Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 11.06.2001 - 4 N 47/96   

Volltextveröffentlichungen

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürAbfAG § 4 Abs 4 idFv 1991; ThürKAG § 12 Abs 4; VwGO § 47 Abs 2; GG Art 3 Abs 1; GG Art 28 Abs 2
    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Abfall; Abfallbeseitigung; Abfallgebühr; Abfallvermeidung; Abfallverwertung; Äquivalenzprinzip; Anreizgebot; Antragsbefugnis; Behältervolumenmaßstab; Benutzungsgebühr; Bestimmtheit; degressiv; Differenzierung; Durchschnittswerte; Gebührenmaßstab; Gebührensatzung; Gleichheitsgrundsatz; Inanspruchnahme; leistungsgerecht; Maßstab; Satzung; Satzungsermessen; Selbstverwaltungsgarantie; Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Wirklichkeitsmaßstab

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Eingeschränktes Ermessen bei der Bemessung der Abfallbeseitungssatzung

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 2002, 494 (Ls.)
  • DÖV 2003, 44



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Wird zitiert von ... (11)  

  • OVG Thüringen, 16.02.2011 - 1 KO 1367/04  

    Abfallbeseitigungsrecht; Verhältnis von Grund- und Leistungsgebühr bei

    Schließlich dient die Mindestgebühr dem Zweck, eine illegale Abfallbeseitigung als wirtschaftlich sinnlos erscheinen zu lassen (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 07.06.2004 - 9 KN 502/02 - zit. nach juris; vgl. auch ThürOVG, Urteil vom 11.06.2001 - 4 N 47/96 - zit. nach juris Rdnr. 46, 54).

    Der Beklagte hat sich damit gerade nicht am durchschnittlichen Anfall pro Person und Woche (zur Unzulässigkeit: vgl. ThürOVG, Urteil vom 11.06.2001, a. a. O. Rdnr. 55), sondern an einem deutlich niedrigeren Maß orientiert.

    Die angesetzte Abfallmenge liegt darüber hinaus weit unter der in der Rechtsprechung und Literatur für vertretbar gehaltenen Menge, die bei einer durchschnittlichen Person anfällt (vgl. etwa vgl. ThürOVG, Urteil vom 11.06.2001, a. a. O. Rdnr. 64, OVG Lüneburg, Urteil vom 29.03.1995 - 9 L 4417/94 -: 10 Liter Restabfall pro Person und Woche, OVG Lüneburg, Urteil vom 13.02.1996 - 9 K 1853/94 -).

    Er gilt als anerkannter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, wobei der Beklagte nicht verpflichtet war, einen Wirklichkeitsmaßstab anzuwenden (vgl. ThürOVG, Urteil vom 11.06.2001, a. a. O. Rdnr. 46).

    Das Anreizgebot des § 4 Abs. 4 ThAbfG erfordert mithin zwingend eine Differenzierung der Abfallgebühr, die geeignet ist, das Abfallverhalten der Gebührenschuldner effektiv und vorteilhaft im Sinne der Ziele der Abfallvermeidung und Abfallverwertung zu beeinflussen (vgl. ThürOVG, Urteil vom 11.06.2001, a. a. O. Rdnr. 54 und 57 m. w. N. zum inhaltsgleichen § 4 Abs. 4 ThAbfAG).

  • OVG Thüringen, 12.12.2001 - 4 N 595/94  

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgung; Zweckverband;

    Der Gebührenmaßstab muss zudem unter Beachtung des in § 12 Abs. 4 ThürKAG für das Gebührenrecht konkretisierten Äquivalenzprinzips eine leistungsgerechte Differenzierung der Gebühr festlegen, sofern die Benutzung der öffentlichen Einrichtung unterschiedlich zu bemessende Leistungen gewährt (vgl. Urteil des Senats vom 11.06.2001 - 4 N 47/96).

    Er ist ebensowenig verpflichtet, denjenigen Wahrscheinlichkeitsmaßstab zu wählen, der dem wirklichen Maß der Inanspruchnahme am nächsten kommt (vgl. ebenfalls Urteil des Senats vom 11.06.2001 - 4 N 47/96 - zur Abfallgebührenbemessung).

  • OVG Saarland, 18.05.2011 - 1 A 7/11  

    Abfallgebührenrecht; Zulässigkeit einer Mindestentleerungsgebühr

    Eine unklare und verwirrende Gebührengestaltung sei nicht geeignet, nachhaltige Impulse zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen zu geben.(OVG Thüringen, Urteil vom 11.6.2001 - 4 N 47/96 -, juris) Dies überzeugt und führt jedenfalls im Zusammenwirken mit dem fallbezogen festzustellenden Fehlen von Anreizen gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 SAWG, die so ausgestaltet sind, dass sie hinsichtlich aller typischen Benutzergruppen Wirksamkeit entfalten, zur Nichtigkeit der satzungsmäßigen Gebührenregelung.

    Das Oberverwaltungsgericht Thüringen(OVG Thüringen, Urteil vom 11.6.2001, a.a.O.) hat 2001 eine Gebührensatzung beanstandet, weil ihr Anreizkonzept unzureichend sei.

    Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass ein Durchschnittswert nicht Richtschnur für einen Gebührenanreiz sein kann.(OVG Thüringen, Urteil vom 11.6.2001, a.a.O.) Zudem ist dieser Wert angesichts der heutigen bundesweit festzustellenden Gegebenheiten erschreckend hoch und erscheint jedenfalls für Haushalte mit jeweils eigenem Restmüllgefäß völlig ungewöhnlich.

mehr
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2006 - 4 L 284/05  

    Zur Erhebung von Abfallgebühren und insbesondere der Auslegung des § 6 Abs. 3

    Angesichts des Gesetzeswortlauts, der auf "wirksame und nachhaltige Anreize" abstellt, müssen diese Anreize in spürbaren finanziellen Vorteilen liegen (vgl. zu vergleichbaren Normen im jeweiligen Landesrecht: OVG Sachsen, Urt. v. 4. August 2004 - 5 B 591/03 -, zit. nach JURIS; OVG Thüringen, Urt. v. 11. Juni 2001 - 4 N 47/96 -, LKV 2002, 526, 531 ff.; vgl. auch OVG Niedersachsen, Urt. v. 2. November 2000 - 9 K 2785/98 -, NVwZ-RR 2001, 600 f.).

    Vielmehr ergibt sich der Umfang dieser Vorteile unmittelbar nur durch die Ermittlung der tatsächlichen Gebührenbelastung und des Anteils des vom Betroffenen durch sein Verhalten beeinflussbaren Gebührenbestandteils (vgl. OVG Niedersachsen, Urteile v. 24. Juni 1998 - 9 L 2722/96 -, KStZ 1999, 172, 174 f. und v. 26. November 1997 - 9 L 234/96 -, zit. nach JURIS; OVG Thüringen, Urt. v. 11. Juni 2001 - 4 N 47/96 -, LKV 2002, 526, 532; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29. Oktober 2003 - 2 S 1019/02 -, NVwZ-RR 2004, 286, 290).

    Es kann daher offen bleiben, ob mit der überwiegenden Rechtsprechung nicht auch sonst eine Verpflichtung zur Vornahme einer Degression bei personengebundenen Abfallgebühren angesichts des Gestaltungsspielraums des Satzungsgebers abzulehnen ist (vgl. VGH Bayern, Urt. v. 6. Juni 1984 - 4 B 81 A.2310 -, BayVBl. 1985, 17, 18.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 5. Juli 1982 - 2 A 1440/81 - LS zit. nach JURIS; OVG Thüringen, Urt. v. 11. Juni 2001 - 4 N 47/96 -, LKV 2002, 526 ff.; VGH Sachsen, Urt. v. 4. August 2004 - 5 B 591/03 - zit. nach JURIS).

  • OVG Thüringen, 26.09.2005 - 4 EO 817/03  

    Benutzungsgebührenrecht; Zur Staffelung von Abwassergrundgebühren nach der

    Der Gebührenmaßstab muss zudem unter Beachtung des in § 12 Abs. 4 ThürKAG für das Gebührenrecht konkretisierten Äquivalenzprinzips eine leistungsgerechte Differenzierung der Gebühr festlegen, sofern die Benutzung der öffentlichen Einrichtung unterschiedlich zu bemessende Leistungen gewährt (vgl. Urteil des Senats vom 11.06.2001 - 4 N 47/96).

    Er ist ebensowenig verpflichtet, denjenigen Wahrscheinlichkeitsmaßstab zu wählen, der dem wirklichen Maß der Inanspruchnahme am nächsten kommt (vgl. ebenfalls das Urteil des Senats vom 12.12.2001 - 4 N 595/94 - a. a. O. sowie das Urteil vom 11.06.2001 - 4 N 47/96 - zur Abfallgebührenbemessung).

  • OVG Thüringen, 29.01.2007 - 4 KO 759/05  

    Kommunalaufsichtsrecht; Frischwassermaßstab als geeigneter Maßstab für

    Sie könnte nur dann beanstandet werden, wenn sie auf evident falschen, sachwidrigen Erwägungen beruhen und die Grenze zur Willkür überschreiten würde (vgl. das Senatsurteil vom 11.06.2001 zum Abfallgebührenrecht: - 4 N 47/96 - LKV 2002, S. 526 ff.).
  • OVG Thüringen, 17.12.2002 - 2 KO 701/00  

    Abfallbeseitigungsrecht; Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch einer

    Dem Satzungsgeber kommt insoweit ein weiter Entscheidungsspielraum zu (vgl. ThürOVG, Urteil vom 11. Juni 2000 - 4 N 47/96 -, ThürVBl. 2002, 65).
  • OVG Thüringen, 23.11.2005 - 4 KO 877/01  

    Benutzungsgebührenrecht; Einwohnergleichwert als Maßstab bei der

    Der Senat hat zu der Frage, welches Ermessen einem kommunalen Aufgabenträger bei der Wahl des Gebührenmaßstabs zukommt, im Urteil vom 11.06.2001 grundlegend Stellung genommen (4 N 47/96 - LKV 2002, S. 526 ff.).
  • VG Stuttgart, 29.09.2005 - 12 K 1094/05  

    Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Hausmüll - hier: Nichtigkeit einer

    Das OVG Niedersachsen (Urt. v. 29.3.1995 - 9 L 4417/94 - NVwZ-RR 1996, 289; ebenso OVG Thüringen, Urt. v. 11.6.2001 - 4 N 47.96 - LKV 2002, 526) nimmt an, dass umweltbewußte Bürger heute so leben können, dass weniger als 10 l Restabfall pro Person und Woche anfallen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2006 - 14 A 1219/04  
    Demgegenüber vermag sich der Kläger auch nicht auf Entscheidungen des Thüringischen Oberverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 11. Juni 2001 - 4 N 47/96 -, u. a. in: ThürVBl.
  • VG Schwerin, 11.05.2012 - 4 A 68/09  

    Bemessung von Niederschlagswassergebühren nach versiegelter Fläche;

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