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   OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1997 - 2 L 196/95   

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Wird zitiert von ... (4)  

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2011 - 9 LB 168/09  

    Erhebung einer einheitlichen Grundgebühr im Rahmen der Abfallbeseitigung

    Danach ist die Grundgebühr nach einem Maßstab zu bemessen, der im Wesentlichen an der Vorhalteleistung und an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung ausgerichtet sein muss (vgl. Beschluss des Senats vom 24.6.1998 - 9 L 2722/96 -, KStZ 1999, 172 und Urteil vom 20.1.2000 - 9 L 2396/99 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1.2.2011 - 2 S 550/09 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.5.1997 - 2 L 196/95 -, NordÖR 1998, 43).

    Stattdessen geht der erkennende Senat insbesondere mit Blick auf die Regelung in § 3 AES 2007 zum Umfang der Abfallentsorgung im Gebiet des Beklagten davon aus, dass die einzelnen Benutzer in deutlich unterschiedlichem Maße, vor allem die unter Ziffern 2 bis 6 genannten Benutzer in deutlich höherem Maße im Vergleich zu den in Nr. 1 genannten Benutzern, von den Vorhalte- und Bereitstellungsleistungen profitieren (ähnlich: OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.5.1997 - 2 L 196/95 -, NordÖR 1998, 43; auch Thür. OVG, Urteil vom 16.2.2011 - 1 KO 1367/04 -, a.a.O., wonach bei nicht zu Wohnzwecken dienenden Grundstücken gewöhnlich mehr Abfall anfalle, was zu einem höheren Umfang der für diese Grundstücke vorzuhaltenden Höchstlastkapazität führe).

  • OVG Niedersachsen, 12.10.2012 - 9 KN 47/10  

    Wirksamkeit des Grundgebührensatzes in einer Abfallgebührensatzung;

    Danach ist die Grundgebühr nach einem Maßstab zu bemessen, der im Wesentlichen an der Vorhalteleistung und an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung ausgerichtet sein muss (vgl. Senatsurteil vom 27.06.2011 a. a. O. mit Verweis auf den Beschluss des Senats vom 24.06.1998 - 9 L 2722/96 - KStZ 1999, 172 und Urteil vom 20.01.2000 - 9 L 2396/99 -, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.02.2011 - 2 S 550/09 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.05.1997 - 2 L 196/95 - NordÖR 1998, 43): Hierzu darf die Grundgebühr - bei Beachtung der Verwaltungspraktikabilität und der besonderen örtlichen Verhältnisse - nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis stehen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - 2 LB 9/05  

    Erhebung der Benutzungsgebühren durch Privaten

    Bedenken gegen die Erhebung einer einheitlichen Grundgebühr bestehen aber deswegen, weil die Verhältnisse im Gebiet der Beklagten hinsichtlich der Abwasserbeseitigung große Unterschiede aufweisen und die Gleichbehandlung einer Wohnung mit einem großen Gewerbebetrieb mit hohem Wasserverbrauch, der als eine Abrechnungseinheit behandelt wird, gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (vgl. Senatsurt. v. 22.01.2003 - 2 K 1/01 -, Die Gemeinde 2005, 46 = NordÖR 2003, 424 = SchlHA 2003, 255 = ZKF 2003, 154; Urt. v. 27.05.1997 - 2 L 196/95 -, NordÖR 1998, 43).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2003 - 4 K 7/01  

    Grundgebühr, Benutzungseinheit, Haushaltsmaßstab, Biotonne, Personalkosten,

    Demgemäß vermag der Senat die von der Antragstellerin zitierte Rechtsauffassung des OVG Schleswig in der Entscheidung vom 27. Mai 1997 nicht zu teilen (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 27.05.1997 - 2 L 196/95 -, NordÖR 1998, 43).
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