Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 26.07.2007 - 1 MB 15/07 |
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 2 B 55/06
- OVG Schleswig-Holstein, 26.07.2007 - 1 MB 15/07
Wird zitiert von ...
- OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2008 - 1 MB 11/08 Der Beschwerdeentscheidung des Senats kann nur die geltende planungsrechtliche Lage zugrunde gelegt werden, wie sie bereits im Senatsbeschluss vom 26. Juli 2007 1 MB 15/07 berücksichtigt wurde.
Die faktischen Verhältnisse im Plangebiet begründen keine Abweichung von der planungsrechtlichen Vorgabe; der Senat hat dazu in seinem Beschluss vom 26. Juli 2007 (a.a.O.) ausgeführt:.
Die räumlich nahe Lage der beiden Gebäude zueinander, die Eigentumsverhältnisse, die aus den bisherigen Verfahren (VG 2 B 99/05, 2 B 55/06, 2 B 44/07 und 2 B 45/07 sowie OVG 1 MB 15/07, 1 MB 34/07 und 1 MB 35/07) hervorgegangenen Erkenntnisse und die Feststellungen zur Betriebsführung, gemeinsamen Telefon- und Fax-Erreichbarkeit, Internet-Vermarktung und zur Buchungsplattform für Appartementhaus und Hotel schließen eine einheitliche bodenrechtlich relevante Wirkung des Vorhabens der Beigeladenen und des von ihrem Bruder betriebenen Hotels ... nicht nur nicht aus, sondern lassen diese als ausgesprochen naheliegend erscheinen.
