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   OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2010 - 1 L 55/10   

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    Grobe Fahrlässigkeit durch ein nicht in einem Zuge durchgeführtes Wendemanöver auf einer Landstraße nach einer längeren Kurve; Voraussetzungen eines sogenannten Augenblicksversagens; Einwand des Mitverschuldens des Unfallgegners bei einem Verstoß gegen das Gebot des "Fahrens auf Sicht"




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Wird zitiert von ...  

  • VG Neustadt, 27.09.2011 - 5 K 221/11  

    Polizeirecht, Feuerwehrkosten

    Hier liegt nach den durchgeführten Ermittlungen zur Überzeugung der Kammer kein sogenanntes "Augenblicksversagen" vor, welches im Einzelfall die Beurteilung des Schuldvorwurfs als nicht grob fahrlässig rechtfertigen kann (vgl. BGH, NJW 1992, 2418; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05. Mai 2010 - 1 L 55/10 -, juris).
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