Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 16.11.2001 - 4 EO 221/96 |
Volltextveröffentlichungen
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
ThürKGG § 19 Abs 1; ThürKGG § 38 Abs 5; ThürKGG § 42 Abs 1; ThürKGG § 42 Abs 3; ThürNGG § 26 Abs 6; ThürG-ESA/NDH § 3
Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht, Recht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Staatsaufsicht, Verwaltungsverfahrensrecht, Streitwert; Auflösung; aufschiebende Wirkung; Aufsichtsbehörde; Bekanntmachung; feststellender Verwaltungsakt; Genehmigungspflicht; Gründungsmängel; Kündigung; Pflichtverband; Verbandsmitglied; Veröffentlichung; wichtiger Grund; Zweckverband
Verfahrensgang
- VG Weimar - 6 E 1786/95
- OVG Thüringen, 16.11.2001 - 4 EO 221/96
Zeitschriftenfundstellen
- DÖV 2002, 712
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 20.07.2011 - IV ZR 76/09
Sozialrecht - "Sanierungsgelder" für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes
- BGH, 20.07.2011 - IV ZR 68/09
Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
- BGH, 19.07.2011 - IV ZR 46/09
Sozialrecht - "Sanierungsgelder" für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes
- OVG Thüringen, 09.12.2003 - 4 KO 583/03
Benutzungsgebührenrecht; Gründung eines Zweckverbandes; Benutzungsgebühren; …
Demnach kommt es für das Wirksamwerden der Zweckverbandssatzung und die Existenz des Zweckverbands grundsätzlich nicht darauf an, ob von allen Mitgliedsgemeinden Beschlüsse zur Gründung des Zweckverbands gefasst wurden und ob die den Gemeinden vorliegende Satzungsfassung, die tatsächlich vereinbarte und die veröffentlichte Fassung übereinstimmen (…vgl. Urteil vom 18.12.2000, a. a. O.; Beschluss vom 16.11.2001 - 4 EO 221/96 -, LKV 2002, S. 336 [337 f.]). - OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02
Erhebung einer Zweckverbandsumlage, Verwaltungsverfahrensrecht; Zweckverband; …
Die Ermächtigung zum Handeln durch Verwaltungsakt muss nicht ausdrücklich vorliegen, sondern kann auch durch Auslegung ermittelt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.11.1994 - 1 C 22.92 -, BVerwGE 97, 117 [119f.], Beschluss des Senats vom 16.11.2001 - 4 EO 221/96 -, LKV 2002, S. 336 [337]). - VG Gießen, 03.09.2004 - 8 E 3701/02
Kündigung einer Mitgliedschaft in einem Zwangsverband - kommunales …
In diesem Fall bildet das öffentliche Interesse an der Wahrnehmungen der Aufgaben des Beigeladenen eine Schranke des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts (vgl. Thür. OVG, B. v. 16.11.2001 - 4 EO 221/96 -, ThürVGRspr. 2002, 89, 94 l. Sp.; VG Meiningen, B. v. 04.01.2000 - 2 E 1218/88 -, ThürVGRspr. 2000, 129, 131 l. Sp.). - VG Berlin, 23.11.2004 - 1 A 271.01 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass feststellende Verwaltungsakte jedenfalls dann einer gesetzlichen Grundlage bedürfen, wenn ihr Inhalt belastend ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 29. November 1985 - 8 C 105/83 -, BVerwGE 72, 265 m. zahlreichen weiteren Nachweisen; OVG Weimar, Beschluss vom 16. November 2001 - 4 EO 221/96 -, LKV 2002, 336;… Henneke, in: Knack, VwVfG, 8. Aufl. 2004, § 35 Rn. 90).
- OVG Thüringen, 28.11.2002 - 4 N 563/02
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Änderung der …
In solchen Verfahren hat der Senat das klägerische Interesse in Ermangelung anderer Anhaltspunkte mit 20.000,- DM bemessen (vgl. Urteil und Beschluss vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00-; Beschluss vom 16.11.2001 - 4 EO 221/96 -, ThürVGRspr. 2002, S. 89 [96]; Urteil und Beschluss vom 01.10.2002 -4 N 771/01 -). - VG Gera, 26.02.2003 - 2 K 1927/00
Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht; Zweckverband; Beitritt; Rücknahme …
Die unwirksamen Bekanntmachungen der Genehmigungen haben auch nicht den Rechtsschein des Beitritts der Klägerin im Beklagten mit der Folge gesetzt, dass dieser Rechtsschein erst durch einen für den Rechtsverkehr ersichtlichen und eindeutigen Gegenakt zur Normsetzung beseitigt werden muss (vgl. ThürOVG, Hinweise im Urteil vom 30. August 2001 4 KO 199/00 und Beschluss vom 16. November 2001 4 EO 221/96 -). - OVG Thüringen, 17.10.2005 - 4 N 847/05 Demnach kommt es für das Wirksamwerden der Zweckverbandssatzung und die Existenz des Zweckverbands grundsätzlich nicht darauf an, ob von allen Mitgliedsgemeinden Beschlüsse zur Gründung des Zweckverbands gefasst wurden und ob die den Gemeinden vorliegende Satzungsfassung, die tatsächlich vereinbarte und die veröffentlichte Fassung übereinstimmen (…vgl. Urteil vom 18.12.2000, a. a. O.; Beschluss vom 16.11.2001 - 4 EO 221/96 -, LKV 2002, S. 336 [337 f.]).
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