Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 01.11.2006 - 2 EO 714/06 |
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Arbeitsgerichtspräsident muss nicht unbedingt arbeitsrechtliche Rechtsprechungserfahrung haben
Verfahrensgang
- VG Weimar, 17.07.2006 - 4 E 390/06
- OVG Thüringen, 01.11.2006 - 2 EO 714/06
- BVerfG, 07.02.2007 - 2 BvQ 62/06
- BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06
- VerfGH Thüringen, 26.03.2007 - VerfGH 49/06
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des …
gegen a) den Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 1. November 2006 - 2 EO 714/06 -,.Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 17. Juli 2006 - 4 E 390/06 We - und der Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 1. November 2006 - 2 EO 714/06 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Der Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 1. November 2006 - 2 EO 714/06 - verletzt den Beschwerdeführer zudem in seinem Recht aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.
Der Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 1. November 2006 - 2 EO 714/06 - wird aufgehoben, und die Sache wird an das Thüringer Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
- VerfGH Thüringen, 26.03.2007 - VerfGH 49/06
Staats- und Verfassungsrecht; einstweilige Anordnung und Verfassungsbeschwerde; …
gegen den Besetzungsbericht des Thüringer Justizministers vom 2. Februar 2006, dessen Mitteilung vom 2. März 2006, die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Weimar vom 17. Juli 2006 - 4 E 390/06 - und des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 1. November 2006 - 2 EO 714/06 -.Der Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 1. November 2006 - 2 EO 714/06 - verletzt ihn in seinen Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 i.V.m. Art. 42 Abs. 5 Satz 1 und Art. 3 Abs. 2 i.V.m. Art. 42 Abs. 1, Art. 44 Abs. 1 Satz 2, Art. 87 Abs. 3 Thür- Verf und wird aufgehoben.
- BVerfG, 07.02.2007 - 2 BvQ 62/06
Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Freihaltung einer …
im Wege der einstweiligen Anordnung die Wirkung der Beschlüsse des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 1. November 2006 - 2 EO 714/06 - und des Verwaltungsgerichts Weimar vom 17. Juli 2006 - 4 E 390/06 We - bis zu einer Entscheidung über eine noch einzulegende Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, auszusetzen,.Die Wirkung des Beschlusses des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 1. November 2006 - 2 EO 714/06 - wird bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Antragstellers, längstens für die Dauer von sechs Monaten, ausgesetzt.
- VG Weimar, 11.06.2007 - 4 E 226/07
Recht der Landesbeamten; Anordnungsgrund bei Konkurrenten mit verschiedenen …
Dieser ist regelmäßig bereits dann zu bejahen, wenn nach dem im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung erkennbaren Sach- und Streitstand nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die vom Dienstherrn getroffene Auswahlentscheidung zu Lasten des Antragstellers rechtsfehlerhaft ist, weil dessen Bewerbungsverfahrensanspruch - namentlich nach den Vorgaben des in Art. 33 Abs. 2 GG geregelten Prinzips der Bestenauslese - keine hinreichende Beachtung gefunden hat (…OVG Weimar, Beschl. v. 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 - zitiert nach juris, dort Rdnr. 34; OVG Weimar, Beschl. v. 01.11.2006 - 2 EO 714/06 - S. 19 f. des amtlichen Umdrucks, jeweils m.w.N., u.a. auf BVerwG, Beschl. v. 20.01.2004 - 2 VR 3/03 - zitiert nach juris, dort Rdnr. 12).Eine weitere Reduzierung würde dem Charakter des vorliegenden Konkurrenteneilrechtsschutzes nicht gerecht werden (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 - S. 30 des amtlichen Umdrucks und Besch. v. 01.11.2006 - 2 EO 714/06 - S. 37 des amtlichen Umdrucks).
- VerfGH Thüringen, 26.03.2007 - VerfGH 52/06 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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