Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 01.07.2010 - 3 EO 876/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
VwGO § 80 Abs 5; GewO § 50 Abs 1; GewO § 56 Abs 1 Nr 2 lit a; GewO § 60d Abs 1
Gewerbeordnung; Gewerbeordnung; Reisegewerbe; Edelmetallankauf; Goldankauf; Untersagung; Verbot; vorhergehende Bestellung; Überrumpelung; Überrumpelungsgefahr; sofortige Vollziehung; Sofortvollzug; aufschiebende Wirkung - kohlhammer.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ankauf von Edelmetall außerhalb der gewerblichen Niederlassung des Ankäufers ohne vorhergehende Bestellung i.S.d. § 55 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) im Rahmen sog. Aktionstage in kleineren Ladengeschäften
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Edelmetallankauf in Ladengeschäften während einer mehrtägigen Aktion kann Tätigkeit im Reisegewerbe darstellen
Verfahrensgang
- VG Weimar, 19.04.2010 - 5 E 310/10
- OVG Thüringen, 01.07.2010 - 3 EO 876/10
Zeitschriftenfundstellen
- DÖV 2011, 452
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - 1 M 15/11
Gewerberechtliche Abgrenzung von Reisegewerbe und stehendem Gewerbe bei Ankauf …
Soweit es nicht ausdrücklich auf die von der Antragstellerin vorgelegten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 11. Juni 2010 (- 4 B 385/10 -) und 17. Mai 2010 (- 4 B 1693/09 -), des Thüringischen Oberverwaltungsgerichtes vom 7. Juli 2010 (- 3 EO 775/09 -) und 1. Juli 2010 (- 3 EO 876/10 -) sowie des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 29.November 2010 (- 3 L 1722/10 -) eingegangen ist, widerlegt dies noch nicht die grundsätzlich gerechtfertigte Vermutung, dass das Verwaltungsgericht das Beteiligtenvorbringen insoweit zur Kenntnis genommen und erwogen hat. - VG München, 14.03.2011 - M 16 K 11.875
Untersagung des An- und Verkaufs von Edelmetall von einer nur zeitweise …
Im Vergleich zu anderen Händlern mit einer temporären An- und Verkaufsstelle außerhalb ihrer gewerblichen Niederlassung dürfte es im Falle des Gold verkaufs durch den Kunden höchst selten vorkommen, dass dieser plötzlich und unvorbereitet mit der Verkaufssituation konfrontiert werde (OVG Thüringen v. 1.7.2010, Az. 3 EO 876/10 juris) .
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