Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09 |
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Gleichzeitige Entscheidung des Senats in derselben Besetzung über die zu einem Verfahren abgegebenen Selbstanzeigen der Richter sowie über die Ablehnungsgesuche im Falle der Vertretung aller im Tenor benannten Richter; Vorbefassung des Gerichtspräsidenten i.S.d. § 54 Abs. 2 Verwaltungsgerichtordnung ( VwGO ) aufgrund telefonischer Abstimmung des vom Vizepräsidenten in Vertretung für den Gerichtspräsidenten unterzeichneten Besetzungsberichtes; Ablehnung eines bereits kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund eines bereits vor einer gerichtlichen Entscheidung über einen Befangenheitsantrag aus dem Prozess eingetretenen Ausscheidens; Ausübung der Lenkungsfunktion und Leitungsfunktion eines Vorsitzenden i.S.e. materiellen Prozessleitung und formellen Prozessleitung in Abgrenzung zu einer Beeinflussung der Meinungsbildung und Willensbildung der übrigen Senatsmitglieder; Beweiserleichterung für einen Ablehnenden gemäß § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 Zivilprozessordnung ( ZPO ) in Bezug auf die dienstliche Äußerung eines abgelehnten Richters über den ihn betreffenden Ablehnungsgrund; Sachliche Unabhängigkeit eines zur Dienstleistung am Oberverwaltungsgericht abgeordneten erstinstanzlichen Richters als nicht planmäßiger Richter des betreffenden Gerichts unabhängig von einer persönlichen Unabhängigkeit; Beteiligungsverfahren des Präsidialrates als notwendiger Bestandteil des Stellenbesetzungsverfahrens und damit Teil des "vorausgegangenen Verwaltungsverfahrens" i.S.d. § 54 Abs. 2 VwGO
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 12.05.2009 - 5 B 35/09
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 01.06.2012 - 4 S 472/12
Beteiligung des Präsidialrats bei Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden …
Eine andere Bewertung rechtfertigt auch nicht der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 21.07.2009 (- 1 M 52/09 -, Juris).
