Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 13.05.1997 - 1 EO 609/96   

Volltextveröffentlichungen

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 80 Abs 1; VwGO § 80 Abs 2 Satz 1 Nr 4; VwGO § 80 Abs 5; ThürBO § 77 Abs 1; ThürBO § 3 Abs 1; ThürVwZVG § 46
    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; öffentliches Interesse; privates Interesse; Vollzugsanordnung; Vollzugsinteresse; effektiver Rechtsschutz; Gefahrenabwehr; Bauwerk; Bausubstanz; Substanz; Substanzvernichtung; wirtschaftlicher Wert; Nachahmung; Schwarzbau; Verhältnismäßigkeit; Zerstörung; materielle Illegalität; Wald; Beseitigung; Beseitigungsgebot; Beseitigungsanordnung; Zwangsgeld; Androhung; Miteigentum




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Wird zitiert von ... (9)  

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.12.2007 - 3 M 170/07  

    Beseitigung eines Schwarzbaus trotz teilweisem Substanzverlust bei reizvoller

    Nach der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung wird zwar für den Regelfall wegen der nicht zumutbaren Substanzverletzung ein öffentliches Interesse am Sofortvollzug einer Beseitigungsanordnung im Hinblick auf die überwiegenden Interessen des Betroffenen verneint (vgl. etwa OVG Weimar, B. v. 13.05.1997 - 1 EO 609/96 -, BRS 59 Nr. 211 m.w.N.).
  • VG Meiningen, 05.04.2005 - 2 E 193/05  

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Entziehung; Cannabis; Blutprobe

    Die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren soll effektiven Rechtsschutz für den Bürger gewährleisten und verhindern, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor der Verwaltungsakt gerichtlich auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden konnte (ThürOVG, Beschluss vom 13.05.1997, Az.: 1 EO 609/96).
  • VG Freiburg, 31.07.2002 - 2 K 902/02  

    Sofortige Vollziehbarkeit baurechtlicher Maßnahmen einen Schweinemastbetrieb

    OVG, Beschluss vom 13.05.1997 - 1 EO 609/96 -, BRS 59 Nr. 211; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 29.01.1997 - 8 S 3291/86 -, BRS 47, 484; und vom 13.06.1996 - 5 S 1211/96 -, NVwZ 1997, 601).
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  • VG Meiningen, 15.03.2006 - 2 E 106/06  

    Zu den Voraussetzungen der Wiedererlangung der Fahreignung nach Amphetaminkonsum;

    Die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren soll effektiven Rechtsschutz für den Bürger gewährleisten und verhindern, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor der Verwaltungsakt gerichtlich auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden konnte (ThürOVG, Beschluss vom 13.05.1997, Az.: 1 EO 609/96).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2012 - 2 S 69.11  

    Beseitigungsanordnung; Steganlage; fehlende wasserbehördliche Genehmigung;

    Zwar verneint die Rechtsprechung unter Berücksichtigung des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und wegen der nicht zumutbaren Substanzvernichtung regelmäßig ein öffentliches Interesse am Sofortvollzug bauaufsichtlicher Anordnungen zur Beseitigung von Anlagen (vgl. m.w.N. etwa Thür. OVG, Beschluss vom 13. Mai 1997 - 1 EO 609/96 -, BRS 59 Nr. 211).
  • VG Meiningen, 17.07.2002 - 2 E 341/02  

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; Cannabis; Drogen; Konsum; gelegentlich;

    Die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren soll effektiven Rechtsschutz für den Bürger gewährleisten und verhindern, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor der Verwaltungsakt gerichtlich auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden konnte (ThürOVG, Beschluss vom 13.05.1997, Az.: 1 EO 609/96).
  • VG Meiningen, 06.11.2006 - 8 E 530/06  

    Berufliche Rehabilitierung; Berufliche Rehabilitierung; Rücknahme eines

    Die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren soll effektiven Rechtsschutz für den Bürger gewährleisten und verhindern, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor der Verwaltungsakt gerichtlich auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden konnte (ThürOVG, Beschluss vom 13.5. 1997, Az.: 1 EO 609/96).
  • VG Meiningen, 28.08.2002 - 2 E 525/02  

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren soll effektiven Rechtsschutz für den Bürger gewährleisten und verhindern, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor der Verwaltungsakt gerichtlich auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden konnte (ThürOVG, Beschluss vom 13.05.1997, Az.: 1 EO 609/96).
  • VG Meiningen, 28.10.2002 - 2 E 602/02  

    Jagd-, Forst- und Fischereirecht; Jagdrecht; WaffG § 28, § 29; ThZG §

    Die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren soll effektiven Rechtsschutz für den Bürger gewährleisten und verhindern, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor der Verwaltungsakt gerichtlich auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden konnte (ThürOVG, Beschluss vom 13.05.1997, Az.: 1 EO 609/96).
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