Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 2 L 23/04   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - Errichtung von Windenergienanlagen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Windenergieanlagen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Windenergieanlagen

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Der Regionale Entwicklungsplan für die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg (REP) vom 07.10.2005 lässt hinsichtlich der Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten für Windenergieanlagen keine Mängel erkennen.

Verfahrensgang

  • VG Dessau, 03.12.2003 - 1 A 530/02
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 2 L 23/04

Zeitschriftenfundstellen

  • BauR 2006, 1943 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OVG Niedersachsen, 08.05.2012 - 12 LB 265/10  

    Zur Standortverschiebung von Windkraftanlagen

    Gegenstand und Umfang der Frage(n) und damit auch der Bindungswirkung des Vorbescheids bestimmt also der Bauherr (zum Bestimmungsrecht des Bauherrn auch etwa Nds. OVG, Urteil vom 29.4.2008 - 12 LC 20/07 -, BauR 2009, 623, juris Rdn. 50; OVG Berlin, Urteil vom 16.7.1990 - 2 B 48/87 -, LKV 1991, 243; s. auch OVG LSA, Urteil vom 22.6.2006 - 2 L 23/04 -, BauR 2006, 1943, juris Rdn. 32; Bay. VGH, Urteil vom 4.11.1996 - 1 B 94.2923 -, BayVBl. 1997, 341).

    Da die von der R. AG geplanten vier Windenergieanlagen in den zur Bauvoranfrage eingereichten Karten bereits "punktgenau" eingezeichnet sind, war das Bauvorbescheidsvorhaben in dieser Weise konkretisiert worden (vgl. auch OVG LSA, Urteil vom 22.6.2006 - 2 L 23/04 -, BauR 2006, 1943, juris Rdn. 32).

    Für die Frage, ob eine Abweichung noch als geringfügig anzusehen und das zur Genehmigung gestellte Vorhaben damit noch von der Bindungswirkung des Vorbescheids erfasst ist, kommt es maßgeblich darauf an, ob wegen der Abweichung die Genehmigungsfragen in bodenrechtlicher Hinsicht neu aufgeworfen werden (zu alledem BVerwG, Urteil vom 4.3.1983 - 4 C 69.79 -, BauR 1983, 343, juris; OVG LSA, Urteil vom 22.6.2006 - 2 L 23/04 -, BauR 2006, 1943, juris Rdn. 32 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 4.11.1996 - 1 B 94.2923 -, BayVBl. 1997, 341; OVG Berlin, Urteil vom 16.7.1990 - 2 B 48/87 -, LKV 1991, 243).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2011 - 2 L 171/09  

    Sachlich nicht gerechtfertigte Beschränkung eines Abwägungsvorganges aus von der

    Im Einzelfall ausreichen kann zwar auch eine privatrechtliche Sicherung, wenn deren Dauerhaftigkeit dinglich, etwa durch eine Grunddienstbarkeit, gewährleistet ist, nicht aber eine rein schuldrechtliche Vereinbarung mit einem privaten Nachbarn, weil es insoweit gerade an der gesicherten Dauerhaftigkeit fehlt (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 45/88 -, NVwZ 1991, 1076 m.w.N.; vgl. auch OVG LSA, Urt. v. 22.06.2006 - 2 L 23/04 -, [...]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2006 - 2 L 278/03  

    Privilegiertes Vorhaben contra Naturschutz

    Zwar dürfte es sich bei der Errichtung von zwei Windenergieanlagen der hier in Rede stehenden Art um ein "raumbedeutsames" Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB handeln (vgl. hierzu die Urteile des Senats vom 11.09.2003 - 2 L 456/00 - ZNER 2003, 51, und vom 22.06.2006 - 2 L 23/04 -, Juris, m. w. Nachw.).
mehr
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2006 - 2 R 154/06  

    Regionales Entwicklungsprogramm, Normenkontrolle, einstweiliger Rechtsschutz

    Der Senat hat sich in seinem Urteil vom 22.06.2006 (2 L 23/04) mit der Wirksamkeit des REP befasst und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der Plan unter Berücksichtigung des dortigen Klägervorbringens und der Maßstäbe, die der Senat im Normenkontrollurteil vom 11.11.2004 (2 K 144/01 - ZNER 2004, 370) aufgestellt hat, keine formellen oder materiellen Fehler erkennen lässt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2012 - 2 L 2/11  

    Berücksichtigung von Interessen des Tourismus bei der Abwägungsentscheidung eines

    Die Raumbedeutsamkeit einer Einzelanlage kann sich insbesondere aus ihren Dimensionen (Höhe, Rotordurchmesser), aus ihrem Standort oder aus ihren Auswirkungen auf bestimmte Ziele der Raumordnung (Schutz von Natur und Landschaft, Erholung und Fremdenverkehr) ergeben (BVerwG, Urt. v. 13.03.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33 [35 f.]; Urt. d. Senats v. 22.06.2006 - 2 L 23/04 -, [...]).
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