Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 |
Volltextveröffentlichungen
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
ThürGKG § 19 Abs 1 Satz 3; ThürGKG § 19 Abs 1 Satz 4
Beiträge; Beiträge, Beitragsrecht; Zweckverband; Existenz; Gründung; Entstehung; Verbandssatzung; Satzungsmangel; Nichtigkeit; Satzungshoheit; Bekanntmachung; konstitutiv; Heilung; Rechtssicherheit
Verfahrensgang
- VG Meiningen - 8 E 1470/97
- OVG Thüringen, 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98
Wird zitiert von ... (12)
- OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband; …
Hierzu bezieht er sich auf den Vertagungsbeschluss vom 03.02.1999 im Verfahren 4 N 595/94 und die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 - sowie vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 -.Etwaige Rechtsverstöße im Rahmen des vorangegangenen Gründungsvorgangs oder Mängel der Verbandssatzung haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf die rechtliche Existenz des Zweckverbandes (so bereits der Vertagungsbeschluss des Senats vom 03.02.1999 - 4 N 595/94 - und der Beschluss vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 - ThürVGRspr. 1999, 177 = ThürVBl. 1999, 261 = LKV 2000, 75 = DÖV 1999, 1004).
Derartige Rügen könnten von fehlerhaft zu Mitgliedern erklärten Gemeinden nach § 19 Abs. 1 Satz 4 ThürGKG lediglich mit Wirkung für die Zukunft geltend gemacht werden (vgl. auch insoweit den Beschluss des Senats vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 -, a.a.O.).
Nur durch eine derartige Bekanntmachung kann der Rechtsschein begründet werden, an den § 19 Abs. 1 Satz 3 ThürGKG im Interesse der Rechtssicherheit die Existenz eines Zweckverbandes knüpft (vgl. insofern den Beschluss des Senats vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 - a.a.O.).
Sie bewirkt so die Verlässlichkeit im Rechtsverkehr (vgl. den Beschluss des Senats vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 -, a.a.O.).
- OVG Thüringen, 16.11.1999 - 4 EO 919/96
Anschluß- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Eilverfahren; …
Dieser entsteht mit dem Inhalt der bekanntgemachten Verbandssatzung (vgl. den Beschluß des Senats vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 -, ThürVBl. 1999, 261).Nur durch eine derartige Bekanntmachung kann der Rechtsschein begründet werden, an den § 19 Abs. 1 Satz 3 ThürGKG im Interesse der Rechtssicherheit (vgl. insofern den Beschluß des Senats vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 -, a.a.O.) die Existenz eines Zweckverbandes knüpft.
Sie bewirkt so die Verläßlichkeit im Rechtsverkehr (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 -, a.a.O.).
In seinem Beschluß vom 15.07.1999 (4 ZEO 978/98, a.a.O.) hat der Senat ausgeführt, daß § 19 Abs. 1 Satz 4 ThürGKG nicht als Heilungsvorschrift konzipiert ist, durch die eine Geltendmachung an sich beachtlicher Fehler bei der Gründung eines Zweckverbandes eingeschränkt werden soll.
- OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00
Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und …
Sie bringt den Zweckverband ungeachtet etwaiger Fehler im vorangegangenen Gründungsvorgang zur Entstehung (vgl. Urteil des Senats vom 18.12.2000 - 4 N 472/00 - ThürVGRspr. 2001, 77 = ThürVBl. 2001, 131 = LKV 2001, 415; so auch die Beschlüsse des Senats vom 15.7.1999 - 4 ZEO 978/98 - ThürVGRspr. 1999, 177 = ThürVBl. 1999, 261 = LKV 2000, 75 …und vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 - a. a. O.).Wie der Senat im Beschluss vom 15.7.1999 (- 4 ZEO 978/98 - a. a. O.) dargelegt hat, bleibt die Geltendmachung von Gründungsmängeln für diejenigen, die durch Rechtsverstöße bei der Gründung in ihren Rechten verletzt sind, trotz der konstitutiven Wirkung einer Bekanntmachung nach § 19 Abs. 1 Satz 3 ThürGKG mit Wirkung für die Zukunft möglich und ist nicht vollständig ausgeschlossen.
- OVG Thüringen, 08.10.2007 - 4 KO 649/05
Beiträge; Wirksame Entstehung eines Zweckverbandes ungeachtet eines …
Für einen extremen Missbrauchsfall, wie ihn der Senat etwa für den Fall erwogen hat, dass die Gründung eines Zweckverbandes durch keines der genannten Verbandsmitglieder vereinbart worden wäre (vgl. hierzu im Einzelnen das Senatsurteil vom 18.12.2000 - 4 N 472/00 - a. a. O. und den Beschluss vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 -), bestehen bei dem hier dokumentierten Gründungsverlauf keine Anhaltspunkte.Denn z. B. die Nutzer der öffentlichen Einrichtung eines Zweckverbandes werden durch die Regelung über den Umlegungsschlüssel nicht in eigenen Rechten verletzt und können deshalb die Verbandssatzung auch nicht zum Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens machen (zur fehlenden Antragsbefugnis der Beitrags- und Gebührenpflichtigen: Senatsurteil vom 03.02.1999 - 4 N 547/98 - zur Rechtsverletzung der Mitgliedsgemeinde: Senatsbeschluss vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 -).
- OVG Thüringen, 30.08.2011 - 4 KO 466/08
Beiträge; zur Entstehung der sachlichen Teilbeitragspflicht für eine Kläranlage …
Sie bringt den Zweckverband ungeachtet etwaiger Fehler im vorangegangenen Gründungsvorgang zur Entstehung (ständige Rspr. des Senats, vgl. Urteil vom 18. Dezember 2000 - 4 N 472/00 - ThürVBl. 2001, 131 und Beschlüsse vom 15. Juli 1999 - 4 ZEO 978/98 - ThürVBl. 1999, 261 und vom 16. November 1999 - 4 EO 919/96 - ThürVBl. 2000, 59-62).Insofern unterscheidet sich die für leitungsgebundene Einrichtungen geltende Formulierung des § 7 Abs. 5 Satz 2 ThürKAG (2000) von der für nicht leitungsgebundene Einrichtungen geltenden Formulierung des § 7 Abs. 5 Satz 1 ThürKAG (2000), wonach die sachliche Beitragspflicht mit der Beendigung der Maßnahme oder Teilmaßnahme entsteht (entsprechend differenzierend auch die Senatsbeschlüsse vom 12. November 1998 - 4 ZEO 1340/97 -, vom 17. Dezember 1998 - 4 EO 1214/98 - und vom 15. Juli 1999 - 4 ZEO 978/98 - zum Begriff des "Abschlusses der Maßnahme" in § 7 Abs. 5 Satz 1 ThürKAG i. d. F. des Zweiten Änderungsgesetzes zum ThürKAG vom 10. November 1995 - 2. ThürKAGÄndG -, GVBl. 342, der seinem Wortlaut nach nicht zwischen leitungsgebundenen und nicht leitungsgebundenen Einrichtungen unterschied).
- OVG Thüringen, 09.12.2003 - 4 KO 583/03
Benutzungsgebührenrecht; Gründung eines Zweckverbandes; Benutzungsgebühren; …
Dabei hat es der Senat insbesondere unter Berücksichtung verfassungsrechtlicher Gesichtspunkte nicht beanstandet, dass der Landesgesetzgeber mit der Regelung des § 19 Abs. 1 Satz 3 und 4 ThürKGG auch fehlerhaft zustande gekommenen Verbandssatzungen rechtliche Wirkung beilegen wollte und im Interesse der Verlässlichkeit im Rechtsverkehr der Rechtssicherheit den Vorrang einräumt (…vgl. u. a. Urteil des Senats vom 18.12.2000, a.a.O., S. 416 - 420; Beschluss vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 -, LKV 2000, S. 75 [67 f.]). - OVG Thüringen, 05.11.2002 - 4 ZKO 834/01
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Abgabenbescheid; Zweckverband; …
Eine entsprechende Rechtsauffassung hatte der Senat zwar auch schon in den vorausgegangenen Beschlüssen vom 15.07.1999 (- 4 ZEO 978/98 - ThürVGRspr. 1999, 177 = ThürVBl. 1999, 261 = LKV 2000, 75) und vom 16.11.1999 (…- 4 EO 919/96 - a. a. O.) vertreten, dies jedoch unter den Vorbehalten einer auch im Beschwerdeverfahren nur möglichen summarischen rechtlichen Bewertung. - VG Gera, 25.06.2003 - 2 K 1906/00
Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Anschlussrecht; …
Der Beklagte ist als Zweckverband gemäß § 19 Absatz 1 Sätze 1 und 3 ThürGKG am Tag nach der konstitutiven (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 15. Juli 1999 4 ZEO 978/98 -) Bekanntmachung seiner Verbandssatzung (Satzung des Zweckverbandes ,,Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung" für Städte und Gemeinden der Landkreise Rudolstadt und Saalfeld) vom 11. Dezember 1992 im Amtsblatt des Landkreises Saalfeld, der Städte Saalfeld/Saale, Leutenberg vom 23. Dezember 1992 und ihrer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde im Amtsblatt des Landkreises Saalfeld, der Städte Saalfeld/Saale, Leutenberg vom 27. Januar 1993, mithin am 28. Januar 1993, entstanden. - VG Gera, 19.10.2005 - 5 K 1857/01
Benutzungsgebührenrecht; Übergang von Zuständigkeiten nach Beitritt zu einem …
Nach der Rechtsprechung des OVG Weimar (Beschluß vom 15.7.1999 - 4 ZEO 978/98, VwRR-Mo 99, 364) hat die Bekanntmachung der Verbandssatzung und ihrer Genehmigung konstitutive Wirkung. - VG Leipzig, 06.04.1999 - 6 K 223/00 Daher kann im Rahmen der summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage eine vollständige Überprüfung des der Abgabenerhebung zugrunde liegenden Satzungsmaterials'grundsätzlich nicht vorgenommen werden, vielmehr sind die Satzungen anhand der Regelung des § 2 Satz 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz - SächsKAG - zu überprüfen (vgl. auch OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 20.11.1998, 3 M 67/98, OVG NW, Beschl. v. 17.3.1994, 15 B 3022/93; ThürOVG, Beschl. v. 15.7.1999, LKV 2000, 75, 76, VG Gera, Beschl. v. 20.2.1997, LKV 1.998, 203).
- VG Göttingen, 02.12.2005 - 3 B 547/05
Zum Prüfungsumfang bei Eilverfahren zu Vergnügungssteuer; Prüfungsumfang; …
- VG Weimar, 15.11.2006 - 6 K 6293/04
Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Zweckverbandsgründung aus …
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