Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1993 - 2 L 124/93   

Nur intern

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 6 A 757/92
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1993 - 2 L 124/93

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 459



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Wird zitiert von ... (3)  

  • VG Gießen, 05.09.2008 - 8 L 2123/08  

    Aufnahme eines Tagesordnungspunktes bei Ratsausschusssitzung

    Der Vorsitzende eines Ausschusses - hier des Sozialausschusses - hat, auch wenn insoweit kein korrespondierendes subjektiv-öffentliches Recht des einzelnen Mitglieds besteht, über einen Tagesordnungspunkt nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. VG Gießen, B. v. 28.03.2000 - 8 G 833/00 -, HSGZ 2000, 473, 474; Schmidt/Kneip, HGO, Komm., 1995, § 58 Rdnr. 14, S. 179), und er darf einen Antrag nicht willkürlich übergehen (vgl. OVG Schleswig, U. v. 16.11.1993 - 2 L 124/93 -, NVwZ-RR 1994, 459, 460).
  • VG Gießen, 28.03.2000 - 8 G 833/00  

    Tagesordnung des Kreisausschusses; zum Initiativrecht des Landrats

    Denn der Vorsitzende des Kreisausschusses hat - auch wenn insoweit kein korrespondierendes subjektiv - öffentliches Recht des einzelnen Mitgliedes besteht - über einen Tagesordnungsantrag nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. Schmidt/Kneip, HGO 1995, Rdnr. 14 zu § 58, S. 179), und er darf einen Antrag nicht willkürlich übergehen (vgl. OVG Schleswig, NVwZ-RR 1994, 459, 460 r. Sp.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2007 - 2 MB 14/07  
    Dort wird unter Bezugnahme auf ein Senatsurteil vom 16.11.1993 (- 2 L 124/93 in NVwZ-RR 1994, 459) lediglich klargestellt, dass Mitwirkungsrechte im Sinne gerichtlich durchsetzbarer Gestaltungsmöglichkeiten generell nur dann bestehen können, wenn zuvor das Quorum erreicht worden war.
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