Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2009 - 2 M 86/09   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für abgelehnten Asylbewerber: Aussetzung der Abschiebung; Ausweisungsgrund; Ausweisung; Sperrwirkung; Zustellung, öffentliche

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Kein Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für abgelehnten Asylbewerber




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Wird zitiert von ... (13)  

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2009 - 2 M 132/09  

    Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen Vorliegens eines

    Eine Gefährdungsprognose ist grundsätzlich bei jedem Ausweisungstatbestand anzustellen, und zwar bei der Frage, ob eine von der Regel des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG abweichende Atypik besteht (vgl. Beschl. d. Senats v. 22.06.2009 - 2 M 86/09 -, Juris; BayVGH, Beschl. v. 16.07.2008 - 19 CS 08.1436, 19 CS 08.1205 -, Juris).

    Im Übrigen bildet die Länge der - hier noch nicht abgelaufenen - Tilgungsfristen des § 46 BZRG die Schwere der begangenen Straftaten durchaus realitätsgerecht ab und ist daher grundsätzlich geeignet, auch gegenwartsbezogen Schlüsse auf die Aktualität des Ausweisungsgrunds zu ermöglichen (vgl. Beschl. d Senats v. 22.06.2009 - 2 M 86/09 -, Juris; VGH BW, Urt. v. 06.05.2000 - 13 S 2428/08 -, Juris).

  • VG Regensburg, 11.01.2010 - RN 9 K 09.01406  

    Vorliegen eines Ausweisungsgrundes

    Eine Gefährdungsprognose ist im Rahmen der Prüfung des Vorliegens einer vom Regelfall abweichenden Atypik grundsätzlich für jeden Ausweisungstatbestand anzustellen (BayVGH vom 16. Juli 2008, 19 CS 08.1205 und 1436, Rz 8; OVG Magdeburg vom 22. Juni 2009, 2 M 86/09, Rz 32).

    Eine Wiederholungsgefahr kann nicht allein deshalb ausgeschlossen werden, weil das geahndete Vergehen einige Jahre zurückliegt (vgl. OVG Magdeburg vom 22. Juni 2009, 2 M 86/09, Rz 33).

  • OVG Bremen, 27.10.2009 - 1 B 224/09  

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Ausweisungsgrundes

    Voraussetzungen und Reichweite des verfahrensabhängigen Bleiberechts hat der Gesetzgeber vielmehr im Einzelnen und im Grundsatz abschließend in § 80 Abs. 3 und 4 AufenthG geregelt (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 22.06.2009 - 2 M 86/09 - juris).
mehr
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 2 M 2/10  

    Zumutbarkeit eines vorübergehenden Verlassens des Bundesgebiets zur Nachholung

    Der Senat hat bislang offen gelassen, ob eine Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des - noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen - Erlaubnisverfahrens auch dann in Betracht kommt, wenn der Ausländer offensichtlich einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat (vgl. Beschl. v. 22.06.2009 - 2 M 86/09 -, [...]).
  • OVG Hamburg, 18.06.2010 - 3 Bs 2/10  

    Arten der Aufenthaltszwecke nach AufenthG 2004 § 104a Abs 1; Schädlichkeit

    Die Vorschrift ist dahin zu verstehen, dass ein Rechtsverstoß nur dann unbeachtlich ist, wenn er vereinzelt und geringfügig ist, also andererseits immer beachtlich ist, wenn er vereinzelt, aber nicht geringfügig oder geringfügig, aber nicht vereinzelt ist (BVerwG, Urt. v. 24.9.1996, BVerwGE 102, 63 ff. zur Vorgängervorschrift des § 46 Nr. 2 AuslG 1990; zu § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 1.4.2010, 8 PA 27/10, juris, und OVG Magdeburg, Beschl. v. 22.6.2009, 2 M 86/09, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2009 - 2 M 88/09  

    Aufenthaltserlaubnis für Lebenspartnerschaft

    Es besteht kein Anlass, die lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft, die nicht dem Schutzbereich des Art. 6 GG, sondern nur dem des Art. 2 Abs. 1 GG sowie dem konventionsrechtlichen Schutz des Art. 8 EMRK unterfällt (vgl. Marx in: GK-AufenthG II - § 27 RdNrn. 237), besser zu stellen (vgl. Beschl. d. Senats v. 22.06.2009 - 2 M 86/09 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2009 - 2 M 142/09  

    Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG bei Straftaten der

    Die Erteilung einer Duldung scheidet zwar für die Dauer eines Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens aus gesetzessystematischen Gründen grundsätzlich aus, wenn ein vorläufiges Bleiberecht nach § 81 AufenthG nicht eingetreten kann (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Beschl. v. 22.06.2009 - 2 M 86/09 -, Juris).
  • VGH Bayern, 17.11.2009 - 10 ZB 09.1415  

    Prozesskostenhilfe; Zulassungsantrag; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis;

    Die Länge der Tilgungsfristen bildet die Schwere der begangenen Straftaten durchaus realitätsgerecht ab und ist daher grundsätzlich geeignet, auch gegenwartsbezogene Schlüsse auf die Aktualität des Ausweisungsgrunds zu ermöglichen (vgl. VGH BW vom 6.5.2009 13 S 2428/08 ; OVG LSA vom 22.6.2009 2 M 86/09 RdNr. 33).
  • OVG Hamburg, 09.05.2012 - 4 Bs 15/12  

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei

    Hierin liegt ein tatsächlicher Zugang der Ausweisungsverfügung i.S.v. § 8 VwZG n.F., durch den der zuvor bestehende Zustellungsmangel geheilt wird (vgl. hierzu OVG Magdeburg, Beschl. v. 22.6.2009, 2 M 86/09, juris Rn. 22; VGH Mannheim, Beschl. v. 7.12.1990, NVwZ 1991, 1195, juris [Kurztext]; vgl. ferner VG Hamburg, Beschl. v. 27.4.2000, 5 VG 3230/99, juris Rn. 25 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2010 - 2 O 222/09  

    Bestimmung der Erlassbehörde bei dem Erlass eines Verwaltungsakts durch eine

    Dieses Ergebnis steht auch nicht im Widerspruch zum Beschluss des Senats vom 22.06.2009 im Verfahren 2 M 86/09.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2010 - 2 L 135/09  

    Ausweisung eines in der Türkei geborenen Staatenlosen yezidischer

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - L 21 R 614/08  

    Aufhebung eines Vormerkungsbescheides für die Zukunft; Umdeutung eines

  • VG Oldenburg, 03.11.2010 - 11 B 2702/10  

    Zustellung eines Widerrufsbescheides des Bundesamts

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