Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1992 - 4 L 73/92 |
Volltextveröffentlichungen
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Rechtswidrige Androhung der Ersatzvornahme gegenüber Sequester
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 12 A 49/91
- OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1992 - 4 L 73/92
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1993, 2004
- ZIP 1993, 283
- NVwZ 1993, 1009 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9)
- OVG Schleswig-Holstein, 26.04.1994 - 4 L 24/93 Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer durch Vollziehung erledigten, nicht unanfechtbar gewordenen Grundverfügung und/oder Zwangsmittelandrohung findet im Verfahren wegen der Kostenanforderung statt; die Überprüfung in einem gesonderten (Fortsetzungsfeststellungs-)Verfahren ist überflüssig und deshalb unzulässig (Änderung der Rspr. im Urt. v. 20.10.92 - 4 L 73/92 -).
Für diese Begründung des Rechtsschutzinteresses beruft sich das Verwaltungsgericht zwar zu Recht auf das Urteil des Senats vom 20. Oktober 1992 (4 L 73/92), der Senat gibt die in diesem Urteil vertretene Auffassung jedoch auf.
Durch den dennoch ergangenen Widerspruchsbescheid war die Klägerin nur deshalb beschwert, da durch ihn der Eindruck erweckt worden war, die Verfügung sei bestandskräftig geworden (vgl. dazu Urteile des Senats vom 22.09.1992 - 4 L 67/92 - und vom 20.10.1992 - 4 L 73/92 - jeweils unter Bezugnahme auf das Urteil des BVerwG vom 20.01.1989 - 8 C 30/87 - BVerwGE 81, 226, 228).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1996 - 10 A 3363/92
BauO NW (1984) § 58 Abs. 1 S. 2; KostO NW § 11 Abs. 2 Nr. 7; VwGO § 113 …
Die Beschwer, deren Wegfall den Verwaltungsakt erledigt, ist aber nicht ausschließlich auf den Regelungsgehalt der Ordnungsverfügung zu beziehen (…so aber: Gerhardt, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, § 113 RdNr. 82; OVG Schleswig, Urteil vom 20.10.1992 - 4 L 73/92 - NJW 1993, 2004 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 15.11.1990, NVwZ 1991, 570; jener Entscheidung lag aber ein Sachverhalt zugrunde, der keinen Anlaß bot, zur Möglichkeit einer fortdauernden Beschwer jenseits des erledigten Regelungsgehalts Stellung zu nehmen).Sie hat sich mit dem Abbruch des Gebäudes insoweit nicht erledigt (vgl. OVG NW, Beschluß vom 2.12.1986- 20 B 360/86 -;VGH Mannheim, Beschluß vom 26.3.1984 - 14 S 2640/83 - NVwZ 1985, 202, 205; VGH Mannheim Urteil vom 20.1.1989 - 5 S 3157/88 - NVwZ-RR 1989, 515; a. A.: OVG Schleswig, Urteil vom 20.10.1992 - 4 L 73/92 -NJW 1993, 2004; soweit der 7. und der 11. Senat des OVG NW, Beschluß vom 20.9.1993 - 7 A 2127/93 - OVG NW, Urteil vom 23.5.1995 - 11 A 1004/93 - anderer Ansicht waren, halten sie hieran nicht fest).
- OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2006 - 4 LB 23/04
Schiffshavarie, Abwracken, Ölbeseitigung, Kostentragung, Androhung, …
Von Bedeutung ist die Beantwortung dieser Frage nur im Hinblick auf die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ordnungsverfügung, d.h. ob nach Durchführung (hier) der Ersatzvornahme noch die Anfechtungsklage gegen die Ordnungsverfügung zulässig ist oder ob die Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO die richtige Klageart ist (siehe hierzu OVG Koblenz, Urt. v. 20.11.1996, a.a.O. u. Urt. d. Senats v. 20.10.1992 - 4 L 73/92 -, NJW 1992, 2004).Angemerkt sei jedoch, dass der Senat auch an der Entscheidung vom 20.10.1992 (a.a.O.) nicht mehr festhält.
- OVG Sachsen, 16.08.1994 - 1 S 173/94
Altlasten im Konkurs
Das OVG Schleswig (Urt. v. 20.10.1992, NJW 1993, 2004 mit zustimmender Anmerkung von Pape, EWiR 1993, 167) meint, schon die Androhung der Ersatzvornahme sei rechtswidrig. - OVG Schleswig-Holstein, 25.04.1994 - 4 L 30/92 Beseitigungsverfügungen - wie hier die Verfügung des Beklagten vom 20. Dezember 1988 - erledigen sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats, wenn sie im Wege der Ersatzvornahme vollzogen werden und eine Rückgängigmachung der Vollziehung - wie im vorliegenden Fall - bei objektiver Betrachtung nicht sinnvoll ist (vgl. Urteile des Senats vom 22.09.1992 - 4 L 67/92 - und vom 20.10.1992 - 4 L 73/92 -).
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.08.1994 - 1 S 173/94
Verwaltungsvollstreckung - Gesamtvollstreckung; Konkurs; Bevorrechtigte …
Das OVG Schleswig (Urt. v. 20.10.1992, NJW 1993, 2004 mit zustimmender Anmerkung von Pape, EWiR 1993, 167) meint, schon die Androhung der Ersatzvornahme sei rechtswidrig. - VG Gelsenkirchen, 10.05.1996 - 5 K 606/94 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VG Osnabrück, 27.06.2003 - 2 A 117/02
Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchauflage (Erledigung); Fahrtenbuchauflage …
Denn allein der Umstand, dass ein - in der Sache erledigter - Verwaltungsakt weiterhin Grundlage für eine künftige Kostenerhebung nach Maßgabe des einschlägigen Verwaltungskostenrechts bleibt, stellt keine vom Regelungsgehalt des Verwaltungsakts erfasste Rechtswirkung, sondern eine bloße (fortwirkende) Tatbestandswirkung dar; wollte man dies anders sehen, würde dies zu dem - widersinnigen - Ergebnis führen, dass sich derartige (belastende) Verwaltungsakte praktisch nie erledigen könnten, weil es sich insoweit fast ausnahmslos um kostenpflichtige Amtshandlungen handelt (vgl. Nds. OVG, B. v. 21.03.1996 - 7 O 321/96 - OVG Schleswig, U. v. 20.10.1992 - 4 L 73/92 -, NJW 1993, 2004; VGH Mannheim, U. v. 07.12.1993 - 10 S 1700/92 -, Natur und Recht 1994, 445, jeweils m. w. Nachw., auch zur abweichenden Auffassung). - OVG Schleswig-Holstein, 02.06.1994 - 4 L 69/93 Die gegenläufige, zuletzt in einem Urteil vom 20. Oktober 1992 (4 L 73/92) vertretene Auffassung hat der erkennende Senat inzwischen aufgegeben (vgl. Beschluß vom 26.04.1994 - 4 L 24/93 -).
Sie betreiben juristische Internetseiten?