Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 11/99 |
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 12.10.1998 - 1 A 20/96
- OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 11/99
- BVerwG, 11.01.2001 - 11 B 64.00
- BVerfG, 19.08.2002 - 2 BvR 443/01
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 19.08.2002 - 2 BvR 443/01
Grundrechtsbindung der Kirchen bei der Erhebung von Kirchensteuer
b) das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2000 - 2 L 11/99 (1 A 20/96) -. - BVerwG, 11.01.2001 - 11 B 64.00
Abgabenrecht, Kirchensteuerrecht
BVerwG 11 B 64.00 OVG 2 L 11/99. - OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2003 - 2 LA 44/03 Damit wird gewährleistet, dass alle Mitglieder der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche nach einheitlichen Grundsätzen zur Kirchensteuer herangezogen werden (vgl. zu diesem Erfordernis Urt. d. Senats v. 21.06.2000 - 2 L 11/99 -, NordÖR 2000, 358, 359 sowie BVerfG, Beschl. v. 19.08.2002 - 2 BvR 443/01 -, NVwZ 2002, 1496, 1498).
Soweit der Kläger seine Auffassung aus einem Widerspruch des Steuersystems zu anderen innerkirchlichen Normen herleiten möchte, ist darauf zu verweisen, dass nach der Rechtsprechung des Senats nur zu überprüfen ist, ob die Erhebung der Kirchensteuer im Einklang mit staatlichem Recht steht (Urt. v. 21.06.2000, a.a.O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2001 - 2 O 89/01
Kirchensteuer, faktische Aussetzung des Verfahrens, Beschwerdefähigkeit
Das Verwaltungsgericht hat zunächst die Rechtskraft des Urteils des Senats vom 21. Juni 2000 - 2 L 11/99 -, NordÖR 2000, 358, dass die Verfassungswidrigkeit des Kirchensteuerbeschlusses festgestellt hat, auf dem die hier streitgegenständliche Festsetzung der Kirchensteuer beruht, abgewartet.Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang vorträgt , er sei seit 1996 mit einer Kirchensteuer in Höhe von insgesamt rund 18.000,-- DM belastet worden, sei darauf hingewiesen, dass der Kläger vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch nehmen kann, der ihm in Anbetracht der Entscheidung des Senats vom 21. Juni 2000 (a.a.O.) auch wohl zu gewähren wäre und im Übrigen der Anteil an der Kirchensteuer, der nach der Entscheidung des Senats dem Kläger letztendlich aus Gleichheitsgründen zu Unrecht abverlangt wird, geringfügig ist.
- FG Köln, 09.07.2008 - 11 K 3041/07
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vornahme eines Teilerlasses der …
Die Erhebung von Kirchensteuern - insbesondere wenn Sie unter Zuhilfenahme der staatlichen Finanzverwaltung erfolgt - ist Ausübung von Hoheitsgewalt, in deren Rahmen die dazu nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 6 WRV ermächtigten Religionsgemeinschaften an die verfassungsmäßige Ordnung, insbesondere nach Art. 1 Abs. 3 GG an die Grundrechte, gebunden sind (BVerwG-Urteil vom 21.5.2003 9 C 12/02, BVerwGE 118, 201; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.06.2000 2 L 11/99, KirchE 38 (2000), 314;… Hofmann in Schmidt-Bleibtreu/Klein, GG, 11. Aufl., 2008, Art. 140 Rz. 31;… Ehlers in Sachs, GG, 4. Aufl., 2007, Art. 140 GG Art. 137 WRV Rz. 29). - OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2003 - 2 LA 41/03 Damit wird gewährleistet, dass alle Mitglieder der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche nach einheitlichen Grundsätzen zur Kirchensteuer herangezogen werden (vgl. zu diesem Erfordernis Urt. d. Senats v. 21.06.2000 - 2 L 11/99 -, NordÖR 2000, 358, 359 sowie BVerfG, Beschl. v. 19.08.2002 - 2 BvR 443/01 -, NVwZ 2002, 1496, 1498).
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