertretung; Städtebauliches Entwicklungskonzept in Form einer informellen städtebaulichen Planung als Konzept zur Bestimmung von Zielen und Zwecken der Sanierung durch die Gemeinde
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Öffentliches Baurecht - Sanierungssatzung: Bis wann sind Ziele umzusetzen?
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Gemeinde hat für die Realisierung der in einer Sanierungssatzung formulierten Ziele und deren Konkretisierung nicht unbeschränkt Zeit
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sanierungssatzung: Bis wann sind Planungsziele umzusetzen? (IBR 2011, 1285)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 22.06.2010 - 4 A 230/09
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2011 - 2 L 112/10
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 94
- IBR 2011, 1285
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