Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 16.08.2000 - 2 ZEO 392/99   

Volltextveröffentlichungen

Verfahrensgang

  • VG Gera - 2 E 188/99
  • OVG Thüringen, 16.08.2000 - 2 ZEO 392/99



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Wird zitiert von ... (7)  

  • OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06  

    "Ausbauprogramm" ist eine Planung

    Allerdings darf dem Betroffenen eine Tat und die gerichtliche Entscheidung u. a. für die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwendet werden, wenn die Eintragung der gerichtlichen Entscheidung im Verkehrszentralregister getilgt ist (§ 29 Abs. 8 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 1 StVG; vgl. zur Auslegung dieser Bestimmungen auch die Senatsbeschlüsse vom 16. August 2000 - 2 ZEO 392/99 - und vom 21. Februar 2005 - 2 KO 610/03 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Thüringen, 21.02.2005 - 2 KO 610/03  

    Verwertbarkeit von Eintragungen, die nach altem Recht getilgt wurden;

    So bestimmt das seit dem 1. Januar 1999 geltende Recht für die Verwertbarkeit getilgter Straftaten nämlich Folgendes: Ist eine Eintragung über eine gerichtliche Entscheidung im Verkehrszentralregister getilgt, so dürfen die Tat und die Entscheidungen dem Betroffenen nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwendet werden (vgl. § 29 Abs. 8 StVG n. F.), wenn es u. a. um die Beurteilung der Eignung und der Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen geht (vgl. § 28 Abs. 2 Nr. 1 StVG; vgl. zur Auslegung dieser Bestimmung auch Senatsbeschluss vom 16. August 2000 - 2 ZEO 392/99).
  • VG Meiningen, 17.03.2006 - 2 E 96/06  

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; ungeeignet; Entzug

    Er muss dieses Ergebnis auch dann dulden, wenn es für ihn zu schwerwiegenden beruflichen Nachteilen führen kann (ThürOVG, Beschluss vom 16.08.2000, 2 ZEO 392/99, JURIS).
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  • VG Meiningen, 05.04.2005 - 2 E 193/05  

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Entziehung; Cannabis; Blutprobe

    Er muss dieses Ergebnis auch dann dulden, wenn es für ihn zu schwerwiegenden beruflichen Nachteilen führen kann (ThürOVG, Beschluss vom 16.08.2000, 2 ZEO 392/99, JURIS).
  • VG Meiningen, 15.03.2006 - 2 E 106/06  

    Zu den Voraussetzungen der Wiedererlangung der Fahreignung nach Amphetaminkonsum;

    Er muss dieses Ergebnis auch dann dulden, wenn es für ihn zu schwerwiegenden beruflichen Nachteilen führen kann (ThürOVG, Beschluss vom 16.08.2000, 2 ZEO 392/99, JURIS).
  • VG Meiningen, 07.05.2012 - 2 E 180/12  

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Einnahme nicht ausschließlich ärztlich

    Er muss dieses Ergebnis auch dann dulden, wenn es für ihn zu schwerwiegenden beruflichen Nachteilen führen kann (ThürOVG, Beschl. v. 16.08.2000, 2 ZEO 392/99, juris, Rn. 27).
  • VG Meiningen, 19.08.2010 - 2 E 350/10  

    Anordnung eines Aufbauseminars, Entziehung der Fahrerlaubnis; Punktekatalog;

    Er muss dieses Ergebnis auch dann dulden, wenn es für ihn zu schwerwiegenden beruflichen Nachteilen führen kann (Thür- OVG, B. v. 16.08.2000, 2 ZEO 392/99, juris).
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