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   OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2008 - 2 LB 46/07   

Volltextveröffentlichungen (2)

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    Darlehen; Einkommen; Leistungen Dritter; Unterhaltsleistung; Wohngeld

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Darlehen; Einkommen; Leistungen Dritter; Unterhaltsleistung; Wohngeld

Verfahrensgang

  • VG Schleswig, 16.05.2007 - 15 A 41/07
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2008 - 2 LB 46/07

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 119



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Wird zitiert von ... (12)  

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2011 - 12 A 2440/09  

    Anspruch auf Gewährung von Wohngeld ohne Vorlage von Nachweisen bei höherer Miete

    14; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. April 2008 - 2 LB 46/07 -, NVwZ-RR 2009, 119; BayVGH, Urteil vom 23. November 2004 - 9 B 03.1001 - a.a.O.

    So apodiktisch: OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. April 2008 - 2 LB 46/07 -, NVwZ-RR 2009, 119.

    So auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. April 2008 - 2 LB 46/07 -, a.a.O.; missverständlich: Stadler/Gutekunst/Forster/Wolff/Rahm/.

  • VG Augsburg, 19.04.2011 - Au 6 K 11.116  

    Wohngeld; Berücksichtigung eines Privatdarlehens

    Es ist eine Gesamtwürdigung der Zuwendung und der Umstände vorzunehmen (vgl. nur OVG Schleswig vom 23.4.2008, Az. 2 LB 46/07, NVwZ-RR 2009, S. 119/120; OVG Münster vom 26.1.2011, Az. 14 A 425/10, juris, RdNr. 3 a.E.).

    Soweit im Bürgerlichen Recht keine Schriftform erforderlich ist (darauf weist OVG Schleswig vom 23.4.2008, Az. 2 LB 46/07, NVwZ-RR 2009, S. 119/120 hin), ändert dies nichts an der Darlegungslast des Begünstigten für den Ausnahmefall eines Darlehens statt einer Schenkung oder dgl.

    Dabei sind neben den Vertragsvereinbarungen auch die Höhe des Darlehens, das Bestehen einer Unterhaltspflicht und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der beteiligten Personen für die erforderliche Prognose in den Blick zu nehmen (vgl. OVG Schleswig vom 23.4.2008, Az. 2 LB 46/07, NVwZ-RR 2009, S. 119/120; OVG Münster vom 26.1.2011, Az. 14 A 425/10, juris, RdNrn. 5, 15).

  • VG Münster, 09.09.2009 - 5 K 1779/08  
    Insoweit verweise er auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 23. April 2008 (2 LB 46/07).

    Dem hat sich das Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein in der vom Kläger zitierten Entscheidung, Urteil vom 23. April 2008 - 2 LB 46/07 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 2009, 119, unter Abkehr von der Auffassung, dass ein solcher Darlehensvertrag immer schriftlich geschlossen werden müsse, angeschlossen und als Kriterien für die wirtschaftliche Betrachtungsweise Gesichtspunkte wie die Dauer einer darlehensweisen Finanzierung eines Teils des Lebensunterhalts, die Höhe des entstehenden Gesamtdarlehns, das Bestehen einer Unterhaltspflicht, die absehbare Zeit zurückzuzahlen oder die sichere Erwartung, in nächster Zukunft zu Geld zu kommen, angeführt.

mehr
  • VG Bremen, 19.08.2010 - 2 K 981/08  

    Darlehen der Eltern

    Das OVG Schleswig hat in einem vergleichbaren Fall (Urteil vom 23.04.2008 - 2 LB 46/07 in NVwZ-RR 2009, 119) ausgeführt:.

    Liegt keine endgültige Entlastung des Mieters von entsprechenden eigenen Aufwendungen zur Begleichung von Mietforderungen vor, was bei einer Darlehensgewährung im Hinblick auf Mietzahlungen nicht der Fall ist, ist § 7 Abs. 2 Nr. 3 WoGG a. F. nicht anwendbar (OVG Schleswig, Urteil vom 23.04.2008 - 2 LB 46/07, a. a. O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2008 - 2 LB 43/07  
    Für die Beantwortung der Frage, ob bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit einer Rückzahlung des Darlehens gerechnet werden kann, sind u.a. Gesichtspunkte wie die Dauer einer darlehensweisen Finanzierung eines Teils des Lebensunterhalts, die Höhe des entstehenden Gesamtdarlehens, das Bestehen einer Unterhaltspflicht, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Darlehensgebers, die Prognose, das Darlehen in absehbarer Zeit zurückzuzahlen oder die sichere Erwartung, in nächster Zukunft zu Geld zu kommen, zu berücksichtigen (vgl. Urt. d. Senats v. 23.04.2008 - 2 LB 46/07 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2011 - 14 A 425/10  

    Bewertung der Leistung der Eltern i.H.v. 300 Euro monatlich als Unterhalt und

    Ob bei der anzustellenden Gesamtwürdigung ausnahmsweise eine hinreichend gesicherte Rückführung der geleisteten Zahlungen angenommen werden kann, wenn die den Zuschuss gewährenden Eltern selbst in finanziell engsten Verhältnissen leben, vgl. den Sachverhalt, der dem Urteil des OVG Schleswig-Holstein vom 23. April 2008 - 2 LB 46/07 , NVwZ-RR 2009, 119, zugrunde gelegen hat, wo ein getrennt lebender Elternteil seinen eigenen Lebensunterhalt aus offenbar nicht allzu hohen Ersparnissen bestreiten musste, kann dahinstehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2009 - 12 E 276/09  
    vgl. VG München, Urteil vom 26. April 2007 - M 22 K 06.98 -, Juris; ähnlich: Schl.-H. OVG, Urteil vom 23. April 2008 - 2 LB 46/07 -, NVwZ-RR 2009, 119 ff.; VG Münster, Urteil vom 9. September 2009 - 5 K 1779/08 -, Juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2011 - 12 A 2248/10  

    Einordnung von Darlehen und Zinsen samt Tilgung als Belastungen oder Fremdmittel

    vgl. OVG Schl.-Holstein, Urteil vom 23. April 2008 - 2 LB 46/07 -, NVwZ-RR 2009, 119, juris; Bay. VGH, Urteil vom 23. November 2004 - 9 B 03.1001 -, juris; Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, Wohngeldgesetz, zum WoGG a.F. Stand: April 2008, § 7 Rn. 13.
  • VG Berlin, 21.06.2010 - 21 K 186.10  

    Wohngeld; Einkommen; Berechnung; Werbungskosten; Darlehen; Rückzahlung; ungewiss;

    Denn ausgehend von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise kann ein Mieter, der einen aufwändigen Haushalt führt, der seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht entspricht, nicht verlangen, im Rahmen des Wohngeldrechts so behandelt zu werden, als stände ihm - ohne Berücksichtigung der Leistungen Dritter - nur das nachweisbare Einkommen zur Verfügung (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 30. November 1972 - 8 C 81.71 - Juris Rdnr. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 27. April 2010 - 6 M 15.10 -, vom 14. Oktober 2009 - 9 M 9.09 - und vom 2. Juli 2008 - 5 M 61.07 - OVG Schleswig, Urteile vom 19. Juni 2008 - 2 LB 43/07 - Juris Rdnr. 48 und vom 23. April 2008 - 2 LB 46/07 - Juris Rdnr. 27; VGH München, Beschluss vom 23. Dezember 2004 - 9 C 04.2900 - Juris Rdnr. 18).
  • VG Hamburg, 14.07.2011 - 4 K 1941/10  

    § 15 WoGG, § 14 Abs 2 Nr 19 WoGG

    Denn ausgehend von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise kann ein Mieter, der einen aufwändigen Haushalt führt, der seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht entspricht, nicht verlangen, im Rahmen des Wohngeldrechts so behandelt zu werden, als stände ihm - ohne Berücksichtigung der Leistungen Dritter - nur das nachweisbare Einkommen zur Verfügung (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.11.1972, BVerwGE 41, 220; OVG Schleswig, Urt. v. 23.4.2008, NVwZ-RR 2009, 119).
  • VG Berlin, 13.12.2011 - 21 K 137.10  

    § 14 Abs 2 Nr 19 WoGG 2009, § 14 Abs 2 Nr 15 WoGG 2009, § 22 Nr 1 S 2 EStG

  • VG Ansbach, 15.01.2009 - AN 14 K 08.00978  

    Rücknahme eines Wohngeldbewilligungsbescheides wegen vorsätzlich unrichtiger

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