Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2004 - 2 M 262/04 |
Volltextveröffentlichungen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Nutzungsuntersagung regelmäßig schon bei formeller Illegalität gerechtfertigt
Verfahrensgang
- VG Halle, 17.03.2004 - 2 B 35/04
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2004 - 2 M 262/04
Wird zitiert von ... (7)
- OVG Thüringen, 10.07.2007 - 2 EO 184/07
Anordnung des Ruhens der Approbation eines Apothekers, Wechsel der …
Nur ergänzend sei deshalb bemerkt, dass bereits das Eingehen des Antragsgegners auf die tatsächlichen Argumente des Antragstellers im Laufe des hiesigen Eilverfahrens eine Heilung dieses eventuellen Verfahrensfehlers bewirken kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. August 2004 - 2 M 262/04 -, Juris, Rdnr. 4 m. w. N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2009 - 2 L 180/05
Aussetzung des Verfahrens wegen "Vorgreiflichkeit" eines Normenkontrollverfahrens
Dann wären die Voraussetzungen für den Erlass einer Nutzungsuntersagung (weiterhin) gegeben (st. Rspr. d. Senats, vgl. Beschl. v. 25.08..2004 - 2 M 262/04 -, JMBl LSA 2006, 363; Beschl. v. 24.06.2002 - 2 M 309/01 -). - OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 2 M 264/06
Abweichung von brandschutzrechtlichen Nebenbestimmungen
Auch ist die Behörde grundsätzlich befugt, auch dann noch gegen bauordnungswidrige Zustände einzuschreiten, wenn sie diese längere Zeit geduldet hat; das schlichte Unterlassen bauaufsichtlichen Einschreitens hindert den Erlass einer solchen Verfügung ohne Hinzutreten besonderer einzelfallbedingter Umstände grundsätzlich nicht (Beschl. d. Senats v. 25.08.2004 - 2 M 262/04 - m. w. Nachw.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - 2 S 62.12
Herstellung von Holzhackschnitzeln; Grundstückspächter; Nutzungsuntersagung; …
Es müsste ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar sein, dass der Erteilung der erstrebten Baugenehmigung keine Hinderungsgründe entgegenstehen (vgl. OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 25. August 2004 - 2 M 262/04 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2006 - 2 L 66/05
Anordnung zur Beseitigung einer Lagerhalle
Grundsätzlich ist die Bauaufsichtsbehörde befugt, auch dann noch gegen bauordnungswidrige Zustände einzuschreiten, insbesondere die Beseitigung einer baulichen Anlage anzuordnen (§ 84 Abs. 3 Satz 1 BauO LSA a. F.), wenn sie diese längere Zeit geduldet hat; das schlichte Unterlassen bauaufsichtlichen Einschreitens hindert den Erlass einer solchen Verfügung ohne Hinzutreten besonderer einzelfallbedingter Umstände grundsätzlich nicht (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.08.2004 - 2 M 262/04 - m. w. Nachw.). - VG Bremen, 24.01.2007 - 5 V 3236/06
Schließung des "Stubu" im Eilverfahren bestätigt
Ein Anhörungsmangel kann jedoch gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 BremVwVfG dadurch geheilt werden, dass die Behörde im gerichtlichen Eilverfahren auf die Einwendungen des Betroffenen eingeht (OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 25.8.2004, 2 M 262/04, Juris; OVG Bremen, B v. 25.3.1999, 1 B 65/99, NordÖR 1999, 284). - VG Bremen, 03.07.2007 - 5 V 1652/07
Sofortvollzug bzgl. der Schließung des "Nightclub Barracuda" aufgehoben
Ein Anhörungsmangel kann gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 BremVwVfG dadurch geheilt werden, dass die Behörde im gerichtlichen Eilverfahren auf die Einwendungen des Betroffenen eingeht (OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 25.8.2004, 2 M 262/04, Juris; OVG Bremen, B v. 25.3.1999, 1 B 65/99, NordÖR 1999, 284).
