Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2005 - 4 M 23/05   

Volltextveröffentlichungen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Kommunalaufsichtliche Ersetzung der Gemeinschaftsvereinbarung

Verfahrensgang

  • VG Halle, 17.01.2005 - 1 B 3/05
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2005 - 4 M 23/05



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Wird zitiert von ...  

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2009 - 4 L 8/07  

    Zu kommunalaufsichtlichen Regelungen bei dem Zusammenschluss von Gemeinden zu

    Die in einer kommunalaufsichtsrechtlichen Verfügung gem. § 137 GO LSA enthaltene Verpflichtung einer Gemeinde, eine Vereinbarung zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft mit anderen Kommunen zu beschließen (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 9. Mai 2005 - 4 M 23/05 -, zit. nach JURIS), begründet oder bestätigt aber ersichtlich kein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil, sondern ist stets als Beschränkung des Selbstverwaltungsrechts dieser Gemeinde (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 2 Abs. 3 und Art. 87 Abs. 1 Verf LSA) und damit als belastender Verwaltungsakt anzusehen (vgl. auch Gern, Deutsches Kommunalrecht 3. A., Rdnr. 813 Nr. 4.3.2.).

    Im Übrigen entspricht die Feststellung des Verwaltungsgerichts zur Rechtsgrundlage der Verordnung der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 9. Mai 2005, a. a. O.).

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