Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2008 - 2 LB 23/08   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 60 Abs. 7
    Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage, Sicherheitslage, Versorgungslage, Existenzminimum, RANA-Programm, IOM, UNHCR, Kabul, Situation bei Rückkehr, alleinstehende Personen, gemischt-ethnische Abstammung, soziale Bindungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebungsschutz; Afghanistan; extreme Gefahr

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Abschiebungsschutz; Afghanistan; extreme Gefahr

Verfahrensgang

  • VG Schleswig, 06.03.2008 - 12 A 7/06
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2008 - 2 LB 23/08



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Wird zitiert von ... (4)  

  • VG Saarlouis, 26.11.2009 - 5 K 623/08  

    Abschiebungsschutz

    Für alleinstehende afghanische Staatsangehörige, die in Afghanistan keine Familienangehörigen haben und die auch über keine besondere berufliche Qualifikation verfügen, besteht ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, da es ihnen bei einer Rückkehr nicht möglich ist, das zum Leben Notwendige an Nahrungsmitteln zu sichern (im Anschluss an OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.05.2008 - 6 A 10749/07 -, OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.12.2008 - 2 LB 23/08 - und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.05.2009 - A 11 S 610/08 -).

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 06.05.2008 - 6 A 10749/07 -), des OVG Schleswig-Holstein (Urteil vom 10.12.2008 - 2 LB 23/08 - zit. nach juris) und des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 14.05.2009 - A 11 S 610/08 - zit. nach juris), dass zurückkehrende afghanische Staatsangehörige, die bei einer Rückkehr nach Afghanistan auf keinerlei Rückhalt in familiären Strukturen zurückgreifen können und die über keine besondere berufliche Qualifikation verfügen, das zum Leben Notwendige an Nahrungsmitteln nicht aus eigener Kraft sichern können und ihnen deshalb Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zuzubilligen ist (a.A. z.B. Sächsisches OVG, Urteil vom 23.08.2006 - A 1 B 58/06 - AuAS 2007, 5 und Hessischer VGH, Urteil vom 07.02.2008 - 8 UE 1913/06.A - zit. nach juris.).

  • VG Osnabrück, 16.06.2009 - 5 A 48/09  

    Zur Sicherheits- und Versorgungslage in der afghanischen Provinz Herat

    Soweit das OVG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 6. Mai 2008 (6 A 10749/07.OVG -, AuAS 2008, 188), gegen das das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 16. Juni 2009 (10 B 51/08 -, juris) mittlerweile die Revision wegen Abweichung von seiner Rechtsprechung in der Sache zugelassen hat, sowie im Anschluss hieran der VGH Baden-Württemberg in seinen Urteilen vom 14. Mai 2009 (A 11 S 610/08 -, juris) und vom 9. Juni 2009 (A 11 S 611/08 -, juris) oder etwa das VG Oldenburg (vgl. Urteil vom 17. Oktober 2008 - 7 A 1934/08 -, juris) festgestellt haben, dass für die Personengruppe der beruflich nicht besonders qualifizierten aber arbeitsfähigen, jungen, alleinstehenden, männlichen, afghanischen Staatsangehörigen, die in Kabul ohne Rückhalt und Unterstützung durch Familie oder Bekannte sind und dort weder über Grundbesitz noch über nennenswerte Ersparnisse verfügen, aufgrund der derzeit katastrophalen Versorgungslage bei einer Abschiebung nach Kabul eine extreme Gefahrensituation im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG besteht, folgt hieraus für das vorliegende Verfahren keine andere Einschätzung (zur Zuerkennung individuellen Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG für einen mit dem Kläger nicht vergleichbaren alleinstehenden männlichen Afghanen der Volksgruppe der Hazara, der bis zu seiner Einreise in Deutschland im Iran aufgewachsen ist und bei Rückkehr auf keine familiären Strukturen zurückgreifen könnte: OVG Schlesw.-Holst., Urteil vom 10. Dezember 2008 - 2 LB 23/08 -, juris; zur Zuerkennung individuellen Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG für einen mit dem Kläger nicht vergleichbaren alleinstehenden männlichen Afghanen, der Analphabet und ohne Schul- oder Berufsausbildung sowie ohne besondere Sprachkenntnisse ist: VG Dresden, Urteil vom 12. Mai 2009 - A 7 K 30087/07 -).
  • OLG Karlsruhe, 02.12.2010 - 2 UF 172/10  

    Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Bestellung eines Rechtsanwalts als

    Denn das Verwaltungsgericht entscheidet über den Antrag auf Prozesskostenhilfe nach Prüfung der Erfolgsaussichten, für die gerade auch Kindeswohlbelange von hervorgehobener Bedeutung sind (vgl. etwa OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.12.2008 - 2 LB 23/08 -, zitiert nach juris, Rn. 35, wonach unter anderem die Minderjährigkeit besondere Gefahren für Rückkehrer begründet).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2012 - 8 A 11050/10  

    Anforderungen an das Bestehen einer extremen existentiellen Gefahr für junge

    Die Ansicht, dass für junge, männliche afghanische Staatsangehörige, die beruflich nicht besonders qualifiziert sind und nicht auf den Rückhalt von Familie oder Bekannten zurückgreifen können, in Kabul keine extreme Gefahrensituation besteht, wird von der überwiegenden Zahl der Obergerichte geteilt (vgl. VGH BW, Urteil vom 06. März 2012 - A 11 S 610/08 - BayVGH, Urteil vom 03. Februar 2011 - 13a B 10.30394 -, juris Rn. 37; OVG NW, Urteil vom 19. Juni 2008 - 20 A 4676/06.A -, juris Rn. 68 und Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 20 A 964/10.A -, juris Rn. 7; OVG SH, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 2 LB 23/08 -, juris Rn. 34; a.A. wohl: HessVGH, Urteil vom 25.08.2011 - 8 A 1659/10.A -, Juris Rn. 93 ).
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